Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 21.Juni2021

Herr Bürgermeister Bernd Schaefer begrüßte die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, Frau Magdalena Dursch vom Gemeindeverwaltungsverband „Oberes Filstal“, zum TOP 2 die Rektorin der Grundschule Mühlhausen im Täler Frau Tina Weber, zu TOP 3 Horst Unger von lng.-Büro GeoTeck, sowie Frau Jana Horlacher – Schulze als Schriftführerin. Presse war vertreten durch Ralf Heisele. Die Gemeinderatssitzung verfolgten keine Zuhörer.

Aufgrund der geltenden Abstands- und Hygieneregeln fand die Gemeinderatssitzung zwar wie gewohnt im Bürgersaal statt, jedoch waren die Sitzungstische und die Bestuhlung mit dementsprechendem Abstand angeordnet.

TOP 01 – Bekanntgabe der Sitzungsniederschrift zur letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17. Mai 2021
Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 17. Mai 2021 wurde bekanntgegeben
und vom Gremium bestätigt.

TOP 02 – Vorstellung und Zustimmung zum Medienentwicklungsplan der Grundschule sowie Beschlussfassung zur teilweisen Umsetzung des Konzepts

Im Schreiben des Kultusministeriums Baden Württemberg vom 16.08.2019 bezüglich der Umsetzung des DigitalPakts Schule wurde den Schulen mitgeteilt, welche Budget-Summe jeweils bereitgestellt wird. Für die Grundschule Mühlhausen im Täle beträgt die zur Verfügung stehende Fördersumme 10.700 €.
Um diese Summe abrufen zu können, muss bis 30. April 2022 ein Förderantrag bei der L-Bank eingereicht werden. Zu den Antragsvoraussetzungen zählen u. a. eine Bestätigung des Schulträgers, dass der IT-Support bzw. die IT-Infrastruktur gesichert ist, sowie die Vorlage eines Medienentwicklungsplans (abgekürzt MEP), der eine Bestandsaufnahme der bestehenden und benötigten Ausstattung, ein technisch- pädagogisches Einsatzkonzept und eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte enthält. Das Kreismedienzentrum (abgekürzt KMZ) Göppingen Schulträger Schulen unterstützt berät und die und bei der Medienentwicklungsplanung im Kreis Göppingen. Zudem stellen sie das Online-Tool www.mep-bw.de zur Erstellung der Pläne bereit.
Schulleiterin Frau Weber erläuterte in der Sitzung die einzelnen Ausarbeitungsschritte, insbesondere die Ziele und die sich hieraus ableitenden mittel- bis langfristigen Maßnahmen.
Während des Prozesses sind im Rahmen von Soforthilfe-Maßnahmen weitere Zuschüsse zugewiesen worden. Diese gilt es in die Konzeption mit einzubeziehen. Die Lehrkräfte, wie auch der Bürgermeister haben diverse Beratungen zu digitalen Geräten und zur Infrastruktur eingeholt. Um die im MEP aufgeführten Ziele aus den Bereichen Organisationsentwicklung, Personalentwicklung, Lernen über und mit Medien sowie Technologienentwicklung im ausgearbeiteten Zeitrahmen erreichen zu können, muss der IST-Zustand vor allem im Bereich technische Ausstattung erweitert werden, wozu unterstützend die Fördermittel des Landes herangezogen werden können, aber darüber hinaus finanzielle Mittel aus der Gemeinde benötigt werden.
Neben der bestehenden Infrastruktur und digitalen Gerätschaften stehen im Ergebnis der Planungen noch nachfolgende Maßnahmen und Investitionen die im MEP inhaltlich finanzielle Auswirkungen mit sich bringen
• WLAN-Technik (im Bestand)
Die WLAN-Versorgung der Schule ist bereits gesichert. Die Kosten für den WLAN Ausbau in der Schule beliefen sich auf 3.266,55 €. Im Rahmen der Förderrichtlinie „Unterstützung für Schulen“ (Schulbudget Corona) werden u.a. genau diese Digitalisierungsmaßnahmen bis zu einer dementsprechenden Budgetgrenze gefördert. Die Gemeinde hat hier einen Zuschuss i. H. v. 3.616 € erhalten. Davon sind im Jahr 2029 bereits 1.007,75 € anderweitig ausgegeben worden (C02-Ampeln und Spuckschutz). Der noch durch die Gemeinde aufzubringende Eigenanteil beläuft sich damit auf 658,30 €.
• Optimierung der Bandbreite
Es ist beabsichtigt, beim Telekommunikationsunternehmen die Bandbreite zu erhöhen. Dies geschieht dann durch eine Vertragsanpassung, was jährliche Mehrkosten in Höhe von 250-300 € verursacht. Ein konkretes Angebot hierzu liegt (noch) nicht vor.
• Lehrerlaptop
