Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 26. April 2021

Herr Bürgermeister Bernd Schaefer begrüßte die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, sowie Frau Jana Horlacher Schulze als Schrifthrerin. Die Geislinger Zeitung war nicht vertreten. Die Gemeinderatssitzung verfolgte ein Zuhörer. Aufgrund der geltenden Abstandsund Hygieneregeln fand die Gemeinderatssitzung zwar wie gewohnt im Bürgersaal statt, jedoch waren die Sitzungstische und die Bestuhlung mit dementsprechendem Abstand angeordnet.

TOP 01 Bekanntgabe der Sitzungsniederschrift zur letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22. März 2021 Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 22. März 2021 wurde bekanntgegeben und vom Gremium bestätigt.

TOP 02 Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, Kreuzäckerstraße 29 33, Fist. 176/1 Die Bauherrschaft plant die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern auf ihrem Fist. 176/1 und einer kleinen Teilfläche des Fist. 1397. Das Vorhaben richtet sich nach dem Bebauungsplan Kreuzäcker II 4.Änderung. Dieses Planwerk wurde eigens dafür aufgestellt. Die benötigte Teilfläche des Fist 1397 Kreuzäckerstraße erwirbt die Bauherrschaft noch von der Gemeinde Mühlhausen i. T. , um darauf die Außenstellplätze anlegen zu können. Das Gebäude In den Höfen 13 wird noch abgerissen, um dem Vorhaben Raum zu geben. Damit wird die derzeitige Kollidierung der Grundstücksgrenze mit dem Baukörper In den Höfen 13 beseitigt. Die Vorgaben des Bebauungsplans Kreuzäcker II 4. Änderungsind nach Auffassung der Verwaltung eingehalten und einer Erteilung des Einvernehmens stand nichts im Wege. Dies sah das Gremium ebenso und beschloss, keine Einwendungen gegen das Bauvorhaben zu erheben und erteilte das gemeindliche Einvernehmen. !TOP 03 Anschaffung von mobilen Endgeräten r die digitale Gremienarbeit des Gemeinderates Der Gemeinderat hatte sich in mehreren Besprechungen sowie bei der Finanzplanung zum Haushalt 2021 darauf geeinigt, r die Gremienarbeit des Gemeinderats digitale und mobile Endgeräte anzuschaffen und zu nutzenDie Steuerung, Verwaltung und Organisation erfolgt über ein sogenannte MDM (Mobile Divice Management) über das Rechenzentrum Komm.One. Für die Anschaffung solcher Geräte lagen vom AlbMarkt Geislingen Angebote vor. Im Haushalt sind r diese Anschaffung Mittel in Höhe von 6.800 eingestellt Benötigt werden 9 Geräte. Zudem besprach man die Rahmenbedingungen einer Nutzung des Geräts durch die Gremiumsmitglieder.. Auch unter datenschutzrechtlichen Aspekten sollte das Gerät ausschließlich r den dienstlichen Gebrauch zur Gremienarbeit genutzt werden. Hierzu wird von der Verwaltung jedem Gemeinderat eine sichere EmailAdresse zur Verfügung gestellt. Im Ergebnis der Diskussion um die Auswahl wurde beschlossen, neun Lenovo Tab P11 (11,5Zoll) mit Tastatur und Pen r die Gemeinderatsarbeit anzuschaffen. Die Kosten hierzu betragen 5.661,00 . Dadurch kann die Gremiumsarbeit in Zukunft weitestgehend digital erfolgen und bei Bedarf können Gemeinderatssitzungen auch online abgehalten werden, wenn eine Präsenzsitzung z. B. wegen Corona nicht erfolgen kann. TOP 04 Fortschreibung des Lärmaktionsplans Auftragsvergabe Bestehende Lärmaktionspläne sind nach § 47d Abs. 5 BlmSchG bei bedeutsamen Entwicklungen r die Lärmsituation, ansonsten alle nf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Mit den ebenfalls alle nf Jahre zu überarbeitenden Lärmkarten liegen regelmäßig bedeutsame aktualisierte Grundlageninformationen vor, auf deren Grundlage bestehende Lärmaktionspläne von den Städten und Gemeinden zu überprüfen sind. Soweit erforderlich muss der Lärmaktionsplan überarbeitet werden. Diese kann ggfs. in Form einer Ergänzung zum vorhandenen Lärmaktionsplan erfolgen. In Mühlhausen im Täle ist mit der Fertigstellung der Lärmschutzwand entlang des Albaufstiegs AB zusätzlich eine grundlegende Änderung hinsichtlich der Beurteilung einer Lärmbetroffenheit gegeben. Bei der Überprüfung der Lärmaktionspläne ist gemäß § 47d Abs. 3 BlmSchG die Öffentlichkeitsbeteiligung bindend vorgesehen. Das Planungsbüro Accon GmbH aus Greifenberg hatte bereits den aktuell gültigen Lärmaktionsplan aufgestellt. Für die anstehende Überprüfung und Fortschreibung liegt von diesem Büro ein Angebot vor mit einer Angebotssumme in Höhe von 3.000 netto (3.570 brutto). Im Haushalt 2021 sind hierfür Kosten i. H. v. 3.800 brutto eingeplant. Das Angebot mit Leistungsbeschreibung lag den Räten vor. Diese beschlossen einstimmig die Auftragsvergabe ohne die zusätzlich optional angebotenen Leistungen.

