Positive Signale für die beiden Geislinger Gymnasien

„Wir sind froh, für weitere fünf Jahre (bis zum Sommer 2027) eine baurechtliche Lösung für den Brandschutz gefunden zu haben, die 2022 umgesetzt werden soll“, sagt Oberbürgermeister Frank Dehmer. „Allerdings“, so Dehmer weiter, „erkaufen wir uns dadurch nur die notwendige Zeit, um eine dauerhafte Lösung zu planen und umzusetzen.“ In der Sondersitzung am 11.11.2021 fasste der Geislinger Gemeinderat verschiedene Beschlüsse zur Zukunft der Geislinger Gymnasien.

Parallel zur Umsetzung der Interimsmaßnahmen, soll für eine erneute Sanierung des Michelberg-Gymnasiums eine Planung angegangen werden, welche auch die Kosten verifizieren soll. Hier gibt es derzeit noch eine Differenz zwischen den notwendigen Kosten für eine Sanierung, die sich aus den Aussagen von fachkundigen Eltern und den Aussagen der von der Stadt beauftragten Planer und dem Büro Biregio ergeben. Biregio hatte im Rahmen einer Schulentwicklungsplanung verschiedene Varianten zur Lösung erarbeitet und diese mit groben Kostenprognosen hinterlegt. Des Weiteren sollen auch am Helfenstein-Gymnasium bestehende Defizite beseitigt werden. Hier hatten das Biregio-Gutachten und auch die Schulaufsichtsbehörde aufgezeigt, dass die Fachklassenräume dringend saniert werden müssen und Klassenräume fehlen. Im Ergebnis soll damit der gymnasiale Bereich inklusive einer Versorgung mit Fachräumen gut aufgestellt werden.

Darüber hinaus soll weiterhin versucht werden, die Umlandgemeinden mit ins Boot zu bekommen, da die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler an beiden Geislinger Gymnasien aus dem Umland kommt. Von allen Seiten, Oberbürgermeister und Fraktionssprecher der Gemeinderatsfraktionen, wurde im Rahmen der Sitzung verdeutlicht: Alleine wird die Stadt Geislingen die großen Aufgaben, die es hier im baulichen Bereich zu stemmen gilt nicht schultern können, da in den nächsten Jahren auch noch zahlreiche andere Aufgaben (z.B. Ausbau Kitaplätze, Ausbau Ganztag an Grundschulen) für die Stadt anstehen. Mehrfach wurde der Appell an die Umlandgemeinden gerichtet ihre Mitverantwortung anzuerkennen und sich aktiv zu beteiligen. Auch die Gründung eines Schulverbands wurde als Möglichkeit benannt.