Der Schulleitung steht ein aktueller Laptop für ihre Verwaltungstätigkeiten zur Verfügung. Aus der Vereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ hat die Gemeinde eine Förderung von 1.562,00 € erhalten, die für die Beschaffung des Laptops eingesetzt werden kann. Die Kosten für die Beschaffung belaufen sich auf insgesamt 2.086,07 €. Abzüglich des Zuschusses verbleibt bei der Gemeinde ein Eigenanteil am Laptop i. H. v. 524,07 €. Dieser Eigenanteil bezieht sich auf dementsprechende Lizenzen und Software, dessen Ausgaben sowieso fällig geworden wären und unter einer anderen Haushaltsstelle als laufende Kosten nun entfallen.
• Digitale Tafeln
Ein wesentlicher Punkt ist der Einsatz digitaler Tafeln. Diese sollen in zwei Klassenzimmern zum Einsatz kommen. Hierzu lagen zwei Angebote vor. Neben der preislichen Komponente überzeugt die kombinierte Variante der Firma Heineking Media. da diese auch hinsichtlich der Alltagstauglichkeit, Umsetzungsmöglichkeiten, Handhabung für Lehrer wie Schüler überzeugt. Die Tafel wurde speziell für Pädagogen bzw. den Einsatz in der Schule konzipiert. Die Firma bietet die zur Einweisung notwendigen Fortbildungen an. Diese Tafeln enthalten bereits jeweils ein PC-Element und das Soundsystem. Dies erleichtert u. a. die Installation des Gerätes im Raum.
• Whiteboardtafel
Die Klassenzimmer verfügen derzeit über keine beschreibbaren Wandtafeln, die zudem auch zum Aufhängen von Arbeitsblättern, Plakaten etc. genutzt werden können. Da zukünftig der Mittelteil der Tafel durch die digitale Tafel ersetzt ist, fehlt diese Fläche. Die Seitenwände der Klassenzimmer sollen durch Anbringen einer festen Whiteboardtafel genutzt werden.
• Dokumentenkamera
Zwei Klassenzimmer verfügen derzeit über keine Dokumentenkamera. Dies kann vorrübergehend durch den Einsatz eines Tablethalters (vorhanden) und Tablet ausgeglichen werden. Eine feste Installierung wäre zeitsparend, die Qualität der an die Tafel übertragenen Bilder durch eine Dokumentenkamera deutlich besser.
• Mobile Endgeräte für Schüler
Die vorhandenen vier mobilen Endgeräte für Schüler sollen auf einen Klassensatz erweitert werden. Dies könnte auch in zwei oder mehreren Schritten umgesetzt werden. Um die Geräte von Beginn an schützen zu können, werden Key-Cover sowie digitalem Stift (Pen) in gleicher Anzahl wie Tablets benötigt. Sofern nach einer Anschaffung von Digitalen Tafeln noch Haushaltsmittel aus dem DigitalPakt Schulen zur Verfügung stehen, bittet die Grundschule um die Anschaffung erster Geräte aus dieser Bedarfsposition. Dies müsste dann allerdings erst noch aufgearbeitet werden. Die Anschaffungskosten in Höhe von 12.000 € beziehen sich aufVergleichskosten aus dem Internet. Es liegen hierzu noch keine konkreten Angebote vor.
• Transport- und Ladebox
Um die Geräte sicher aufbewahren und gleichzeitig laden zu können braucht es eine fahrbare Aufbewahrungsbox, die dieses und auch den sicheren Transport zwischen den Klassenzimmern ermöglicht. Deren Kapazität muss der angestrebten Anzahl an Schülergeräten entsprechen. Die Kosten von max. 1.500 € sind aufgrund Vergleichspreise aus dem Internet abgeleitet. Hierzu liegt noch kein konkretes Angebot vor.
Vorrangig und mit Blick aufdie wohl zu erwartende Lieferzeit lag die Priorisierung der Anschaffung bei den Gremiumsmitgliedern bei den Digitalen Tafeln im Ergebnis zu einem Angebotspreis von 12.315,54 € der Firma Heineking. Dem schloss sich der Gemeinderat, nach Vortrag der Rektorin und Beantwortung aller Fragen, einstimmig an und stimmte dem vorgelegten Medienentwicklungsplan zum derzeitigen Stand zu.
Des Weiteren wurde noch beschlossen, einen vorhandenen aber nicht belegten Telekornanschluss zu nutzen. Derzeit nutzt die Schule einen geteilten Zugang mit der Feuerwehr und einer Datenübertragungsgeschwindigkeit von 6.000 MBiUs. Für die eigene, noch freie Leitung im Rathaus und monatlich 35 € wird die Leistungsfähigkeit damit auf 50.000 MBiUs erhöht. Damit wird technisch auch die Nutzung der neu anzuschaffenden Hardware optimiert.
Neben der aktuell beschlossenen Anschaffung der digitalen Tafeln wird mit dem Gemeinderatsbeschluss zugleich der mittel- und langfristige Bedarf anerkannt.

