Herr Bürgermeister Bernd Schaefer begrüßte die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, Frau Magdalena Dursch vom Gemeindeverwaltungsverband „Oberes Filstal“ sowie Frau Jana Horlacher – Schulze als Schriftführerin. Presse war nicht vertreten. Die Gemeinderatssitzung verfolgten drei Zuhörer. Aufgrund der geltenden Abstands- und Hygieneregeln fand die Gemeinderatssitzung zwar wie gewohnt im Bürgersaal statt, jedoch waren die Sitzungstische und die Bestuhlung mit dementsprechendem Abstand angeordnet.
TOP 01 – Bekanntgabe der Sitzungsniederschrift zur letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26. April 2021 Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 26. April 2021 wurde bekanntgegeben und vom Gremium bestätigt.
TOP 02 – Bebauungsplan „Buchstraße“ – Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan – Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung – Satzungsbeschluss
Im Rahmen der Entwurfsbeteiligung, welche in der Zeit vom 04. Januar 2021 bis einschließlich 05. Februar 2021 bzw. mit Schreiben vom 11. Januar 2021 durchgeführt wurde sind einige Anregungen vorgebracht worden. Diese hatten Änderungen in der Planzeichnung sowie in den textlichen Festsetzungen zur Folge. Aus diesem Grund wurde eine erneute Offenlage bzw. Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erforderlich. Daher hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22. März 2021 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Buchstraße“ mit den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit erneut durchzuführen. Dabei wurde gemäß § 4a Abs. 3 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, dass nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden durften und dass der Beteiligungszeitraum angemessen verkürzt wurde. Somit wurde die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12. April 2021 bis einschließlich 26. April 2021 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gern.§ 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 12. April 2021. Von der Möglichkeit, sich zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern und diese zu erörtern, wurde von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange teilweise erneut Gebrauch gemacht. Aus der Öffentlichkeit wurde außerhalb des Offenlagezeitraumes eine Anregung bei der unteren Naturschutzbehörde (ohne Angabe der Identität) vorgebracht. Diese ist trotz des Eingangs außerhalb der Anhörungsfrist in der nun vorgelegten Behandlung aufgenommen. Die Stellungnahmen bzw. Äußerungen aus der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange wurden dem Gremium vorgelegt und mit einem Beschlussvorschlag (Abwägungsvorschlag) versehen. Die Verwaltung schlug vor, die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen bzw. die Änderungen zu bestätigen. Bei den Beratungen und zur Beschlussfassung war ein Gemeinderat befangen. Das Gremium beschloss nach eingehender Beratung unter Berücksichtigung der vorliegenden Stellungnahmen und Äußerungen gern. Abwägungsvorschlag einstimmig, den Bebauungsplan „Buchstraße“ als Satzung zu beschließen. Am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan „Buchstraße“ damit rechtskräftig. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt an anderer Stelle im Mitteilungsblatt.
TOP 03 – Lärmuntersuchung zu den Bebauungsplänen „Kreuzäcker II – 3. Änderung sowie für Kreuzäcker II – Erweiterung“
Im bisherigen Verfahren zum Bebauungsplan „Kreuzäcker II – Erweiterung“ hatten die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit Stellungnahmen abzugeben. Im Hinblick auf die Stellungnahmen der Behörden ist insbesondere die Stellungnahme des LRA von besonderer Bedeutung. Hier wird insbesondere auf die Lärmeinwirkungen der Autobahn hingewiesen und die Erstellung eines Schallgutachtens angeregt. Im Bebauungsplanverfahren „Kreuzäcker II – 4. Änderung“ war der Lärmschutz ebenfalls bereits ein Thema, jedoch lassen sich aus dem dort angefertigten Gutachten keine Rückschlüsse auf das jetzige Plangebiet ableiten, da das Gutachten voll auf das Vorhaben abgestimmt war. Im Vorgriff auf das weitere Verfahren wurde vorgeschlagen, für den Bebauungsplan „Kreuzäcker II – Erweiterung“ dieses vom LRA angesprochene Schallgutachten (Verkehrsgeräuschimmisionsprognose) zu erstellen und in das weitere Verfahren einfließen zu lassen. Hinsichtlich des ebenfalls noch im Verfahren befindlichen Bebauungsplan „Kreuzäcker II – 3. Änderung“ wird sich die Thematik gleichfalls ergeben. In diesem Bereich kann auch die B466 zusätzlich relevant sein. Es wurde vorgeschlagen, auch für den Bebauungsplan „Kreuzäcker II – 3. Änderung“ ein Schallgutachten zu erstellen.
