Erfreulicherweise liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Göppingen derzeit stabil unter dem Wert von 100/100.000 Einwohner. Sollte diese Entwicklung anhalten und die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Wert von 100 bleiben, treten die Regelungen der Bundesnotbremse nach Bekanntgabe durch das Gesundheitsamt Göppingen außer Kraft und es folgen weitere Öffnungsschritte.
Seit Mittwoch, dem 19. Mai 2021 liegt laut der maßgeblichen RKI-Berechnung die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis unter dem Schwellenwert von 100. Bei weiterem stabilen Unterschreiten dieses Schwellenwertes wird die Sieben-Tage-Inzidenz am Dienstag, den 25. Mai 2021 an fünf Werktagen infolge unterschritten. Das Gesundheitsamt wird dies am Dienstag, 25. Mai, öffentlich bekanntmachen, sofern die Schwelle von 100 bis dahin nicht wieder überschritten wird. Nach der Bekanntmachung des Gesundheitsamtes können die Regelungen der „Öffnungsstufe 1“ nach der CoronaVO (Inzidenz unter 100) am Donnerstag, den 27. Mai 2021 in Kraft treten. Wird bis dahin der Schwellenwert von 100 über das Pfingstwochenende wieder überschritten, treten die Lockerungen nicht ein.
Die Lockerungen in der Öffnungsstufe 1, die dann voraussichtlich ab Donnerstag, den 27. Mai 2021 in Kraft treten, betreffen u.a. den Handel sowie die Gastronomie und Hotelerie. Touristische Übernachtungen sowie Gastronomie (im Innen- und Außenbereich) sind unter bestimmten Auflagen zwischen 6 und 21 Uhr wieder möglich. Es gelten weitere Erleichterungen im Rahmen von Click & Meet. Die Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr entfällt und private Treffen sind mit zwei Haushalten und maximal fünf Personen möglich. Körpernahe Dienstleistungen sind unter Auflagen wieder erlaubt. Die Grundschulen, Grundschulförderklassen sowie die Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und die Schulkindergärten können zum Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen zurückkehren. Für alle anderen Klassenstufen der übrigen Schulen gilt weiterhin Wechselunterricht.
Erleichterungen gibt es auch im Bereich von Lehrveranstaltungen im Freien an Hochschulen und Akademien, für Volkshochschulkurse, Nachhilfeunterricht für Schüler, Musik-, Kunst und Jugendkunstschulen. Auch die Öffnung von Sportanlagen für kontaktarmen Freizeit- und Amateursport im Freien und Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports sind erweitert. Insbesondere mit Begrenzungen der Personenanzahl und Fläche können Archive, Büchereien und Bibliotheken, Galerien, Gedenkstätten und Museen aber auch Zoologische und botanische Gärten sowie Außenbereiche von Bädern und Badeseen. Kulturveranstaltungen insbesondere in Theatern, Opern, Kulturhäuser und Kinos sind im Freien unter Besucherbegrenzungen erlaubt. Veranstaltungen zur Religionsausübung sind ohne vorherige Anmeldung gestattet.
Eine Übersicht dieser weiteren Erleichterungen nach der CoronaVO ist in der Tabelle des Landes Baden-Württemberg „Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung“ unter
PM Landratsamt Göppingen