Streuobstwiesenförderung

Die Stadt Göppingen stellt im Rahmen ihrer Streuobstwiesenförderung für das Jahr 2021 wieder Mittel zur Auszahlung des sogenannten Baumgeldes zur Verfügung.

Das Baumgeld ist eine freiwillige kommunale Fördermaßnahme zum Erhalt der heimischen Streuobstbestände auf Gemarkung Göppingen. Es soll einen Anreiz darstellen, die aufwändige Pflege der Streuobstwiesen bei gleichzeitig geringer Wirtschaftlichkeit durch viel zu niedrige Obstpreise fortzuführen. Wer das Baumgeld in Anspruch nehmen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und bis 29. Oktober den Antrag eingereicht haben.

Nach den gültigen Förderrichtlinien erhalten Streuobstwiesenbewirtschafter maximal fünf Euro je Baum, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. So dürfen beispielsweise die Streuobstwiesen nicht eingezäunt sein, die Bäume müssen eine Stammhöhe von mindestens 1,6 Meter aufweisen und sind als Untergrenze mindestens 20 Bäume zu bewirtschaften. Insgesamt stehen rund 40.000 Euro Gesamtförderung für 2021 zur Verfügung, die unter den eingegangenen Anträgen aufgeteilt werden. Streuobstbewirtschafter, die bereits einen Antrag für das Baumschnittprogramm des Landes eingereicht haben, können kein städtisches Baumgeld mehr erhalten (Doppelförderung). Dem Gemeinderat ist die Streuobstwiesenförderung ein wichtiges Anliegen, um das charakteristische Landschaftsbild um Göppingen zu erhalten. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, die aufwändige Bewirtschaftung der Streuobstwiese fortzuführen und gleichzeitig das Wirtschaftlichkeitsdefizit zu verringern. Nicht zu unterschätzen ist die Signalwirkung des Baumgeldes an die Gütlesbesitzer und Landwirte, dass ihre Arbeit zum Erhalt der Kulturlandschaft eine Wertschätzung durch die Öffentlichkeit erfährt.

Die Auszahlungsanträge sind bis spätestens 29. Oktober bei der Stadt Göppingen, Referat Umweltschutz und

Grünordnung, Nördliche Ringstraße 35, einzureichen; die Auszahlung erfolgt auf Jahresende. Ein Rechtsanspruch auf die Auszahlung des Baumgeldes besteht nicht. Auszahlungsantrag, Richtlinie sowie die gegebenenfalls erforderliche De-minimis-Erklärung stehen als Download auf der Internetseite der Stadt Göppingen unter Lebensraum>Naturschutz>Streuobst-wiesen zur Verfügung oder können beim Referat Umweltschutz und Grünordnung unter Telefon 650-8711 angefordert werden. Die Vordrucke liegen auch bei den Bezirksämtern zur Abholung bereit.

PM Stadtverwaltung Göppingen

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/lokalnachrichten/124273/

Schreibe einen Kommentar