Gesundheitsamt stellt fest: 5 Tage unter 50 – Weitere Lockerungen ab Dienstag, 1. Juni

Das Gesundheitsamt stellt am heutigen Montag, 31.05.2021 fest, dass die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Göppingen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 50 / 100.000 Einwohner unterschritten hat. Maßgeblich für die Feststellung des Gesundheitsamtes sind die vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichten Zahlen.

Damit greifen ab dem morgigen Dienstag, 01.06.2021 entsprechend des Stufenplans des Landes Baden-Württemberg weitere Lockerungen. Die Bekanntmachung des Gesundheitsamtes wird am heutigen Montag, 31.05.2021 per Notbekanntmachung auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht.

Folgende Lockerungen gelten ab Dienstag, 1. Juni im Landkreis Göppingen:

  • Private Treffen können mit bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten stattfinden. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen dabei nicht mit.

  • Der Einzelhandel darf öffnen mit der Maßgabe, dass auf den ersten 800 qm Verkaufsfläche ein Kunde pro 10 qm erlaubt ist und über 800 qm ein Kunde pro 20 qm. Besondere Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmengen erwarten lassen, sind weiterhin nicht erlaubt. Die Testpflicht für Kundinnen und Kunden entfällt.

  • Der Betrieb von Bibliotheken und Büchereien, Archiven, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten ist allgemein gestattet, insbesondere ist keine vorherige Terminbuchung erforderlich.

Zu beachten ist, dass die übrigen Auflagen der Öffnungsschritte, insbesondere die Maskenpflicht, das Abstandsgebot und Hygieneregelungen in den verschiedenen Bereichen, erhalten bleiben.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg unter https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210513_auf_einen_Blick.pdf und unter

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ verfügbar.

Eine wichtige Erleichterung ergibt sich durch die stabile Unterschreitung des Schwellenwertes von 50 auch für die Schulen, die unter den geltenden Regelungen in den Präsenzunterricht wechseln können. Voraussetzung hierfür ist, dass die Unterschreitung des Schwellenwertes von 50 bis zum Ferienende stabil bleibt.

Steigt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 50, werden die vorgenannten Lockerungen zurückgenommen.

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass es am Sonntag, 30.05.2021 bei der Übermittlung der Fallzahlen an das Landesgesundheitsamt zu technischen Problemen kam. Das Gesundheitsamt hatte am Sonntag 15 neue Corona-Fälle gemeldet, welche nicht in die Inzidenzberechnung des Landesgesundheitsamtes am Sonntagabend eingeflossen sind. Stand Montag, 31.05. gibt das RKI die Inzindez für den Landkreis Göppingen mit 29,4 an.

PM Landratsamt Göppingen

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