Angesichts der positiven Entwicklung der Corona-Fallzahlen teilt die Landkreisverwaltung mit, dass das Landratsamt ab dem 28. Juni 2021 wieder in den Normalbetrieb übergeht und für den allgemeinen Publikumsverkehr öffnet. Dies gilt unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen zu den üblichen Öffnungszeiten. Terminvereinbarungen, insbesondere in den Bereichen der Kfz-Zulassungsstellen und der Führerscheinstelle, sind nicht mehr zwingend notwendig, werden aber empfohlen, um Wartezeiten zu verringern. Bereits vereinbarte Termine können und sollen wahrgenommen werden. Falls dies nicht möglich ist, wird gebeten, die betreffenden Termine abzusagen bzw. zu stornieren.
Für den Zutritt zum Landratsamt ist das Tragen einer medizinischen bzw. FFP2-Maske verpflichtend. Die Abstandsregelungen müssen jederzeit und insbesondere auch in den publikumsintensiven Bereichen eingehalten werden. Kundinnen und Kunden mit Krankheitssymptomen ist es weiterhin untersagt, das Gebäude zu betreten. Die Rückkehr zum regulären Betrieb sowie die Abstands- und Hygieneregelungen gelten auch für die Außenstellen in Göppingen und Geislingen, wie auch für den Abfallwirtschaftsbetrieb.
Das Landratsamt rechnet vor allem in den ersten Tagen mit einem hohen Kundenaufkommen und bittet um Verständnis, wenn es hier zu längeren Wartezeiten kommt.
Die Öffnungszeiten, Ansprechpartner*innen und Kontaktdaten zu den einzelnen Bereichen finden Sie auf der Homepage www.landkreis-goeppingen.de.
PM Landratsamt Göppingen