Weitere Informationen zu den Beschlüssen im Wortlaut:
Gemeinderatsdrucksache Nr.: 088/2021:
1. Die Verlängerung der Nutzungsdauer des Michelberg-Gymnasiums um weitere 5 Jahre soll auf der Basis der Stellungnahme des Architekturbüros Wunderlich vom 30.08.2021 erfolgen. Die Stadtverwaltung wird ermächtigt das Architekturbüro Wunderlich mit den Fachplanern für brandschutztechnische Verbesserungsmaßnahmen an der Innenfassade (Achse 8) des Michelberg-Gymnasiums zu beauftragen und stellt dafür HH-Mittel in Höhe von 811.000,- € ein. Der hierfür erforderliche Planungsmittelansatz für 2021 wird mit 70.000,- € veranschlagt. Die Finanzierung für die Planungsleistungen (Architektur und Fachingenieure) erfolgen im Jahr 2021 und werden über Mittel zu Lasten der PSK 55.20.0000-012-78720000 („Hochwasserschutz Neuwiesen“) durch Anbringung eines Sperrvermerks in gleicher Höhe finanziert. Dies zugunsten des PSK 21.10.0602-009- 78710000 (Michelberg-Gymnasium- Generalsanierung).
Die Vorbereitung für die Erstellung einer Containerburg ab dem Schuljahr 2021/2022 entfällt.
2. Mit dem TVA wird ein Gespräch gesucht, um den Mietvertrag für das Vereinsheim vorzeitig im gegenseitigen Einvernehmen zu kündigen – Voraussetzung ist das Vorgehen wie unter Ziffer 1 beschrieben.
3. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung die II. Generalsanierung des Michelberg-Gymnasiums (BIREGIO-Gutachten Variante 0) vorzubereiten.
Das Stadtbauamt führt hierfür eine EU-weite Ausschreibung mit einem vorgeschalteten
Teilnahmewettbewerb durch. Beauftragt werden in einem nächsten Schritt die Leistungsphasen 1 und 2,
Vorentwurfsplanung mit Kostenschätzung. Dies schließt die Fachplaner-Leistungen ein. Eine darüber hinausgehende Weiterverfolgung dieser Planungs- und Umsetzungsabsichten kann nur erfolgen, sofern eine gemeinsame Finanzierung mit dem Land und den Umlandgemeinden gelingt.
4. Die Stadtverwaltung wird darüber hinaus beauftragt, in Anlehnung an die Variante 7 des BIREGIO-Gutachtens, neue Fachklassenräume mit einer zusätzlichen Fläche für den bisher fehlenden NwT-Fachklassenraum am Standort des Helfenstein-Gymnasiums entlang der Kaiser-Wilhelm-Straße auf dem bisherigen Bolzplatz zu planen. Die bisher vorhandenen Fachklassenräume im Helfenstein-Gymnasium sollen zu Klassenräumen umgewandelt werden. Dies allerdings nur, vorbehaltlich der Förderung durch das Land. Andernfalls erfolgt eine Sanierung der bestehenden Fachklassenräume. Eine mögliche Beteiligung der Umlandgemeinden ist in diesem Zusammenhang ebenfalls zu prüfen.

Gemeinderatsdrucksache Nr.: 098/2021/1:
1. Das Gremium nimmt die Rückmeldungen des Landes und der Umlandkommunen, die von der Verwaltung bis zum 15.09.2021 angefragt waren, zur Kenntnis. Aus der aktuellen Situation ergeben sich folgende Handlungsmöglichkeiten, die zunächst parallel verfolgt werden sollten, um keine Zeit zu verlieren:
2. Weitere Hinarbeit auf eine Kostenbeteiligung der Umlandgemeinden über eine öffentlich-rechtliche Beteiligung. Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass die Stadtverwaltung Geislingen namens der
Stadt Geislingen an der Steige gegenüber den Umlandkommunen Wiesensteig, Amstetten, Lonsee, Bad Ditzenbach, Böhmenkirch, Deggingen, Drackenstein, Gingen an der Fils, Kuchen, Mühlhausen im Täle und Bad Überkingen die Bereitschaft der Stadt Geislingen zur Zusammenarbeit mit den Umlandkommunen erklärt, um gemäß § 31 SchG mit den Umlandkommunen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu deren finanzieller Beteiligung an der Sanierung des Michelberg-Gymnasiums und den baulichen Erweiterungsmaßnahmen am Helfenstein-Gymnasium (siehe auch GRD 088/2021)
abzuschließen und damit für den gymnasialen Bereich die Versorgung der Schüler*innen
für alle beteiligten Gemeinden sicherzustellen. Ziel dabei soll sein, das Michelberg-Gymnasium zu erhalten.
Alternativ zu einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wäre auch die Gründung eines Schulverbands denkbar, für welche die Stadt Geislingen grundsätzlich ebenfalls offen wäre.
3. Weiterverfolgung der Rückgabe der Schulträgerschaft über die Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung von 1987 Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, ggf. mit anwaltlicher Unterstützung, die Rückgabe der Schulträgerschaft für den gymnasialen Bereich weiterzuverfolgen, die sich aus der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus dem Jahr 1987 ergeben hatte.

Die gesamten Vorlagen inklusive der umfangreichen Anlagen finden Sie hier:
https://portal.geislingen.de/buergerinfo/si0057.asp?__ksinr=1503

PM Stadt Geislingen an der Steige

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