Aufgrund der zwei unterschiedlichen Verfahren sollten die Aufträge hierzu und die Untersuchungen getrennt voneinander betrachtet werden. Jedoch ist eine gemeinsame Beauftragung in der Sache sicherlich sinnvoll. Hierzu lagen vom Ing.- Büro RW Bauphysik zwei Angebote vor: – BBP „Kreuzäcker II – Erweiterung“ mit einem Angebotspreis i. H. von 2.700 € netto – BBP „Kreuzäcker II – 3. Änderung“ mit einem Angebotspreis i. H. von 2.000 € netto + zzgl. USt. i. H. von insgesamt 893 € Gesamt 5.593 € brutto Allgemeine Planungsmittel im Zusammenhang mit Bebauungsplanverfahren stehen im Haushalt Gesamtplanungsmitteln i. H. v. 20.500 € zur Verfügung. Hieraus soll der Aufwand zu diesen Gutachten im Bauleitverfahren abgedeckt. Der Gemeinderat stimmte den Lärmschutzuntersuchungen zu den beiden Angebotspreisen einstimmig zu.
TOP 04 – Behandlung von Bauanträgen
4.1. Aufstellplatz Autokran für Brückenbesichtigungsgerät, Fist. 735 und Teile von Fist. 736 und 208 Gemäß Regelwerk sind alle, auch schwer zugängliche Bauwerksteile, eines Brückenbauwerkes aller sechs Jahre handnah zu prüfen. Die Vorgaben für die Filstalbrücke nach der Richtlinie 804 sind dabei analog zu den Vorhaben der DIN 1076 für Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen zu sehen. Bei der DB Netz AG kommen dabei für große Talbrücken wie die Filstalbrücke spezielle, mobile Brückenbesichtigungsgeräte zum Einsatz, die eine Inspektion der Pfeiler und der Überbauaußen- und Unterseiten unter Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes erlauben. Die Brückenbesichtigungsgeräte werden zu den Begutachtungen (Regelturnus aller 6 Jahre, analog Brückenbauhauptprüfung nach DIN 1076) antransportiert und mittels Mobilkran/Autokran auf die Brücke gehoben. Für den Standort des Mobilkranes zum Einheben der Brückenbesichtigungsgeräte wurden im Bereich der Filstalbrücke mehrere Standorte untersucht. Aufgrund der Tonnage der Brückenbesichtigungsgeräte und der vorhandenen steilen Topografie des Filstals in diesem Bereich ist als einziger Standort zum Aufstellen des Mobilkrans eine Fläche entlang der L 1200 zwischen Mühlhausen im Täle und Wiesensteig übriggeblieben. Diese Fläche muss ausgebaut werden, um die Lasten aus dem Mobilkran abtragen zu können.“ – Zitat von Lars Diekkrüger DB Projekt Stuttgart – Ulm. Dies erfolgt mit wasserdurchlässigem Leberkies und der Bereich wird mit einem 2 m hohen Zaun gesichert. Das Bauvorhaben befindet sich in keinem Geltungsbereich eines Bebauungsplans und liegt nicht im Innenbereich, sondern im Außenbereich gemäߧ 35 BauGB. Ob es sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben handelt, um im Außenbereich bauen zu dürfen, hat das Bauamt des Landratsamtes Göppingen zu prüfen, ebenso wie die tatsächliche Tangierung des eingetragenen Landschaft- und Wasserschutzgebietes.
Die Ratsmitglieder beschlossen keine Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben und erteilten das gemeindliche Einvernehmen incl. zweier Anregungen. Diese fließen in die Stellungnahme der Gemeinde ein: 1. Begrünung der Seitenränder der Aufstellfläche 2. Nutzung der Aufstellfläche als Parkplätze
4.2. Neubau einer Doppelgarage, Kohlhaustraße 6, Fist. 319/3 Die Bauherrschaft möchte auf dem Fist. 319/3 eine Doppelgarage errichten. Für diesen Bereich gibt es keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan, aber eine Baulinie aus dem Jahre 1957. Diese ist an zwei Seiten überschritten. Ob hier eine Ausnahme erteilt werden kann, prüft das Bauamt des Landratsamtes Göppingen. Das Vorhaben tangiert des Weiteren den Gewässerrandstreifen des Eselbachs. Als Überschwemmungsgebiet ist das Baugrundstück aber nicht offiziell ausgewiesen. Die Dachentwässerung erfolgt in den Eselbach. Einstimmig wurde dem Bauvorhaben zugestimmt.
