Aus dem Gemeinderat Hattenhofen

Landesmittel für Artenschutz

Für Maßnahmen im Arten – und Biotopschutz erhält die Gemeinde Hattenhofen vom Land 15.600 Euro. Über diesen Bescheid des Landratsamtes informierte BM Jochen Reutter.

Nachlass bei Kindergartengebühren

Weil im April und im Mai wegen des Lockdowns teilweise nur eine Notbetreuung im Kindergarten geboten werden konnte, erhalten die Eltern teilweise Rückerstattungen bei den Kindergartengebühren bzw. wurden erst gar nicht veranlagt. Darüber hatte die Gemeinde bereits über ihre Homepage und über Facebook informiert.

Straßenfest: Erneute Absage

Zum zweiten Mal muss Hattenhofen sein jährliches Straßenfest am Rathaus wegen der noch nicht beendeten Corona-Pandemie absagen. Trotz der sehr positiven Entwicklung bei den Infektionszahlen, so BM Jochen Reutter, sei ein Straßenfest mit dicht gedrängten Menschenansammlungen – ein „Kommen und Gehen“ – weder zulässig noch verantwortbar. Es sei organisatorisch nicht machbar, die Zugänge zum Festgelände zu beschränken und Test,- Impf- oder Genesenenbescheinigungen zu kontrollieren. Erfreulich sei es, so Reutter, dass zumindest kulturelle Veranstaltungen wieder stattfinden und die Gastronomie ihren Betrieb aufnehmen konnte.

Zweite mobile Aktion: Hattenhofen „durchgeimpft“?

Am Tag der Sitzung fand die zweite Impfaktion in der Gemeinde statt. 143 Personen erhielten Ihre Erstimpfung durch ein mobiles Team des Impfzentrums Ulm. Der Termin der zweiten Impfung steht fest. Den Anteil an Teilnehmenden aus Hattenhofen bezifferte BM Reutter auf rund 80 Prozent, 20 Prozent der Impfdosen wurden an Auswärtige verimpft, da sich zu wenig Hattenhofer gemeldet hatten. Dann müsse man ja davon ausgehen, so ein Gemeinderat, dass nun in Hattenhofen alle, die das möchten, geimpft sind. Das sei für Ihn der Umkehrschluss, wenn es noch Impfkapazitäten für Auswärtige gegeben habe. Ein anderer Gemeinderat begrüßte, dass nun auch ortsübergreifend geimpft werden kann, wenn Impfdosen übrig sind. Anders als in der Presse dargestellt, sei das bislang bei den Impfbussen eines anderen Anbieters nicht möglich.

Geklaute Verkehrszeichen und Missbrauch eines Defibrillators – Gemeinde beklagt Vandalentum und setzt Belohnung aus

Zunehmenden Vandalismus und regelmäßigen Diebstahl von Verkehrszeichen beklagten Bürgermeister Jochen Reutter und Hauptamtsleiter Norbert Baar mit deutlichen Worten. Am Sauerbrunnen haben Unbekannte den dortigen Defibrillator aus dem Gehäuse geholt und zusammen mit diversen Kabeln in der Gegend verteilt. Die Verwaltung gehe nicht von einem zweckgemäßen Einsatz zur Wiederbelebung einer Person aus, so Norbert Baar, sondern schlicht von Vandalismus. Nun wird überprüft, ob das Gerät Schaden genommen hat oder repariert werden muss. Es sei ihm unbegreiflich, so der Sprecher, wie „kranke Idioten“ eine Vorrichtung, die Leben retten soll, missbrauchen und beschädigen können. BM Jochen Reutter setzte spontan eine Belohnung von 1.000 Euro aus für den- oder diejenige, welche der Verwaltung den oder die Täter benennen kann.

In den letzten Monaten würden außerdem ständig Verkehrs- oder Parkschilder gestohlen, ergänzte BM Jochen Reutter. Natürlich würden die wieder ersetzt, aber dieses Geld fehle woanders. Für ihn sei das „Wohlstandsverwahrlosung“, so der Schultes, und erinnere an „spätrömische Dekadenz“. In diesem Zusammenhang informierte ein Gemeinderat über einen Polizeieinsatz wegen eines Diebstahls im Zusammenhang mit einem Fahrzeugaufbruch im Gewerbegebiet Reustadt.

