Das Bebauungsplanverfahren sorgte im Gremium für intensive Diskussionen, da es völlig unterschiedliche Interessenslagen der Betroffenen gibt, auch in Bezug auf die Ziele der Gemeinde Albershausen. Anliegen der Gemeinderäte war es, eine Lösung zu finden, die dem Allgemeinwohl Rechnung trägt, wobei versucht wurde, die privaten Einzelinteressen im Rahmen einer sorgfältigen Abwägung soweit als möglich zu berücksichtigen.
Schwierig wurde es insbesondere, nachzuvollziehen, dass private Interessen im öffentlich-rechtlichen Planungsrecht keine Berücksichtigung finden dürfen. So können beispielsweise Grundstücksveränderungen aufgrund einer Erbschaft die kommunalen Planungsziele nicht überlagern. Die Gemeinde ist trotzdem gefordert, den Charakter des Baugebietes und vor allem den der Nachbarbebauung sowie die Ortsrandlage bei ihren bauplanungsrechtlichen Festsetzungen zu berücksichtigen, wenngleich dies im Einzelfall für den Betroffenen ungerecht erscheinen mag.
Andere Betroffene verwiesen auf nicht realisierte Planungsüberlegungen der Gemeinde aus den 1960er und 1970er Jahren, auf die sie als Eigentümer von Grundstücken in zweiter Reihe (im Anschluss an die Ebersbacher Straße) vertraut hätten. Allerdings lässt sich daraus kein Rechtsanspruch ableiten, da diese Planungskonzepte nie in rechtskräftige Bebauungspläne überführt wurden. Es ist nicht städtebaulicher Wille der Gemeinde, die Weinhaldenstraße und den Finkenweg zu verbinden. Ebenso ist es nicht Ziel der Gemeinde, den Bereich zwischen Ebersbacher Straße und Panoramastraße weiter zu verdichten.
Diesbezüglich erläuterte der Planungsexperte der Gemeinde, Manfred Mezger, aufgrund der Tiefenbegrenzung der Baulinie aus dem Jahr 1901 sei eine Bebauung bis zu 50m Tiefe möglich, sofern die öffentlich-rechtliche Erschließung gesichert ist. Dieser Sachverhalt habe zur Folge, dass im rückwärtigen Bereich der Ebersbacher Straße eine Bebauung möglich wäre, die jedoch die Ziele der kommunalen Planung völlig außer Kraft setzen könnte, weil durch eine nicht planungsrechtlich gesteuerte Bebauung beispielsweise eine spätere Erschließung des Gebiets völlig unmöglich werden könnte. Deshalb, so der dringende Appell des Bürgermeisters, sei dieser Bebauungsplan in seiner Funktion als Dokumentation der kommunalen Planungshoheit zum Schutz der Betroffenen vor willkürlicher Bebauung zu sehen, nicht als Eingriffsgrundlage in die Rechte der Betroffenen. Dieser Bebauungsplan „Weinhalde“ stelle keinesfalls eine „Verhinderungsplanung“ dar. Aber mit dem bisherigen Planungsrecht sei eine nachhaltig geordnete Bebauung definitiv nicht möglich, deshalb sei die Aufstellung des Bebauungsplans „Weinhalde“ unabdingbar. Im Übrigen, so der Bürgermeister, stelle eine Maßnahme der Innenentwicklung nicht automatisch eine Nachverdichtung im Wege einer Bebauung dar, sondern könne durchaus durch Ausweisung von Grünflächen die Interessen der Betroffenen nachhaltig und langfristig schützen, wenngleich dies im ersten Moment auch als Widerspruch erscheine.
Gemeinderat Hermann Weiler (FWS) erkundigte sich, ob diese Planungsüberlegungen rechtlich abgesichert seien, was die Verwaltung bestätigt. Der komplette Abwägungsprozess sei mit der Fachanwältin der Gemeinde im Detail abgestimmt worden. Gemeinderätin Sandra Hildebrandt (CDU) fragte nach, an welchen Kriterien man einen sogenannten „Außenbereich im Innenbereich“ festmache. Dies hängt von der Umgebungsbebauung und der Auslegung des Landratsamtes ab, antwortete der Bürgermeister, Jochen Bidlingmaier. Um sich als Gemeinde abzusichern habe man vom Landratsamt eine Vorabprüfung durchführen lassen, wobei das Landratsamt zur Auffassung gekommen sei, es handle sich bei den betroffenen Grundstücken um Außenbereich.
Bewohner von Gebäuden in zweiter Reihe der Ebersbacher Straße, deren Grundstücke vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes nicht erfasst werden und nur über einen steilen Treppenweg fußläufig erreichbar sind, beantragen eine straßenmäßige Erschließung ihrer Grundstücke. Für Gemeinderätin Bettina Greiner (CDU) war unklar, warum man diese Grundstücke im Bebauungsplan nicht aufnehme und für diese Problematik keine Lösung vorsehe.
