Aktuelle Anpassung der Corona-Verordnung durch das Land Baden-Württemberg: Neue Regelungen auch im Landkreis Göppingen ab dem 7. Juni 2021

Um auf die rückläufigen Inzidenzen der Corona-Infektionen in zahlreichen Landkreisen und Städten zu reagieren, hat das Land Baden-Württemberg die Regelungen der Corona-Verordnung an die aktuelle Lage angepasst. Die neue Verordnung wurde am 3. Juni 2021 notverkündet und tritt bereits am Montag, den 7. Juni 2021 in Kraft.

Die neuen Regelungen sehen neben schrittweisen Öffnungen im 14-Tage-Rhythmus raschere Lockerungen für Landkreise und Städte vor, in denen der Schwellenwert von 50 stabil an 5 Tagen in Folge unterschritten ist.

Auch für den Landkreis Göppingen gelten diese Erleichterungen voraussichtlich ab dem 7. Juni 2021, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 im Landkreis bis zum 6. Juni 2021 stabil unter 50 bleibt. Eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung durch das Gesundheitsamt des Landratsamtes Göppingen wird in diesem Fall am 6. Juni 2021 erfolgen.

Nach den neuen Regelungen treten dann zusätzlich zur Öffnungsstufe 1 weitreichendere Lockerungen der Öffnungsstufen 2 bis 3 nach dem ab dem 07.06.2021 gültigen Stufenplan des Landes zeitgleich ein. Daneben gelten weiterhin die Erleichterungen des § 21 Abs. 5 der CoronaVO des Landes in der ab dem 7. Juni 2021 gültigen Fassung.

Die Erleichterungen betreffen zahlreiche Bereiche. So werden zum Beispiel Treffen im privaten Bereich etwas gelockert, um insbesondere Kindergeburtstage eingeschränkt zu ermöglichen. Im Veranstaltungsbereich sind weitgehende Lockerungen bei den Zuschauerzahlen enthalten. Auch die Gastronomie ist hinsichtlich erweiterter Öffnungszeiten betroffen. Dies sind nur exemplarische Beispiele. Eine detaillierte Aufzählung ist aufgrund der umfangreichen Änderungen nicht möglich.

Für die Schulen wird das Kultusministerium noch in einer gesonderten Corona-Verordnung Regelungen treffen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Ab 07. Juni fällt auch für das Kreisimpfzentrum die Impfpriorisierung weg. Mit der sehr begrenzten Impfstoffmenge, die aktuell vom Land zur Verfügung gestellt wird, können jedoch in den kommenden Wochen vorrangig nur Zweitimpfungen durchgeführt werden. Zusätzliche Termine für Erstimpfungen können nur sporadisch eingestellt werden.

PM Landratsamt Göppingen Büro für Kreisentwicklung und Kommunikation

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