TOP 05 Bekanntgabe“ 

5.1. Sachstand und weiteres Vorgehen hinsichtlich eines Namenszusatzes r die Grundschule Mühlhausen im Täle Bereits vergangenen November wurde unsere Grundschule umbenannt und heißt seither Grundschule Mühlhausen im Täle. Dies wurde einstimmig vom Gemeinderat beschlossen. Es war deshalb notwendig, weil der damalige personenbezogene Schulname aufgrund neuerer Erkenntnisse zur Person nicht weiter tragbar war. Es war ein starkes gemeinsames Zeichen des Gemeinderats, Bürgermeister, der Schule und auch von der Elternschaft, dass unter dem Deckmantel der Grundschule keine nationalsozialistischen Tendenzen, Diskriminierungen oder Fremdenfeindlichkeit toleriert wird. Diskutiert war allerdings auch, ob ein Schulname mit einem geographischen Namenszusatz beschlossen werden soll. Aufgrund der vielltigen Möglichkeiten und Vorschläge (auch unter Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler) ist die Aufgabe, einen möglichen geeigneten Namenszusatz zu finden sicher nicht leicht. In kleinerem Rahmen hatten sich der Gemeinderat mit der Rektorin und dem Vorsitzenden der Elternvertreter zuchst ausgetauscht und die Rahmenbedingungen abgesteckt. Zuletzt hatte sich der Gemeinderat nochmals darüber unterhalten und die Vor– und Nachteile einzelner Vorschläge abgewogen. Dies jedoch, ohne explizit einen Beschluss zu fassen. Gerne hätte man r einen abschließenden Austausch erneut die Elternschaft mit eingebunden, auch um ein aktuelles Stimmungsbild zu erhalten. Dies aber auch unter dem Aspekt, dass eine endgültige Endscheidung transparent und offen getroffen werden sollte. Da dies aufgrund der aktuellen Einschränkungen nicht ohne weiteres möglich ist, wird der Beschluss über einen möglichen Zusatznamen oder über die Beibehaltung der jetzigen Grundform in der aktuellen Phase nicht getroffen. Dieser Punkt bleibt also weiterhin auf der Tagesordnung des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung. Dies solange, bis ein geeigneter Austausch zwischen Gemeinderäten, Lehrern und Eltern wieder möglich ist. Die Möglichkeit, ggf. einen Namenszusatz zu finden, wird also vorerst nicht verbaut.

5.2. Gemeindliches Gebäude Bahnhofstraße 35/1wieder vermietet Nachdem das gemeindliche Geude Bahnhofstraße 35/1zuletzt unbewohnt war, ist die Doppelhaushälfte seit 06. April 2021 wieder vermietet.