4.3. Aufstockung „Garagen-Gebäude“, Wiesensteiger Straße 25, Fist. 52 Die Bauherrschaft möchte das Garagengebäude in der Wiesensteiger Straße 25 mit einem Wohnhaus aufstocken. Für den Bereich des Fist. 52 gibt es keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan, aber eine Baulinie aus dem Jahre 1870. Diese wird mit dem Vorhaben geringfügig überschritten. Seitens des Bauamtes des Landratsamtes Göppingen kann mit einer Ausnahmegenehmigung gerechnet werden, da rechts und links neben dem Baugrundstück die bestehenden Gebäude auch die Baulinie, zum Teil erheblich, überschreiten. Ansonsten richtet das Bauvorhaben sich nach dem § 34 BauGB. ,,1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“ Die Gebäudehöhe mit 8,20 m befindet sich im Rahmen der vorhandenen Bebauung. Z. B. haben die Gebäude Wiesensteiger Straße 29 und 19 eine Höhe von 10 m. Aus Sicht der Gemeinde stand dem Vorhaben nichts im Wege. Die Zustimmung erging ohne Ablehnung oder Enthaltung.
TOP 05 – Finanzzwischenbericht zum Haushaltsjahr 2021
Gewerbe, Gastronomie und Hotellerie sowie sonstige Wirtschaftsbetriebe leiden noch immer unter den Einschränkungen, welche aufgrund der Bundes- und Landesregelungen zur Bekämpfung der Coronapandemie erlassen wurden. Dies hat, wie bereits zu den Haushaltsberatungen erörtert, erhebliche Auswirkungen im kommunalen Haushalt.
Nicht nur die laufenden Maßnahmen und Investitionen prägen den Haushalt, sondern auch die zu erwartenden Einnahmen aus Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer sowie die dementsprechenden Umlagen an Kreis und Land. Gerade in der aktuellen Situation ist es allerdings wichtig, sämtliche Entscheidungsträger auf dem aktuellen Stand der Haushaltssituation zu halten. Deshalb wurde zu diesem Tagesordnungspunkt über die Situation im kommunalen Haushalt durch die Kämmerin, Frau Magdalena Dursch, tagesaktuell berichtet. Gegenüber dem Planansatz wurden als größte Abweichungen rund 22.000 € geringere Gewerbesteuereinnahmen und bei den Einnahmen zur Vergnügungssteuer derzeit planmäßig 15.000 € weniger genannt. Andere Positionen verändern sich nur unwesentlich bzw. gleichen sich durch Mehreinnahmen und Minderausgaben wieder aus. Auch wenn noch nicht alle Investitionen und Maßnahmen getätigt sind, so verläuft der Haushalt dem Grunde nach doch planmäßig. Allerdings muss damit gerechnet werden, dass das Minus am Ende des Jahres eventuell größer sein wird, als urspünglich gedacht. Insgesamt stehen nach aktuellem Stand ca. 28.000 Euro weniger zur Verfügung als es nach den Haushaltsplanungen vorgesehen war.
TOP 06 – Anschaffung eines Spielgeräts für den Spielplatz „Kuckucksnetz“ für Kinder unter drei Jahre Vergangenes Jahr musste ein altes Spielgerät auf dem Spielplatz „Kuckucksnest“ aus Verkehrssicherungsgründen abgebaut werden. Es bestand von vornherein die Absicht, ein neues Spielgerät zu installieren. Nachdem man sich im Gemeinderat immer wieder zu diesem Thema ausgetauscht hatte, bestand der Wunsch, eine Spielmöglichkeit für Kleinkinder anzubieten. Ein Vertreter der Firma Spielgeräte Sauerland war vor Ort und hat sich die Möglichkeiten angeschaut. Ergebnis hieraus waren zwei Vorschläge für Spielgeräte, welche am Sitzungsabend besprochen wurden:
• Vorschlag 1 „Blätterdach“ Angebot: 4.917,08 € brutto
• Vorschlag 2 „Viereckturm“ Angebot: 5.661, 12 € brutto
Hinzu kommen noch ca. 1.000 € Kosten an Baumaterial für Fundamente und Fallschutz. Die Bauhofkosten werden über den Zweckverband IKZ abgerechnet. Für das Spielgeräte ist im Haushalt ein Betrag in Höhe von 5.000 € vorgesehen. Dementsprechend standen geringfügige Mehrausgaben gegenüber dem Planansatz im Raum. Allerdings steht diesen Ausgaben eine Spende des AlbWerks Geislingen in Höhe von 700 Euro zur Verfügung. Diese Spende wurde durch den Gemeinderat in seiner Sitzung vom 25.01.2021 zweckgebunden für die Anschaffung eines Spielgeräts für Kleinkinder angenommen. Somit kann ein Teil des Mehraufwandes abgedeckt werden.
