Aufgrund sinkender Inzidenzzahlen entfällt ab sofort die Corona-Testpflicht in den städtischen Kindertageseinrichtungen (Kitas).
Seit Ende April wurde in den Göppinger Kindertageseinrichtungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens eine Testpflicht für alle Kinder, die eine Betreuungseinrichtung besuchen, erlassen. Aufgrund der sinkenden Inzidenzahlen entfällt diese Testpflicht ab Dienstag, 8. Juni, für den Bereich der über dreijährigen (Ü3) Kinder. Für die Kinder unter drei Jahre (U3) wurde die Testpflicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt ausgesetzt.
Freiwillige Testungen sind bis zum Aufbrauchen des Testkontingents noch weiterhin möglich. Besteht hier Bedarf, ist dies der Kita-Leitung mitzuteilen. Zu beachten ist, dass diese Regelung nur für städtische Kindertageseinrichtungen gilt; die Regelungen der freien Träger können hiervon abweichen.
PM Stadtverwaltung Göppingen