Manfred Mezger legte dar, dass eine Anbindung der Grundstücke an eine öffentliche Straße über einen Bebauungsplan zwar möglich sei, dies aber eine Bodenordnung nach sich ziehe und diese in der vorhandenen Konstellation nicht möglich sei.
Der Planer, Manfred Mezger, betonte, dass die heute zu beschließende Satzung für die bestehenden Bauten bzw. Ersatzbauten Bestandsschutz garantiere.
Gemeinderat Martin Kaess (FWS) erläuterte, er könne die Interessen der Betroffenen nachvollziehen und würde als Eigentümer ebenfalls versuchen, seine Interessen durchzusetzen. Diese Meinung vertraten zwar auch die Gemeinderätin Ute Lehnemann (BWV) und Doris Mayer-Joecks (FWS), allerdings wiesen sie deutlich darauf hin, dass sie in ihrer Funktion als Bürgervertreter die Interessen der Allgemeinheit und nicht die einzelner Bürger wahrzunehmen haben.
Für Gemeinderätin Bettina Greiner (CDU) war unklar, warum kein Wohngebiet ausgewiesen werde. Manfred Mezger zeigte auf, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden sei, der hier Grün vorsehe. Diese Festsetzung ist erklärter Wunsch und Wille des Gemeinderates. Wolle man davon abweichen, sei eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, was zur Folge habe, dass an anderer Stelle der entsprechende Ausgleich geschaffen werden müsse. Folgerichtig bedeute dies, dass beispielsweise im Höfelbett oder im Bereich Längerts Wohnbauflächen gestrichen werden würden. Dies wiederum würden die Eigentümer von Grundstücken der Gemeinde gegenüber in diesem Bereich als Vertrauensbruch werten. Der Planer zeigte mit diesem drastischen Beispiel deutlich auf, dass das Gremium den vielschichtigen, widerstreitenden Interessen nie völlig gerecht werden könne. Gemeinderätin Ute Lehnemann (BWV) ergänzte, das Gremium habe in stundenlangen Sitzungen eingehend die verschiedensten Möglichkeiten diskutiert und geprüft, die Interessen ausgiebig und sachlich gegeneinander abgewogen. Gemeinderat Andreas Hedrich (BWV) teilte diese Auffassung und fügte hinzu, es sei unmöglich, alle Interessen auf einen Nenner zu bringen, ansonsten öffne das Gremium einer ungeplanten Bebauung Tür und Tor, mache also für die Zukunft die Steuerung einer ordnungsgemäßen Bebauung unmöglich. Weiterhin betonte der Gemeinderat, das Gremium schütze mit dem heutigen Beschluss –wie bereits vom Bürgermeister ausführlich erklärt – das Gebiet und die nachhaltigen Interessen der Grundstückseigentümer, wenngleich der Satzungsbeschluss heute für den einen oder anderen Betroffenen als negativ empfunden werde. Aber zum heutigen Zeitpunkt gebe es für die Gemeinde keine andere Möglichkeit. Auch Gemeinderat Uwe Seitz (FWS) bezeichnete den heute zu fassenden Satzungsbeschluss als die kleinste gemeinsame Lösung aller widerstreitenden Interessen. Gemeinderätin Sandra Hildebrand (CDU) hingegen widersprach dieser Auffassung. Man müsse das Thema als Gesamtprojekt sehen. Sie befürchte, das Problem der straßenmäßigen Erschließung für die Gebäude entlang der Ebersbacher Straße, die sich in zweiter Reihe befinden, werde ohne Lösung im Sand verlaufen. Man müsse die Interessen dieser Grundstückseigentümer sehr wohl auch vertreten.
Der Entscheidung über die Stellungnahmen bzw. den Einwendungen sowie dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Weinhalde stimmten außer dem Bürgermeister die Gemeinderäte Uwe Seitz (FWS), Doris Mayer-Joecks (FWS), Bernd Florschütz (FWS), Ute Lehnemann (BWV), Wolfgang Fischer (BWV), Heiko Biedebach (BWV) und Andreas Hedrich (BWV) zu.
Fünf Gemeinderäte (Martin Kaess (FWS), Hermann Weiler (FWS), Jürgen Alt (CDU) Sandra Hildebrandt (CDU) und Bettina Greiner (CDU) stimmten dagegen, Gemeinderat Steffen Stelzer (SPD) enthielt sich der Stimme.
Den zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Weinhalde stimmte lediglich Gemeinderat Martin Kaess (FWS) nicht zu. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse war das gesamte Gremium einverstanden.