TOP 03 – Vergabebeschluss zu den notwendigen Begleitmaßnahmen im Straßenbereich des Filsweg – Sanierung des Kanals und Erneuerung der, Wasserleitung im Zuge der Maßnahme „Filspromenade“

Die geplanten Begleitmaßnahmen im Straßenbereich des Filsweges wurden ausgeschrieben. Die dementsprechenden Angebote der interessierten Bauunternehmen lagen vor.
Allerdings muss festgestellt werden, dass die Angebotspreise insgesamt deutlich über den kalkulierten Kosten liegen. Unabhängig der einzelnen Gewerke wie Wasser, Abwasser und Straßenbereich lag die ursprüngliche Kostenberechnung bei ca. 93.000 € netto.
Das günstigste vorliegende Angebot lag allerdings bei 130.106, 18 € netto und damit um mehr als 37.000 € über den veranschlagten Kosten. Der Bruttobetrag liegt beim günstigsten Angebot bei 154.826,35 € wobei die Gemeinde die Umsatzsteuer teilweise unberücksichtigt lassen kann.
Trotzdem hat der gemeindliche Haushalt hierdurch erhebliche Mehrkosten zu tragen. Rechtlich möglich wäre eine Aufhebung des Verfahrens. Deutliche Verbesserungen der Angebotspreise sind allerdings auch bei einer erneuten Ausschreibung nicht zu erwarten.
Im Vergabevorschlag des IB GeoTeck, welcher dem Gremium vorlag, wurde dies ausführlich dargestellt. Kompensiert werden könnten die notwendigen Mehrausgaben durch Minderausgaben im Bereich des Gewässerbaus der Filspromenade, welche erst in 2022 zu erwarten sind.
In der Sitzung wurden die Mehrkosten genau hinterfragt und nach Möglichkeiten gesucht, an anderer Stelle Kosten einzusparen. Selbst die Ausschreibung aufzuheben bis hin zur nochmaligen Verschiebung der Maßnahme wurde überlegt. Mehrheitlich wurde dann die Entscheidung getroffen, den Auftrag trotz der angespannten Haushaltslage an die Firma Gansloser aus Reichenbach zu vergeben. Damit wird unter anderem der Eigenkontrollverordnung in Bezug auf dem desolaten Zustand des Kanals im Filsweg, der rund 100 Jahre alten Wasserleitung und dem Projekt der Filspromenade incl. dem Hochwasserschutz Rechnung getragen. Bei der Entscheidungsfindung ist man auch davon ausgegangen, dass sich die Materialpreise in absehbarer Zeit nicht wieder erheblich erholen und eine zweite Ausschreibung noch teurer werden könnte. Auch die Erneuerung des Kanals und der Wasserleitung nochmals zu verschieben, und damit die Dringlichkeit weiter zu ignorieren, wurde am Sitzungsabend durch den Beschluss sinnbildlich gestrichen.