Neue Wasserleitung und Straßenbelag für Frühlingstraße – Gemeinde vergibt Arbeiten

Die Frühlingstraße erhält im Zeitraum vom 23. August bis voraussichtlich 12. November eine neue Wasserleitung. Der Kanal wird in sehr geringem Umfang teilsaniert und teilweise erhalten die Grundstücke neue Hausanschlüsse. Abschließend wird die Straße mit einem neuen Oberbau wiederhergestellt. Dies hatte der Gemeinderat bereits grundsätzlich beschlossen. Aufgrund des Ergebnisses einer beschränkten Ausschreibung erhält die Firma Moll aus Gruibingen für 424.240 Euro den Auftrag für Tiefbau- und Straßenbauarbeiten. Für 36.000 Euro wird die Firma Hummel aus Ebersbach mit der Verlegung der Wasserleitung beauftragt. Dies hat der Gemeinderat auf Vorschlag von Verbandsbaumeister Wolfgang Scheiring einstimmig beschlossen. Ein Vorteil sei, so der Tiefbauingenieur, dass die erneut beauftragte Firma auch schon den vorherigen Bauabschnitt übernommen hatte. Eine Gemeinderätin äußerte sich froh über das Vergabeergebnis, die Firma Moll habe bisher immer gute Arbeit geleistet. Im Bereich des Straßenbelags verwendet die Firma Recyclingmaterial, was Kosten spart, aber kein Qualitätsverlust ist. Den derzeit im Baugewerbe festgestellten Nachschubmangel bei Baumaterialen befürchtet Scheiring für diese Maßnahme nicht. Probleme gebe es nur bei Kunststoffrohrleitungen und da habe man sich ein Kontingent gesichert.

Gemeinde intensiviert Streuobstförderung

Die Gemeinde wird ihre bisherigen Förderprogramme zur Erhaltung der Streuobstwiesen fortsetzen und um ein Landesprogramm ergänzen. Dies hat der Gemeinderat, verbunden mit Lob für die bisherigen langjährigen Maßnahmen, einstimmig beschlossen. Auch die Vertreter der örtlichen Landwirte und des Naturschutzbunds begrüßen die Maßnahmen. Hattenhofen unterstützt die örtliche Landwirtschaft durch ein Baumpflegegeld, welches einen Ausgleich für erschwertes Mähen im Streuobstbereich darstellt, mit jährlich rund 10.000 Euro. Die Gemeinde erhält Landesförderung für den Baumschnitt von Streuobst. Die Gemeinde selber fördert Baumschnitt mit rund 3.000 Euro im Jahr. Sie übernimmt mit rund 2.500 Euro im Jahr eine Aufpreisförderung für geerntetes Obst. Bei dieser Förderung werden künftig auch Birnen mit aufgenommen. Die Gemeinde unterstützt die örtliche Annahmestelle – dort soll künftig auch sogenanntes „Wiesenobst“ angenommen werden können – und verleiht ihre handbetriebene Obstauflesemaschine. Den Kauf von Obstbäumen mit Selbstbeteiligung fördert die Gemeinde jährlich mit rund 500 Euro. Zusammen mit dem Landschaftserhaltungsverband ermöglichte die Gemeinde Streuobstwiesenbesitzern die Teilnahme an Baumschnittprogrammen. Um die Baumpflege noch verbessern, soll ein kommunales Baumpflegeprogramm – unabhängig vom Landesprogramm – mit einer Förderung von fünf Euro je Baum eingeführt werden. Dieses Projekt wird auf zwei Jahre befristet und kostet jährlich rund 1.000 Euro. Aktuell fördert die Gemeinde die Erhaltungsmaßnahmen mit rund 17.000 Euro im Jahr.

Kindergarten: Gebührenerhöhung um ein Jahr verschoben – Grundsatzdiskussion um Elternbeiträge wird vertagt

Anders als von Verwaltung und Verbandskämmerei vorgeschlagen, werden die Kindergartengebühren erst zum übernächsten Kindergartenjahr ab September 2022 um zehn Prozent erhöht. In dem Zug ändert die Gemeinde die Ermäßigungstatbestände, wenn mehrere Kinder einer Familie die gleiche oder unterschiedliche Betreuungseinrichtungen besuchen. Dies hat der Gemeinderat nach einer Grundsatzdiskussion über das System der einkommensabhängigen Gebühren einstimmig beschlossen. Außerdem wird abgewartet, welche Vorgaben das Land in dieser Frage machen wird.