5.3. Weitere Verkehrsbeeinträchtigungen auf der L 1200 zwischen Mühlhausen im Täle und Wiesensteig Das erst vor kurzem abgebaute Schutzgerüst unterhalb der Brückenbaustelle muss r die weiteren Arbeiten wieder aufgebaut werden. Dabei sind weitere halbseitige sowie kurzfristige beidseitige Sperrungen der Landstraße notwendig. Im laufe der Woche war die L 1200 bereits halbseitig gesperrt. Der Verkehr wurde mit Ampeln geregelt. Zudem muss die L 1200 auch an den Tagen Freitag, 30. April, Montag, 03. Mai sowie Donnerstag, 04. Mai 2021 mehrmals am Tag r ca. 5 Minuten in beide Fahrtrichtungen gesperrt werden. Rettungsfahrzeuge und Busse sind von den Sperrungen ausgenommen.

5.4. Öffentlichrechtlicher Rahmenvertrag der Komm.ONMit einem neuen ergänzenden öffentlichrechtlichen Vertrag zwischen dem Rechenzentrum Komm.ONE und der Gemeinde wird sichergestellt, dass der letzte wichtige Schritt der Fusion der Rechenzentren zur Vereinheitlichung der Verträge, Entgelte und Produkte umsetzen werden kann und die regionalen Unterschiede damit aufgehoben sind. Bei den ehemaligen Rechenzentren wurden teilweise Leistungen über die jeweils zugehörige GmbH abgerechnet. Durch die Vereinheitlichung werden diese Verträge in die Komm.ONE überführt und künftig auch über die Komm.ONE abgerechnet. Der Gemeinderat nahm davon Kenntnis.

TOP 06 Bürgerfragen Der Bürger hatte den Sitzungsraum in der Zwischenzeit verlassen. Dementsprechend konnten keine Bürgertagen mehr erwartet werden.