Der Gemeinderat entschloss sich für den „Viereckturm“, allerdings mit einer noch abzuklärenden Alternative für eines der angebotenen, bespielbaren, Brüstungsteile. Der Vorschlag einer Gemeinderätin zur Erweiterung des Spielplatzes, mittels Naturmaterial wie z. B. ein Baumstamm zum balancieren und / oder einem Barfußpfad, wurde in die Planung für kommende Jahre aufgenommen incl. der zu erwartenden, aufwendigen Pflege für den gewünschten Pfad.
TOP 07 – Änderung der Hauptsatzung
Die Gemeindeordnung BW wurde im Mai 2020 geändert, um Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit im Sitzungsraum durchführen zu können. Hierzu wurde der § 37a GemO eingefügt. Dafür ist allerdings die Änderung der gemeindlichen Hauptsatzung erforderlich. Hierauf hatte sich der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 25. Januar 2021 verständigt und die Verwaltung darum gebeten, die Änderung dementsprechend vorzubereiten. Um die Möglichkeit für Videositzungen (Online-Sitzung) zu schaffen, wird ein weiterer Paragraph in die Hauptsatzung eingefügt. Dazu gibt es einen Formulierungsvorschlag des Gemeindetags BW, welcher so übernommen werden konnte. § 1a Der Bürgermeister kann Sitzungen des Gemeinderats ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum in Form von Videokonferenzen einberufen. Die Voraussetzungen für die Einberufung und die Durchführung dieser Sitzungen richtet sich nach den Bestimmungen des § 37a Abs. 1 und 2 Gemeindeordnung. Für Sitzungen von beratenden sowie beschließenden Ausschüssen des Gemeinderats gelten diese Regelungen entsprechend. Die Ratsmitglieder erhielten den Entwurf der zu beschließenden Satzungsänderung, ebenso wie eine konsolidierte Fassung der gesamten Hauptsatzung. Sie stimmten der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung einstimmig zu. Diese wird an anderer Stelle des Mitteilungsblattes öffentlich bekannt gemacht.
TOP 08 – Bekanntgaben
8.1. Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Oberes Filstal Am Dienstag, den 08.06.2021 findet eine Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Oberes Filstal“ um 18 Uhr am Klärwerk in Deggingen statt, gab der Bürgermeister bekannt.
TOP 09 – Bürgerfragen
Die Bürger hatten keine Fragen an das Gremium.
TOP 10 – Sonstiges/Anfragen
10.1. Zum Spielplatz Kuckucksnest Der Vorsitzende des Obst- und Gartenbauvereins Mühlhausen i. T. und auch Mitglied des Gemeinderates Johannes Küchle schlug vor die örtlichen Vereine aufzurufen, sich als Pate zur Pflege des Spielplatzes „Kuckucksnest“ einzubringen. Dies auch mit Blick auf einen möglicherweise entstehenden Barfußpfad. Ein anderes Ratsmitglied bat um die Wiederherstellung des Zaunes am Spielplatz, besonders im Bereich des Sandkastens. Früher gab es dort einen Zaun, leider fehlt dieser seit längerem. Die Verwaltung sagte zu, beide Sachen aufzugreifen.
10.2. Regenrückhaltebecken der DB Netz AG am Fahrradweg Ein Ratsmitglied machte in der Sitzung auf den Umstand aufmerksam, dass die vorab genannte Anlage optisch furchtbar aussieht. Diese Tatsache bestätigte der Bürgermeister Bernd Schaefer und erklärte die Umstände, welche dazu führten. Zuständig und in der Verantwortlung liegt diese Anlage bei der Deutschen Bahn AG, bzw. aktuell noch beim beauftragten Bauunternehmer (ARGE EÜ Filstal). Bei der baulichen Anlage handelt es sich um ein dauerhaftes Regenrückhaltebecken (RRB) über welches das Oberflächenwasser des Brückenbauwerks und des Steinbühltunnels abgeleitet wird. Das RRB ist zwar technisch fertiggestellt, allerdings noch nicht die Umgebung und der Außenbereich hierzu. Insbesondere der Bodenangleich, Humusierung, Zufahrt und Zaun sind noch nicht in der endgültigen Ausführung. Auch fehlt noch ein kleines bauliches Ausstattungsteil zum RRB. Allerdings liegt der Fokus der DB AG bzw. der ARGE EÜ Filstal wohl auch auf einer zügigen Fertigstellung der Filstalbrücken. Die Fertigstellung der Außenfläche rund um das RÜB steht deshalb erst einmal nicht im Vordergrund, wird aber im laufe der weiteren Arbeiten umgesetzt.