Kindertageseinrichtungen öffnen am Dienstag

Aufgrund der Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 165 an fünf aufeinander folgenden Werktagen im Landkreis Göppingen ist die Öffnung von Kitas und Schulen wieder möglich. Die städtischen Kindertageseinrichtungen öffnen daher wieder ab Dienstag, 25. Mai, und nicht, wie in der gestrigen Pressemitteilung veröffentlicht wurde, erst am 31. Mai.

Die Stadt Göppingen hatte in einer Sitzung mit den weiteren Kindergartenträgern vereinbart, am 31. Mai alle Kitas zu öffnen. Somit sollten die Eltern frühzeitig vor der Öffnung informiert und ausreichend Zeit geboten werden, um die Einrichtungen für den Betrieb mit allen Kindern und unter Pandemiebedingungen vorzubereiten. Für die Entscheidungsfindung war zudem von Bedeutung, dass viele Kindertageseinrichtungen weiterer Träger in der ersten Pfingstferienwoche geschlossen haben, so dass sich die zweite Pfingstferienwoche für die Öffnung unter Pandemiebedingungen anbot.

Da einige Familien daraufhin den Bedarf an Betreuung für ihr Kind bereits vor dem 31. Mai geäußert haben, wird der Übergang in den pandemischen Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen bereits ab kommenden Dienstag, 25. Mai, ermöglicht. Vorausgesetzt wird, dass Familien, welche eine Betreuung bereits in der ersten Woche der Pfingstferien benötigen, Kontakt zu ihrer Kindertageseinrichtung aufnehmen, um die Wiederaufnahme in den pandemischen Regelbetrieb zu besprechen.

Die Stadt Göppingen spricht die Empfehlung aus, aus pädagogischer Sicht abzuwägen, ob der Wiedereinstieg tatsächlich bereits am 25. Mai stattfinden muss, da Kinder, die nicht in der Notbetreuung waren, mit vielen Neuerungen, wie beispielsweise der Testpflicht und der damit einhergehende Änderung in ihrem gewohnten Tagesablauf in der Kita konfrontiert werden. Darüber hinaus ist es den Kindertageseinrichtungen wichtig, jedem einzelnen Kind ein gutes Ankommen nach dieser langen Zeit anbieten zu können. Da weiterhin eine Testpflicht für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr besteht, weist die Stadtverwaltung alle Eltern darauf hin, dass ein Zutritt in die Kindertageseinrichtung nur mit Einwilligungserklärung zur Testung vor Ort oder dem Nachweis einer offiziellen Teststelle möglich ist. Die Testpflicht im U3-Bereich entfällt zum 31. Mai. Bei einer bestätigten Inzidenz von unter 50 soll die Pflicht in einem weiteren Lockerungsschritt auch im Ü3-Bereich entfallen.

Die Verwaltung wird dem Gemeinderat vorschlagen, den freien Kindergartenträgern die Elternbeiträge für die Zeit der jüngsten Schließung zu erstatten. Für die Stadt werden die Gebühren bis 31. Mai tageweise abgerechnet. Ab dem 1. Juni erfolgt die Abrechnung wieder in den gewohnten Monatsbeträgen.

PM Stadtverwaltung Göppingen

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