Bei allen Stellen der Stadtverwaltung Göppingen gilt ab Mittwoch, 1. Dezember, auch für Besucher/-innen die 3G-Regel.
Um einerseits Neuinfektionen zu vermeiden und andererseits den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten, müssen Besucher/-innen ab Mittwoch, 1. Dezember, beim Betreten der Dienststellen der Stadtverwaltung einen 3G-Nachweis vorlegen. Der Nachweis über eine vollständige Impfung muss digital vorgelegt werden; das (gelbe) Impfbuch genügt nicht. Der Nachweis über eine Genesung, über einen maximal 24 Stunden zurückliegenden negativen Antigen-Schnelltest oder über einen maximal 48 Stunden zurückliegenden negativen PCR-Test können ebenfalls vorgelegt werden. Das betrifft das Rathaus am Marktpatz und das Technische Rathaus in der Nördliche Ringstraße 45 sowie alle Außenstellen der Stadtverwaltung inklusive der Bezirksämter. Zusätzlich ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Behördengänge sollten möglichst vermieden und auf dringende Angelegenheiten begrenzt werden; Anliegen können per E-Mail, per Telefon oder schriftlich mitgeteilt werden. Die Öffnungszeiten, Ansprechpartner/-innen und Kontaktdaten zu den einzelnen Bereichen sind auf der Homepage www.goeppingen.de, Bereich Bürgerservice, zu finden. Dort besteht auch die Möglichkeit, für viele Bereiche einen Termin online zu vereinbaren und verschiedene Anträge herunter zu laden.
Eventuell weitergehende Vorschriften für kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen gelten weiterhin.
PM Stadtverwaltung Göppingen