TOP 07 Sonstiges/Anfragen

7.1. Erhalt der Helfensteinklinik Appell an den Landrat und die Kreisräte des Landkreises Göppingen Bürgermeister Bernd Schaefer ging auf den von vielen Gemeinden getragenen Appel zum Erhalt der Helfensteinklinik ein. Der Gemeinderat stellt sich in der Sache hinter die Bemühungen aller Beteiligten, die Helfensteinklinik zu erhalten. Schnell ist man sich einig, dass die vorliegenden rationalenFakten welche dazu hren, eine Klinik schließen zu müssen, von den Verantwortlichen der AlbFils-Klinik (AFK) nur einseitig betrachtet worden zu sein. Es müsse auch hinterfragt werden, welche Entscheidungen zu wohl bestehenden Personalproblemen hrten und warum die Klinik nicht wirtschaftlich gehrt werden kann. Aber genau das Argument der Wirtschaftlichkeit kann zu dieser Thematik nicht gelten. Gesundheitsvorsorge und die Sicherung der Notarztversorgung insbesondere im Ländlichen Raum sind keine Themen, die sich wirtschaftlich darstellen lassen und dies auch nicht müssen. Kindergärten, Schulen, Rathäuser, Feuerwehr und Polizei sind auch öffentliche Einrichtungen, die zur Daseinsvorsorge gehören und bei denen sicher niemand fordert, diese müssen kostendeckend arbeiten. Aus der Mitte des Gemeinderats wird zudem kritisiert, dass die Überlegungen die AlbFilsKliniken auf einen Standort zu reduzieren, bereits vor dem Baubeschluss der neuen Klinik am Eichert geprüft werden hätte müssen. Dies wurde damals von den Gemeinden auch größtenteils so gefordert. Mit der Aussage Eine Klinik zwei Standortewurden die Gemüter zu damaligem Zeitpunkt beruhigt. Diese Aussage wurde von der Geschäftshrung und vom Landrat mehrfach bekräftigt. Aus heutiger Sicht erscheint dies nur als Ausrede„- gefühlt damit verbunden mit aller Kraft den Neubau am Eichert durchzubringen. Dies wird selbstverständlich von Seiten der AFK so bestritten und es wird auf die vorliegenden Gutachten verwiesen. Allerdings wird bezweifelt, dass sich die Entwicklung nicht bereits damals so abgedeutet hatte. Schlussendlich hlen sich die Bürger dahingehend verschaukelt und erkennen auch keine ernsthaften Bemühungen der Verantwortlichen, die Klinik zu Erhalten. Sämtliche politischen und verwaltungstechnischen Bemühungen folgen offensichtlich dem Ziel, die Helfensteinklinik zu schließen. Selbst der oben genannte Appell verhallt mit leichter Ignoranz, so der Eindruck des Gremiums. Selbst die Gefahr, die Raumschaft nicht mehr notärztlich versorgen zu können, gilt offensichtlich nicht als Argument. Insbesondere das Obnere Filstal hatte bereits mehrfach betont, dass diEinsatzzeiten bereits heute nicht passen. Durch die Schließung der Helfensteinklinik wird diese Situation wohl noch verschärft, aber auch das wird bestritten. Zu alledem erschien in der Geislinger Zeitung ein Artikel, der sich genau mit diesem Inhalt beschäftigte. Bürgermeister Bernd Schaefer verwies auf den Bericht vom 20.04.2021 Das Obere Filstal ist unterversorgt, Hilfsfristen Ein Insider aus dem Rettungsdienst fordert einen weiteren Notarztstzpunkt in Mühlhausen i. T. und kritisiert das Gutachten zur Helfensteinklinik. Der zuständige Bereichsausschuss widerspricht ihm.Darin wird dem Grunde nach bestätigt, dass die Raumschaft bereits heute schon unterversorgt ist und die notärztliche Versorgung damit nicht gesichert ist. Einsatzzeiten von teilweise 20 Minuten sind die Folge. Dies wäre verheerend z.B. bei Schlaganfall oder Herzinfarkt. Dass solche Probleme durch eine Schließung der Helfensteinklinik nicht besser werden, liegt auf der Hand. Das Gremium spricht sich nach aushrlicher Diskussion ausdrücklich r den Erhalt der Helfensteinklinik aus und fordert die Sicherung der NotarztHilfsfristen und begrüßt den Vorschlag, einen weiteren notärztlichen Stützpunkt in Mühlhausen i.T. zu installieren, dies auch mit Blick auf die Versorgung auf der Autobahn. Die Fraktionen des Kreistags werden eindringlich aufgefordert, r den Erhalt der Helfensteinklinik zu stimmen.

7 .2. Ausstehende Asphaltarbeiten in der Schulgasse Ein Ratsmitglied fragte an, wann denn die Schulgasse nach den erfolgten Erschließungsarbeiten asphaltiert wird? Der Asphalt wird nach Anlieferung der Garagen r den Neubau Schulgasse 5 aufgebracht. Durch Lieferschwierigkeiten r die Regenwasserzisterne verzögert sich die Platzierung der Garagen und somit die Wiederherrichtung der Schulgasse in diesem Bereich.

7 .3. Neuigkeiten vom gemeinsamen BikerPark GruibingenMühlhausen? Dem Gremium fehlen bis dato Informationen zu den wohl angefallen Mehrkosten r die Erstellung des gemeinsamen Biker-Parks, an welchem die Gemeinde Mühlhausen im Täle auch finanziell beteiligt ist. Zum aktuellen Sachstand hierzu kam die Frage aus der Mitte des Gremiums. Bisher wurde das Projekt aufgrund offener Fragen noch nicht endgültig abgerechnet. Es wird die Zuarbeit aus Gruibingen erwartet, so Bürgermeister Bernd Schaefer auf die weitere Frage, ob aktuell Arbeiten im BikePark eingeplant sind, verneint dies der Vorsitzende. Aufträge über zusätzliche Leistungen der Gemeinden im Bereich des BikeParks stehen nach aktuellem Kenntnisstand nicht an.

 

PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen i. T.

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