TOP 04 -Bauangelegenheiten

4.1. Neubau eines Gartenhauses für Geräte, Kohlhausstraße 16, Fist. 316/3 – Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
Die Bauherrschaft möchte auf ihrem Grundstück Fist. 316/3, Kohlhausstraße 16, ein neues Gartenhaus errichten.
Für den Bereich des Fist. 316/3 gibt es keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan, aber einen Baulinienplan vom 18.12.1957. Diese örtliche Bauvorschrift wird durch das Vorhaben nicht tangiert, da das Vorhaben im hinteren Bereich des Grundstückes errichtet werden soll. Diesbezüglich ist hier die Nähe zur Autobahn A 8 zu berücksichtigen, besonders dass 40 m breite Anbauverbot. Das Grundstück selber liegt zu 100 % außerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Schutzstreifens.
Die beabsichtigten Abstände bis zu den Grundstücksgrenzen der Fist. 316/2 und 317 widersprechen den Vorgaben des§ 6 Abs. 1 Nr. 2 LBO nicht.
Seitens der Verwaltung und des Gemeinderates bestanden keine Bedenken gegen das Bauvorhaben und das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
4.2. Bekanntgabe der Genehmigung zum Bauvorhaben „Neubau eines Carport, Garage und Materiallager , Buchstraße 18, Fist. 175
Mit Schreiben vom 28.05.2021 genehmigte das Bauamt des Landratsamtes Göppingen das o. g. Bauvorhaben.
Der Gemeinderat nahm davon Kenntnis.