PM
Das Bebauungsplanverfahren sorgte im Gremium für intensive Diskussionen, da es völlig unterschiedliche Interessenslagen der Betroffenen gibt, auch in Bezug auf die Ziele der Gemeinde Albershausen. Anliegen der Gemeinderäte war es, eine Lösung zu finden, die dem Allgemeinwohl Rechnung trägt, wobei versucht wurde, die privaten Einzelinteressen im Rahmen einer sorgfältigen Abwägung soweit als möglich zu berücksichtigen.
Schwierig wurde es insbesondere, nachzuvollziehen, dass private Interessen im öffentlich-rechtlichen Planungsrecht keine Berücksichtigung finden dürfen. So können beispielsweise Grundstücksveränderungen aufgrund einer Erbschaft die kommunalen Planungsziele nicht überlagern. Die Gemeinde ist trotzdem gefordert, den Charakter des Baugebietes und vor allem den der Nachbarbebauung sowie die Ortsrandlage bei ihren bauplanungsrechtlichen Festsetzungen zu berücksichtigen, wenngleich dies im Einzelfall für den Betroffenen ungerecht erscheinen mag.
Andere Betroffene verwiesen auf nicht realisierte Planungsüberlegungen der Gemeinde aus den 1960er und 1970er Jahren, auf die sie als Eigentümer von Grundstücken in zweiter Reihe (im Anschluss an die Ebersbacher Straße) vertraut hätten. Allerdings lässt sich daraus kein Rechtsanspruch ableiten, da diese Planungskonzepte nie in rechtskräftige Bebauungspläne überführt wurden. Es ist nicht städtebaulicher Wille der Gemeinde, die Weinhaldenstraße und den Finkenweg zu verbinden. Ebenso ist es nicht Ziel der Gemeinde, den Bereich zwischen Ebersbacher Straße und Panoramastraße weiter zu verdichten.
Diesbezüglich erläuterte der Planungsexperte der Gemeinde, Manfred Mezger, aufgrund der Tiefenbegrenzung der Baulinie aus dem Jahr 1901 sei eine Bebauung bis zu 50m Tiefe möglich, sofern die öffentlich-rechtliche Erschließung gesichert ist. Dieser Sachverhalt habe zur Folge, dass im rückwärtigen Bereich der Ebersbacher Straße eine Bebauung möglich wäre, die jedoch die Ziele der kommunalen Planung völlig außer Kraft setzen könnte, weil durch eine nicht planungsrechtlich gesteuerte Bebauung beispielsweise eine spätere Erschließung des Gebiets völlig unmöglich werden könnte. Deshalb, so der dringende Appell des Bürgermeisters, sei dieser Bebauungsplan in seiner Funktion als Dokumentation der kommunalen Planungshoheit zum Schutz der Betroffenen vor willkürlicher Bebauung zu sehen, nicht als Eingriffsgrundlage in die Rechte der Betroffenen. Dieser Bebauungsplan „Weinhalde“ stelle keinesfalls eine „Verhinderungsplanung“ dar. Aber mit dem bisherigen Planungsrecht sei eine nachhaltig geordnete Bebauung definitiv nicht möglich, deshalb sei die Aufstellung des Bebauungsplans „Weinhalde“ unabdingbar. Im Übrigen, so der Bürgermeister, stelle eine Maßnahme der Innenentwicklung nicht automatisch eine Nachverdichtung im Wege einer Bebauung dar, sondern könne durchaus durch Ausweisung von Grünflächen die Interessen der Betroffenen nachhaltig und langfristig schützen, wenngleich dies im ersten Moment auch als Widerspruch erscheine.
Gemeinderat Hermann Weiler (FWS) erkundigte sich, ob diese Planungsüberlegungen rechtlich abgesichert seien, was die Verwaltung bestätigt. Der komplette Abwägungsprozess sei mit der Fachanwältin der Gemeinde im Detail abgestimmt worden. Gemeinderätin Sandra Hildebrandt (CDU) fragte nach, an welchen Kriterien man einen sogenannten „Außenbereich im Innenbereich“ festmache. Dies hängt von der Umgebungsbebauung und der Auslegung des Landratsamtes ab, antwortete der Bürgermeister, Jochen Bidlingmaier. Um sich als Gemeinde abzusichern habe man vom Landratsamt eine Vorabprüfung durchführen lassen, wobei das Landratsamt zur Auffassung gekommen sei, es handle sich bei den betroffenen Grundstücken um Außenbereich.
Bewohner von Gebäuden in zweiter Reihe der Ebersbacher Straße, deren Grundstücke vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes nicht erfasst werden und nur über einen steilen Treppenweg fußläufig erreichbar sind, beantragen eine straßenmäßige Erschließung ihrer Grundstücke. Für Gemeinderätin Bettina Greiner (CDU) war unklar, warum man diese Grundstücke im Bebauungsplan nicht aufnehme und für diese Problematik keine Lösung vorsehe.
