Die Landkreisverwaltung teilt mit, dass das Landratsamt Göppingen mit Blick auf das hohe Infektionsgeschehen ab Montag, 13.12.2021 in den eingeschränkten Dienstbetrieb gehen wird. Der eingeschränkte Dienstbetrieb umfasst neben dem Hauptgebäude in der Lorcher Str. 6 in Göppingen auch sämtliche Außenstellen sowie das Verwaltungsgebäude des Abfallwirtschaftsbetriebs in der Carl-Hermann-Gaiser-Str. 41. Wie lange der Dienstbetrieb eingeschränkt bleibt, hängt in erster Linie von der Entwicklung der Fallzahlen ab. Behördengänge sind im Landratsamt Göppingen in dieser Zeit nur in besonderen Ausnahmefällen und ausschließlich mit Termin möglich.
Termine können bei zwingend notwendigen und unaufschiebbaren Anliegen telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Ansprechpartner und Kontaktdaten zu den einzelnen Bereichen finden Sie auf der Homepage https://www.landkreis-goeppingen.de.
Termine für die Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinstelle können ausschließlich unter https://termin.landkreis-goeppingen.de/ vereinbart werden.
Zutritt zum Landratsamt erhalten nur Besucher, die einen 3G-Nachweis und eine Terminbestätigung vorzeigen können. Das Tragen einer medizinischen bzw. einer FFP2-Maske ist weiterhin verpflichtend. Die Abstandsregelungen müssen jederzeit und konsequent eingehalten werden. Bei Krankheitssymptomen ist ein Betreten des Gebäudes grundsätzlich untersagt.
Der Besuch der Grüngutplätze und Wertstoffhöfe des Abfallwirtschaftsbetriebs ist weiterhin ohne Terminvereinbarung möglich. Sofern hier ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden kann, findet die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen bzw. einer FFP2-Maske keine Anwendung.
Unabhängig von den ab 13.12.2021 geltenden Zugangsregelungen bleibt das Landratsamt an Silvester und an Heiligabend wie üblich geschlossen.
PM Landratsamt Göppingen Hauptamt