TOP 05 -Bekanntgaben

5.1.barierefreie Bushaltestellen
Das 2013 novellierte Personenbeförderungsgesetz fordert in § 8 Abs. 3 Nahverkehrspläne so anzulegen, dass ,,für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 01. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit“ erreicht wird. Die Verkehrsinfrastruktur, die Fahrzeuge und die Verkehrsangebote im öffentlichen Personennahverkehr sollen deshalb so geplant und gestaltet werden, dass sie die Anforderung einer möglichst umfassenden Barrierefreiheit erfüllen. Dies betrifft insbesondere die Zugänglichkeit der Fahrzeuge sowie die Bereitstellung von Informationen zur Nutzung der Angebote. Ein barrierefreier ÖPNV kommt sowohl körperlich beeinträchtigen Menschen, Fahrgästen mit Sinnesbehinderung und kognitiver Behinderung sowie auch älteren Personen, Schwangeren und Kindern sowie Fahrgästen mit kleinen Kindern, Kinderwagen, Fahrrädern oder Traglasten zugute.
Wie beschrieben ist ab dem nächsten Jahr (2022) die Gemeinde verpflichtet, die in ihrer Trägerschaft stehenden Bushaltestellen gemäß den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes barrierefrei zu betreiben. Hierzu wurde bereits auch im Gemeinderat berichtet.
Die Bushaltestellen in und aus Richtung Gruibingen kommend (BH „Am Warmen“) liegen außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils, also im Außenbereich hinter den Ortstafeln. Hier ist die Gemeinde dementsprechend nicht Träger der Bushaltestellen.
Für die Bushaltestellen in der Bahnhofstraße liegen bereits Pläne vor, diese im Zusammenhang mit einer im Raum stehenden Brückensanierung neu zu gestalten. Hierzu gibt es dementsprechend Ausnahmekriterien, die Barrierefreiheit dann nicht zum Beginn 2022 erfüllen zu müssen, sondern auf die reguläre Umsetzung zu warten.
Die Bushaltestellen Rathaus und Kirche sind jedoch umzugestalten. Diese passen hinsichtlich der Lage und der Höhe schon nicht. Außerdem fehlt diverses bauliches Zubehör, wie z.B. ein Bodenleitsystem für Blinde. Für einen noch zu erfolgenden Umbau kann es Fördermittel geben. Allerdings gibt es hierzu aufgrund einer
formulierten Kostenpauschale für den Umbau je Bushaltestelle eine Bagatellgrenze, die wir mit den zwei Bushaltestellen nicht erreichen.
Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll, gemeinsam mit Gruibingen und der Stadt Wiesensteig den Handlungsbedarf abzuklären um ggf. einen gemeinsamen Antrag auf Förderung stellen zu können.
5.2. • Reguläre Öffnungszeiten im Rathaus Mühlhausen i. T. ab Montag, 28. Juni2021
Bürgermeister Bernd Schaefer berichtete, dass die Gemeindeverwaltung ab Montag, 28.06.2021 wieder regulär für den Publikumsverkehr geöffnet haben wird. Eine dementsprechende Information erscheint an anderer Stelle im Mitteilungsblatt.
5.3. Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes „Oberes Filstal“ Am Mittwoch, 28. Juli 2021, 19.00 Uhr ist eine öffentliche Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes „Oberes Filstal“ vorgesehen. Die Mitglieder in der Verbandsversammlung werden gebeten, sich diesen Termin vorzumerken.
5.4.Verbandsversammlung des Zweckverbands für Interkommunale Zusammenarbeit Gruibingen-Mühlhausen i. T. am 12.07.2021
An o. g. Termin ist eine öffentliche Verbandsversammlung des Verbandes IKZ vorgesehen. Die Mitglieder in der Verbandsversammlung werden gebeten, sich diesen Termin vorzumerken
5.5. Absage der geplanten Verbandsversammlung des Zweckverbandes Region Schwäbische Alb
Die am 30. Juni 2021 geplante Sitzung der Verbandsversammlung des Verbands Region Schwäbische Alb entfällt ersatzlos.
5.6. Erschließung der Baulücken in der Kreuzäckerstraße durch Vodafone
Die Grundstücke der Baulücken in der Kreuzäckerstraße sind in der Zwischenzeit durch die Fa. Vodafone erschlossen.
Es wurde darüber beraten, die Deckschicht der noch nicht endgültig hergestellten Kreuzäckerstraße zeitnah aufzubringen. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die dementsprechenden Details hierzu vorzubereiten.
5.7. • Unverständnis und Wut über den Kreistagsbeschluss zu Schließung der Helfensteinklinik
Mit dem Beschluss des Kreistages zur Schließung der Helfensteinklinik geben sich die Menschen in der Raumschaft, das Aktionsbündnis „Erhalt der Helfensteinklinik“ sowie die kommunalpolitischen Vertreter (Gemeinderäte sowie Bürgermeister) in überwältigender Mehrheit nicht zufrieden. Die deutliche Kritik gegenüber den Entscheidungsträgern im Landkreis reißt nicht ab und der organisierte Protest auf vielfältige Weise hält erfreulicherweise immer noch an. Über die Folgen des Beschlusses wurde in vielerlei Hinsicht bereits diskutiert, spekuliert und sich mit den Menschen darüber ausgetauscht. Tatsache ist aber, dass sich insbesondere auch über das Aktionsbündnis im Zusammenhalt mit den Gemeinden deutliche Signale setzen lassen, mit denen wir als betroffene Gemeinde sowie als Menschen und Bürgerinnen und Bürger in der Region aufzeigen wollen und können, dass das Verfahren zum Kreistagsbeschluss eben kein demokratisches Verfahren war. Es war keine Diskussion, es war kein Schlagabtausch. Ganz nach dem Motto „es wurde bereits alles gesagt, nur noch nicht von jedem!“ gaben die Redner mit ihrer festgefahrenen Meinung einfach nur ein einfaches „Statement“ ab. Neben Informationen über diverse Urlaubsorte in Australien, diffamierende Äußerungen aus der Mitte des Kreistags, lasche Sitzungsführung und unklare Beschlusslagen gab es eben keinen Austausch. Dieser Beschluss und die Art und Weise wie sich der Kreistag in dieser Sitzung teilweise präsentiert hatte, muss seine Folgen haben.
In der Diskussion kamen aus der Mitte des Gemeinderats diverse Anregungen und Vorschläge. Auch eine in den Medien dargestellte „Auskreisung“ wurde angesprochen. Die Verwaltung wurde hier gebeten, dieses Thema aufzugreifen und zu prüfen, ob dies ein denkbarer Weg sei. Auch die Gemeinderäte selbst äußerten zu diesem Tagesordnungspunkt ihren Unmut und unterstützen auch weiterhin die Bemühungen, das Thema nicht ruhen zu lassen. Bürgermeister Bernd Schaefer berichtete, dass durchaus Aktionen geplant sind, bei denen sich die Gemeinde sowie die Bürgerinnen und Bürger beteiligen können. Zu tief ins Detail konnte man am Sitzungsabend zeitlich bedingt jedoch nicht eingehen, es wird aber auf die Plattformen des Aktionsbündnisses verwiesen, welche unter
https://www.facebook.com/erhalt.der. helfensteinklinik/ oder unter
https://forum.geislingen.neU?fbclid=lwAR1 m0JBG0Gz7vvlc9EJjlFb88K0ztYOoqfha0 Hk0Byhc7d9KSGg3Rb8OObQ erreichbar ist.

