Aufgrund der Corona–Pandemie waren vom 16. Dezember 2020 bis zum 22. Februar 2021 alle Kindergärten und Schulen geschlossen. Lediglich eine Notbetreuung für Kinder wurde noch gewährleistet. Die Stadtverwaltung erlässt nun die Kindergarten–Gebühren für die Monate Januar und Februar2021.
Voraussetzung für den Gebührenerlass ist, dass die Kinder nicht notbetreut wurden. Der Gemeinderat hat dazu sein einstimmiges Einverständnis gegeben. Der Stadt Geislingen entsteht durch den Gebührenerlass zunächst ein Einnahmenausfall von rund 205.000 Euro. Das Gremium wurde von der Verwaltung in diesem Zusammenhang darüber informiert, dass eine Teil–Erstattung durch das Land in Höhe von 80% in Aussicht gestellt worden sei. Dabei wies die Verwaltung darauf hin, dass im Idealfall ein Betrag von maximal 164.000 Euro erwarten werden könnte, dass jedoch aufgrund des eingeschränkten Berechnungszeitraums des Landes (welcher lediglich den Zeitraum vom 11.01.2021 bis 22.02.2021 umfasste), die Summe voraussichtlich deutlich geringer ausfallen werde. Die Ausgleichszahlung, mit welcher die Stadtverwaltung im Frühjahr 2021 rechnete, wurde am 30. März 2021 in einer E–Mail des Landkreises angekündigt: Danach wird sich die Erstattung durch das Land auf rund 110.000 Euro belaufen. Somit beläuft sich die Teil–Erstattung durch das Land für Geislingen nicht auf eine Höhe von 80%, sondern von rund54%.Die restlichen Gebührenausfälle hat die Stadt zu tragen.
PM Stadtverwaltung Geislingen