Auch bei Erhöhung noch unter den Richtsätzen

Als eine der wenigen Gemeinden im Land erhebt Hattenhofen die Gebühren nach dem Bruttomonatseinkommen einer Familie und abhängig von der Kinderzahl. Die meisten Gemeinden erheben die Kindergartengebühren einkommensunabhängig. Die kommunalen Spitzenverbände und die Vertreter der vier Kirchen empfehlen Gebühren, die zwanzig Prozent der tatsächlichen Betriebsausgaben durch Elternbeiträge decken. Seit der letzten Gebührenanpassung in Hattenhofen im Jahre 2017 sind die Landesrichtsätze der Spitzenverbände um 9,9 Prozent gestiegen. Dies erläuterte Tanja Kainer von der Verbandskämmerei, die die Gebühren neu kalkuliert hat. Gegenüber den Richtwerten der Spitzenverbände beläuft sich der aktuelle Einnahmeverlust der Gemeinde auf 25.000 Euro im Jahr. Dies liegt an den sich in den letzten Jahren ständig nach oben bewegenden Personalkosten im Betreuungsbereich und an einem Kostendeckungsgrad zwischen 13 und 14 Prozent. Pandemiebedingt betrug der Kostendeckungsgrad im Jahr 2020 nur 10,2 Prozent , der Abmangel der Gemeinde je Kind betrug letztes Jahr 4.748 Euro. Bei der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung würde die Gemeinde gut 13.000 Euro im Jahr mehr einnehmen. Gegenüber den empfohlenen Landesrichtsätzen wären es immer noch 12.000 Euro weniger.

Es gehe auch darum, so BM Jochen Reutter, die Rückstände zu den Landesempfehlungen zu verringern, um nicht Zuschüsse zu gefährden.

Ungleichbehandlung bei höheren Einkommen?

Pandemiebedingt hätten viele Familien finanzielle Einbußen hinzunehmen, so ein Gemeinderat, deswegen sei der Zeitpunkt für die ansonsten zu begrüßende Erhöhung schlecht. Die 13.000 Euro Mindereinnahmen werde die Gemeinde auch noch verkraften, es wäre ein falsches Signal, jetzt zu erhöhen. Deswegen solle man um ein Jahr verschieben. Zwei Gemeinderäte sprachen sich grundsätzlich dafür aus, die von den Spitzenverbänden vorgeschlagene Kostendeckung von 20 Prozent anzustreben, dann würden die restlichen 80 Prozent für die Kinderbetreuung immer noch von den Steuerzahlern allgemein getragen werden. Allerdings wandten sich die Sprecher gegen die einkommensabhängige Gebührenstaffelung. Die müsste man sonst auch in anderen öffentlichen Bereichen einführen. Familien mit höherem Einkommen müssten schon höhere Steuern zahlen. Man solle hier zu einem wirtschaftlichen System zurückkehren, so ein Sprecher, dieser „Glattstrich“ sei keine gemeindliche Aufgabe. Auch eine Gemeinderätin sprach sich für einheitliche Gebühren aus, denn der Betreuungsaufwand sei ja für jedes Kind gleich. Die von der Gemeinde vorgesehene Ermäßigung von 50 Prozent bei dem Besuch mehrerer Kinder einer Familie im Kindergarten könnten private Einrichtungen nicht anbieten.

Neuberatung über Gebührensystem in zwei Jahren

Die vor über zwanzig Jahren eingeführte einkommensabhängige Gebührenstaffelung sah der damalige Gemeinderat auf dem Grundsatz der Solidarität, erläuterte BM Jochen Reutter: Wer mehr habe, solle auch mehr geben. Alle Gemeinderatsmitglieder (zwei Gemeinderäte fehlten) konnten sich auf Vorschlag des Vorsitzenden darauf einigen, die vorgeschlagene Gebührenerhöhung ein Jahr später einzuführen. Unter Berücksichtigung der bis dahin geltenden Landesregeln soll dann für das Kindergartenjahr 2023 / 24 grundsätzlich beraten werden, ob die Gemeinde an der einkommensabhängigen Gebührenstaffelung festhält oder nicht.

 

PM Gemeindeverwaltung Hattenhofen

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