Manfred Mezger legte dar, dass eine Anbindung der Grundstücke an eine öffentliche Straße über einen Bebauungsplan zwar möglich sei, dies aber eine Bodenordnung nach sich ziehe und diese in der vorhandenen Konstellation nicht möglich sei.
Der Planer, Manfred Mezger, betonte, dass die heute zu beschließende Satzung für die bestehenden Bauten bzw. Ersatzbauten Bestandsschutz garantiere.
Gemeinderat Martin Kaess (FWS) erläuterte, er könne die Interessen der Betroffenen nachvollziehen und würde als Eigentümer ebenfalls versuchen, seine Interessen durchzusetzen. Diese Meinung vertraten zwar auch die Gemeinderätin Ute Lehnemann (BWV) und Doris Mayer-Joecks (FWS), allerdings wiesen sie deutlich darauf hin, dass sie in ihrer Funktion als Bürgervertreter die Interessen der Allgemeinheit und nicht die einzelner Bürger wahrzunehmen haben.
Für Gemeinderätin Bettina Greiner (CDU) war unklar, warum kein Wohngebiet ausgewiesen werde. Manfred Mezger zeigte auf, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden sei, der hier Grün vorsehe. Diese Festsetzung ist erklärter Wunsch und Wille des Gemeinderates. Wolle man davon abweichen, sei eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, was zur Folge habe, dass an anderer Stelle der entsprechende Ausgleich geschaffen werden müsse. Folgerichtig bedeute dies, dass beispielsweise im Höfelbett oder im Bereich Längerts Wohnbauflächen gestrichen werden würden. Dies wiederum würden die Eigentümer von Grundstücken der Gemeinde gegenüber in diesem Bereich als Vertrauensbruch werten. Der Planer zeigte mit diesem drastischen Beispiel deutlich auf, dass das Gremium den vielschichtigen, widerstreitenden Interessen nie völlig gerecht werden könne. Gemeinderätin Ute Lehnemann (BWV) ergänzte, das Gremium habe in stundenlangen Sitzungen eingehend die verschiedensten Möglichkeiten diskutiert und geprüft, die Interessen ausgiebig und sachlich gegeneinander abgewogen. Gemeinderat Andreas Hedrich (BWV) teilte diese Auffassung und fügte hinzu, es sei unmöglich, alle Interessen auf einen Nenner zu bringen, ansonsten öffne das Gremium einer ungeplanten Bebauung Tür und Tor, mache also für die Zukunft die Steuerung einer ordnungsgemäßen Bebauung unmöglich. Weiterhin betonte der Gemeinderat, das Gremium schütze mit dem heutigen Beschluss –wie bereits vom Bürgermeister ausführlich erklärt – das Gebiet und die nachhaltigen Interessen der Grundstückseigentümer, wenngleich der Satzungsbeschluss heute für den einen oder anderen Betroffenen als negativ empfunden werde. Aber zum heutigen Zeitpunkt gebe es für die Gemeinde keine andere Möglichkeit. Auch Gemeinderat Uwe Seitz (FWS) bezeichnete den heute zu fassenden Satzungsbeschluss als die kleinste gemeinsame Lösung aller widerstreitenden Interessen. Gemeinderätin Sandra Hildebrand (CDU) hingegen widersprach dieser Auffassung. Man müsse das Thema als Gesamtprojekt sehen. Sie befürchte, das Problem der straßenmäßigen Erschließung für die Gebäude entlang der Ebersbacher Straße, die sich in zweiter Reihe befinden, werde ohne Lösung im Sand verlaufen. Man müsse die Interessen dieser Grundstückseigentümer sehr wohl auch vertreten.
Der Entscheidung über die Stellungnahmen bzw. den Einwendungen sowie dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Weinhalde stimmten außer dem Bürgermeister die Gemeinderäte Uwe Seitz (FWS), Doris Mayer-Joecks (FWS), Bernd Florschütz (FWS), Ute Lehnemann (BWV), Wolfgang Fischer (BWV), Heiko Biedebach (BWV) und Andreas Hedrich (BWV) zu.
Fünf Gemeinderäte (Martin Kaess (FWS), Hermann Weiler (FWS), Jürgen Alt (CDU) Sandra Hildebrandt (CDU) und Bettina Greiner (CDU) stimmten dagegen, Gemeinderat Steffen Stelzer (SPD) enthielt sich der Stimme.
Den zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Weinhalde stimmte lediglich Gemeinderat Martin Kaess (FWS) nicht zu. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse war das gesamte Gremium einverstanden.
PM