Ab dem heutigen Freitag wird in Baden-Württemberg ein geändertes Vorgehen bei der Ermittlung von Corona-Fällen und deren Kontaktpersonen gültig. Die Arbeitsabläufe in den Gesundheitsämtern werden sich nun stärker auf größere Ausbruchsgeschehen und den Schutz vulnerabler Gruppen fokussieren.
So wird auch das Gesundheitsamt Göppingen ab dem heutigen Freitag, 05.11.2021, positiv getestete Personen nicht mehr routinemäßig kontaktieren. Dadurch kann die Fallermittlung auf die Bereiche konzentriert werden, in denen die Personen besonders gefährdet sind, wie Altenheime und Pflegeeinrichtungen.
Es gelten jedoch auch ohne vorherige Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt rechtliche Vorgaben für positiv Getestete und deren enge Kontaktpersonen bzw. Haushaltsangehörige. Die Vorgaben zur Absonderung, die für positiv getestete Personen und Kontaktpersonen gelten, ergeben sich aus den aktuellen Verordnungen. Die Einhaltung der Quarantänen wird weiterhin durch die Ortspolizeibehörden überwacht.
Es gelten folgende Empfehlungen und rechtliche Regelungen für betroffene Personen:
- Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollten sich auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen. Da derzeit ebenso viele andere Erreger kursieren, kommen auch andere Ursachen in Betracht. Testmöglichkeiten für Personen mit Corona-Symptomen sind auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung zu finden.
- Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltest oder PCR-Test müssen sich in häusliche Absonderung begeben. Diese dauert:
- Für positiv getestete Personen, bei denen Symptome vorliegen 14 Tage ab Symptombeginn.
- Für positiv getestete Personen, die zu keinem Zeitpunkt Symptome hatten, 14 Tage ab dem ersten positiven Test.
Wer keine Symptome hat und geimpft ist, kann sich nach fünf Tagen per PCR-Test freitesten und dann die Absonderung beenden, wenn das Ergebnis negativ ist.
- Positiv getestete Personen müssen ihre Haushaltsangehörigen informieren. Ungeimpfte Haushaltsangehörige müssen für 10 Tage in Absonderung. Diese kann vorzeitig beendet werden:
- durch einen negativen PCR-Test ab Tag 5 der Absonderung, für Schülerinnen und Schüler und regelmäßig getestete Kita-Kinder genügt ein Antigen-Schnelltest,
- durch einen negativen Antigen-Schnelltest ab Tag 7 der Absonderung.
- Personen, die Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, sollten Kontakte weitestgehend reduzieren und beim Auftreten von Symptomen ärztlichen Rat einholen und sich testen lassen.
- Einrichtungen in denen vulnerable Personen betreut werden, wie z.B. Pflegeheime, müssen sich beim Auftreten von Corona-Fällen mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzen.
Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass das Coronavirus aufgrund der stark angestiegenen Fallzahlen diffus in der Bevölkerung verbreitet ist. Daher besteht bei Kontakt zu anderen Personen und bei häufig wechselnden Kontakten ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus. Das Gesundheitsamt appelliert daher, die Kontakte auf einem geringen Maß zu halten und weiterhin konsequent die AHA+L Hygieneregelungen einzuhalten.
Weitere Informationen können den FAQs zur Quarantäne auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg entnommen werden:
Die Corona-Verordnung Absonderung des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier:
PM Landratsamt Göppingen