Betrieb kleiner PV-Anlagen von nun an noch attraktiver: Steuerbefreiung für Einkünfte aus kleinen Photovoltaik-Anlagen vereinbart

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass Einkünfte aus dem Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen mit bis zu 10 Kilowatt peak (kWp) künftig nicht mehr von der Einkommenssteuer erfasst werden. „Das spart eine Menge Bürokratie und macht es künftig für Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer noch attraktiver, eine PV-Anlage auf dem eigenen Dach zu installieren“ so die Landtagsageordnete Sarah Schweizer.

Schweizer war Mitglied der Arbeitsgruppe „Klima, Umwelt- und Artenschutz, Energie“ im Rahmen der Koalitionsverhandlungen im Land. Im Koalitionsvertrag wurde die Einführung einer PV-Pflicht auf Dächern bei privaten Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen vereinbart. 

 „Wenn wir einerseits eine PV-Pflicht für private Dächer einführen, müssen wir andererseits dafür sorgen, dass dies für die Haushalte keine überbordende Bürokratie mit sich bringt und der finanzielle Ertrag attraktiv bleibt.“ Schweizer verweist darauf, dass gerade Dächer noch viel ungenutztes Potenzial zur Erneuerbaren Energie Erzeugung haben. So sei vor allem in Städten ein flächenschonender Erneuerbaren Ausbau möglich. 

PM Büro Sarah Schweizer MdL

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