TOP 06 -Bürgerfragen

Keine Zuhörer, keine Fragen an das Gremium.

TOP 7 -Sonstiges/Anfragen

7.1. Wasseransammlung im Straßenbereich Wiesensteiger Straße
Ein Gemeinderat fragte nach dem Sachstand zur Senke an der Ecke Wiesensteiger Straße / Schulgasse, in welcher sich bei Regen eine riesige Pfütze bildet Die Senkung ist allerdings nicht neu und ist der Verwaltung so auch bekannt. Außerdem steht dieses Thema bereits auf der ToDo-Liste des Bauhofs und wird je nach Kapazität angegangen, so der Bürgermeister. Ggf., so die Rückmeldung, kann dies möglicherweise nur unter Heranziehung einer externen Firma erfolgen. Dies ist allerdings noch zu prüfen. Über einen möglichen Zeitpunkt konnte keine Aussage getroffen werden.
7.2. Wasseransammlung im Straßenbereich Schulgasse 10
Neu hingegen ist die Fahrbahnabsenkung in der Schulgasse 10. Auch um diese Reparatur bat der Gemeinderat. Die Verwaltung nahm den Sachverhalt auf.
7.3. Ampel an der L 1200, Kreuzung Gosbacher- und Kohlhaustraße
Am Tag der Gemeinderatssitzung funktionierte die Ampel am Restaurant „Greko“ / L 1200 nicht. Die Verwaltung sagte zu, die zuständige Straßenmeisterei Geislingen an der Steige darüber zu informieren.

 

PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen/Täle

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