Im Hinblick auf die besorgniserregende Entwicklung in Zusammenhang mit der Omikron-Variante appelliert Landrat Edgar Wolff in einer Videobotschaft an die Bevölkerung, sämtliche Kontakte, auch innerhalb der Familie, auf ein Minimum zu reduzieren. “Aktuell können wir uns darüber freuen, dass sich die Fallzahlen stabilisieren und die vierte Welle gebrochen scheint. Gleichwohl droht uns wegen der sich rasend schnell ausbreitenden und hochansteckenden Omikron-Variante bereits die fünfte Welle und eine neue Dimension des Infektionsgeschehens. Mir und unserem Corona-Krisenstab im Landkreis bereitet das allergrößte Sorgen, insbesondere mit Blick auf die kritische Infrastruktur.”, so Landrat Edgar Wolff.
“In allen für die Gesundheitsversorgung und für das Funktionieren unserer Gesellschaft elementaren Bereichen wie den Kliniken, der Ärzteschaft, dem Pflegebereich, Feuerwehr, Polizei, den Rettungsdiensten, aber auch der Strom- und Wasserversorgung drohen massive Personalausfälle durch Ansteckungen und vielmehr noch durch damit verbundene Quarantänefälle. Wir alle sind in dieser Situation gefordert, dazu beizutragen, dass die kritische Infrastruktur intakt bleibt, dass eine erneute Überlastung unserer Kliniken vermieden wird. Daher bitte ich Sie nachdrücklich: Reduzieren Sie sämtliche Kontakte auf das absolute Minimum, auch innerhalb der Familie. Lassen Sie sich impfen, lassen Sie sich testen. Es geht um Ihre Gesundheit, es geht um die Gesundheit unserer Mitmenschen und es geht angesichts des explosionsartigen Anstiegs der Coronafälle, den wir erwarten, darum, unsere lebensnotwendigen Versorgungseinrichtungen aufrecht zu erhalten.”
Die Videobotschaft ist auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-goeppingen.de/videobotschaft+corona verfügbar.
Auch das Gesundheitsamt ist hinsichtlich der sich immer weiter verbreitenden Omikron-Variante des Coronavirus sehr besorgt. Aufgrund des zu erwartenden Anstiegs der Fallzahlen ist davon auszugehen, dass sich Omikron schon bald als vorherrschende Virusvariante durchsetzen wird. Die angespannte Situation im Bereich der Gesundheitsversorgung hat sich auch im Landkreis Göppingen noch nicht von der aktuellen Infektionswelle erholt. Es ist deshalb zu befürchten, dass es zu weiteren Engpässen bei der medizinischen Versorgung kommt. Deshalb ist es von allergrößter Wichtigkeit, dass alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises sämtliche Kontakte eigeninitiativ und auch familienintern auf ein Minimum reduzieren. Unabhängig vom Impfstatus und im Hinblick auf die zügige Ausbreitung der Omikron-Virusvariante sind Kontaktreduzierungen, das Tragen einer Maske, die Einhaltung der Hygieneregeln, die Nutzung der Corona-Warnapp und regelmäßiges Lüften nach wie vor sehr wirksame und einfache Instrumente zur Pandemiebekämpfung. Weiterhin appelliert das Gesundheitsamt dringend, sich unabhängig vom Impfstatus vor privaten Treffen über die Festtage testen zu lassen. Informationen zu den Schnelltest-Möglichkeiten im Landkreis gibt es unter www.lkgp.de/coronaschnelltest.
Der wirksamste Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf bleibt die Corona-Schutzimpfung. Vor dem Hintergrund der Ausbreitung der Omikron-Variante wurde die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) angepasst. Der Impfschutz zeigt sich nach aktuellen Daten nach zweimaliger Impfung gegenüber Omikron reduziert und kann durch eine Booster-Impfung deutlich erhöht werden. Eine Booster- bzw. Auffrischimpfung wird daher nun bereits ab 3 Monaten nach der abgeschlossenen Grundimmunisierung empfohlen. Über die Feiertage bestehen im Landkreis Göppingen mehrere Möglichkeiten sich impfen zu lassen (Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen). Detaillierte Informationen darüber, wo eine Impfung zum Jahresende möglich ist, gibt es auf der Homepage des Landkreises unter https://www.lkgp.de/coronaimpfung.
