Land lässt Modellrechnungen für Mobilitätsgarantie und Mobilitätspass im ÖPNV erstellen – Landräte stellen klar: Es gibt keine Vorfestlegungen zur Umsetzung des Mobilitätspasses

Neben der Mobilitätsgarantie soll der Mobilitätspass nach dem Willen des Landes ein weiterer Baustein der Verkehrswende sein. Nach dem Aufruf des Landes, sich als Pilotregion für Modellrechnungen zur Mobilitätsgarantie und zum Mobilitätspass zu bewerben, haben die Verbundlandkreise des VVS, dies sind die Landkreise Ludwigsburg, Esslingen, RemsMurr, Böblingen und Göppingen darauf reagiert.

Die Landräte der Verbundlandkreise betonen dabei ausdrücklich, dass zunächst nur unterstützend durch die Kreise die Berechnungsgrundlagen geschaffen werden sollen. Eine Vorfestlegung für eine Umsetzung ist damit anders als von Regionalräten des Verkehrsausschusses des Verbands Region Stuttgart angedeutet nicht verbunden. Für einen solchen Schritt wären auf jeden Fall politische Beratungen und Bewertungen sowie Gremiumsbeschlüsse nötig“, stellte Landrat Dietmar Allgaier in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik (AUT) am Freitagnachmittag in Ludwigsburg klar.

Die Landräte der Verbundlandkreise betonen ausdrücklich, dass sie bei der Mobilitätsgarantie das Land in
der Pflicht sehen, die Finanzierung unabhängig von der möglichen Einführung eines Mobilitätspasses sicherzustellen, da das Land die Standards vorgibt. Die Mobilitätsgarantie bedeutet, dass in Ballungsräumen
mindestens ein 15MinutenTakt und im Ländlichen Raum ein 30MinutenTakt von fünf Uhr früh bis Mitternacht eingerichtet werden soll. In der ersten Stufe bis 2026 soll der 15 beziehungsweise 30MinutenTakt während des Berufsverkehrs angeboten werden.


Die Landräte stellen klar, dass kein Junktim zwischen der Beteiligung am Pilotvorhaben, nämlich der
Schaffung der Berechnungsgrundlagen für Mobilitätsgarantie und Mobilitätspass einerseits, und deren Umsetzung andererseits, die in jedem Falle einer politischen Bewertung bedarf, bestehe. Allerdings betonen
die Landräte auch, dass die Verbundlandkreise ernsthaft und konstruktiv an den Untersuchungen und der
Bereitstellung von Zahlen und Faktenmaterial mitwirken werden. Die Kritik einzelner Regionalräte daran
weisen die Landräte zurück. Sie verweisen auch auf die eigene Zuständigkeit der Landkreise in dieser Angelegenheit.


Das Land BadenWürttemberg möchte in punkto Mobilitätspass der kommunalen Ebene die Möglichkeit
geben, Geld zur Finanzierung von zusätzlichen ÖPNVAngeboten oder vergünstigten Tarifen einzunehmen. Das Land möchte der kommunalen Ebene freistellen, ob, in welcher Höhe und bei wem die Nahverkehrsabgabe erhoben wird. Mögliche Modelle wären eine Abgabe pro Einwohner, pro KfzHalter oder auch pro KfzNutzer. Ein externer Dienstleister soll die Modellrechnungen erstellen und bis Mitte 2022 abschließen.

 

PM Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur

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