Mit Blick auf die aktuelle Lage zu den Corona-Fallzahlen im Land, im Landkreis Göppingen sowie in auch Mühlhausen im Täle ist es vertretbar, dass die Gemeindeverwaltung ab Montag, 28. Juni 2021 wieder den
regulären Öffnungsbetrieb anbietet.
Damit sind die Rathaustüren für den Publikumsverkehr geöffnet. Allerdings besteht weiterhin die Pflicht zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen (AHA-L). Das bedeutet aber auch, dass für den Zutritt zum Rathaus das Tragen einer medizinischen bzw. FFP2-Maske verpflichtend ist. Dies gilt gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 12 Coronaverordnung BW allerdings auch schon auf dem Rathausvorplatz. Personen, die Symptome einer Coronainfektion aufweisen, dürfen gern. § 8 Coronaverordnung BW das Rathaus nicht besuchen. Hier hilft ggf. ein telefonischer Kontakt oder die Klärung des Anliegens per eMail.
PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen im Täle