Am Mittwoch (22.12.2021) hat das Gesundheitsamt vier weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu vermelden. Damit sind innerhalb der letzten Woche (seit 15.12.2021) im Landkreis Göppingen neun Personen verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Es handelt sich um fünf Männer und vier Frauen. Bei den verstorbenen Männern handelt es sich um einen über 40-Jährigen, zwei über 60-Jährige und zwei über 80-jährige Männer. Von den verstorbenen Frauen waren drei über 80 Jahre und eine Frau war über 90 Jahre alt. Drei der Todesfälle stehen im Zusammenhang mit einer Pflegeeinrichtung.
Aktuell wurden in drei Pflegeeinrichtungen im Landkreis insgesamt 21 Bewohner*innen und Pflegekräfte positiv getestet. An den meisten Schulen und in vielen Kindertageseinrichtungen gibt es positive Fälle. Momentan gibt es in zwölf Schulen und fünf Kindertageseinrichtungen Ausbruchsgeschehen mit jeweils mehreren nachgewiesenen Corona-Fällen, teilweise in mehreren Klassen bzw. Gruppen. Insgesamt wurde im Landkreis Göppingen in 12 Fällen eine Infektion mit der Omikron-Virusvariante nachgewiesen. Bei einem Fall musste eine Schulklasse in Quarantäne versetzt werden.
Das Gesundheitsamt meldet am heutigen Mittwoch, 22.12.2021, im Landkreis Göppingen 155 neue Corona-Fälle. Insgesamt wurden damit seit Beginn der Pandemie 25263 Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt im Landkreis Göppingen nach Angaben des Landesgesundheitsamtes aktuell bei 285,6, in ganz Baden-Württemberg bei 306,7. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz im Land Baden-Württemberg beträgt 4,4 (Stand 21.12.2021, 16 Uhr). Am 22.12.2021 wurden um 12 Uhr 577 COVID-Patient*innen auf den Intensivstationen in Baden-Württemberg behandelt.
Das Landratsamt hat am Mittwoch, den 22. Dezember 2021 zwei Allgemeinverfügungen bekanntgemacht, die auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit § 17b der CoronaVO erlassen wurden und welche zur Kontaktreduzierung und Entlastung der gesundheitlichen Infrastruktur beitragen sollen. Dabei wird mit Blick auf den „Heiligen Morgen“ am 24. Dezember 2021 zum einen ein Alkoholausschank- und Konsumverbot für gemeinsam mit den Städten und Gemeinden festgelegte öffentliche Verkehrs- und Begegnungsflächen festgesetzt. Zum anderen wird am 31. Dezember 2021 und 01. Januar 2022 ein Verbot hinsichtlich des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände sowie im Zeitraum zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr ein Verweilverbot von Gruppen von mehr als zehn Personen auf ebenfalls gemeinsam mit den Städten und Gemeinden festgelegten öffentlichen Verkehrs- und Begegnungsflächen festgesetzt. Die Allgemeinverfügungen und auch die konkret betroffenen Flächen können auf der Homepage des Landkreises im eingesehen werden.
Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass die Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg zum vergangenen Montag, 20.12.2021, angepasst wurde und nun weitere Verschärfungen beinhaltet. So gelten auch für Geimpfte und Genesene in der aktuellen Alarmstufe II zusätzliche Kontaktbeschränkungen. Bei Treffen von Geimpften und Genesenen dürfen im Innenraum maximal 50 Personen zusammenkommen. Außerdem gilt für private Zusammenkünfte, bei denen eine nicht geimpfte oder nicht genesene Person teilnimmt, die Begrenzung auf einen Haushalt plus eine weitere Person. Eine übersichtliche Zusammenstellung über die aktuell gültigen Regelungen kann auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg eingesehen werden: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf.
Positiv getestete Personen und deren Haushaltsangehörige bzw. enge Kontaktpersonen können sich auf der Homepage des Landkreises unter https://www.lkgp.de/coronapositiv über alle gesetzlich einzuhaltenden Vorgaben und Verhaltensempfehlung informieren.
PM Landratsamt Göppingen