Die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es selbst für notwendig halten.
Im Ausschuss für Umwelt und Technik informierte Baubürgermeisterin Eva Noller, dass sie die Erklärung der neuen Städteinitiative unterzeichnen wird. Es handelt sich hierbei um einen Appell an die Bundesregierung, die Straßenverkehrsordnung so anzupassen, dass die Städte und Kommunen mehr eigenen Gestaltungsspielraum bekommen, um Geschwindigkeitsbegrenzungen umzusetzen, „denn wir kennen unserer Stadt und damit die verkehrliche Situation am besten“ erklärt Noller diese Erfordernis. „Die gültige Straßenverkehrsordnung ist in dieser Hinsicht sehr unflexibel, dabei würde eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts – teilweise auch auf Hauptverkehrsadern – erhebliche positive Auswirkungen haben.“:
• Die Straßen werden wesentlich sicherer, gerade für die besonders Gefährdeten, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bzw. mobilitätseingeschränkt sind.
• Die Straßen werden leiser – und das Leben für die Menschen, die an diesen Straßen wohnen, deutlich angenehmer und gesünder.
• Bei Gewährleistung eines guten Verkehrsflusses kann auch die Luft in den Straßen sauberer werden, was allen zu Gute kommt, die hier unterwegs sind.
• Die Straßen gewinnen ihre Funktion als multifunktionale Orte zurück, die mehr sind als Verbindungen von A nach B.
• Und schließlich: die Straßen werden wieder lesbarer, Regeln einfacher und nachvollziehbarer (kein Flickenteppich mehr), das Miteinander wird gestärkt, der Schilderwald gelichtet.
Organisiert wird die Initiative, die am 6. Juli bei einer Online-Veranstaltung gestartet wurde, von der Agora Verkehrswende mit Beteiligung des Deutschen Städtetages.
Erklärung im Wortlaut
Die für Mobilität und Stadtentwicklung zuständigen Beigeordneten, Bürgermeister:innen und Stadtbaurät:innen der unterzeichnenden Städte erklären daher:
1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.
2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.
3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.
PM Stadtverwaltung Göppingen