Das Landratsamt Göppingen veröffentlicht am morgigen Mittwoch drei weitere Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen im Landkreis, die über die bereits verfügte und ab Mittwoch, 14.04.2021 gültige Ausgangsbeschränkung hinausgehen. Diese Maßnahmen sind nötig, da die Inzidenz im Landkreis weiter steigt und mittlerweile über der Schwelle von 200 pro 100.000 Einwohner liegt. Am heutigen Dienstag meldet das Gesundheitsamt 87 neue Corona-Fälle.
Ab Freitag, 16.04. treten folgende Maßnahmen in Kraft: Es besteht eine Testpflicht im Bereich körpernaher Dienstleistungen. Das bedeutet, dass Personen, die körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Friseursalons besuchen, einen negativen PCR Test oder einen negativen Antigen-Schnelltest, die beide nicht älter als 24 Stunden sein dürfen, vorlegen müssen. Auch die in diesem Bereich Beschäftigten müssen einen solchen Test zweimal wöchentlich vorweisen können. Die Testpflicht ist hierbei das mildere Mittel, um eine Schließung von beispielsweise Friseurbetrieben zu verhindern. Des Weiteren muss bei Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften die Anzahl der Personen so begrenzt werden, dass sich pro 10m² Fläche des jeweiligen Veranstaltungsraumes nur eine Person aufhält. Bei Veranstaltungen bei Todesfällen im Freien wird die Gesamtanzahl der Teilnehmer auf maximal 50 Personen begrenzt.
Zudem werden – abweichend von der Corona-Verordnung des Landes – die Kontaktbeschränkungen weiter verschärft. Ab Freitag, 16. April, dürfen sich nur noch Personen eines Haushaltes mit einer weiteren Person treffen, insgesamt aber nicht mit mehr als fünf Personen. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit und Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
“Mir ist bewusst, dass diese Maßnahmen weitere herbe Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis bedeuten. Wir haben diese Entscheidung sorgfältig abgewogen und vor dem Hintergrund der immer kritischer werdenden Situation auf den Intensivstationen sowie zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung getroffen. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, sich an die Maßnahmen zu halten.”, so Landrat Edgar Wolff. Die Ansteckungen fänden derzeit insbesondere im Bereich von Familien und privaten Treffen statt. In diesen Fällen werde oft der Mindestabstand nicht eingehalten und es gäbe keine Hygienekonzepte. Daher habe man in diesem Bereich weitergehende Maßnahmen ergreifen müssen, so Wolff.
Die vollständigen Allgemeinverfügungen sind ab Mittwoch, 14.04. unter www.landkreis-goeppingen.de abrufbar.
PM Landratsamt Göppingen
1 Kommentar
Einfach teilweise nur unüberlegte, sinnlose Reaktionen und Verordnungen der Politik.
Warum nicht mal klare Ansagen?
D.h. ich darf mit 2 Personen zu Opa fahren, Oma muss dann aber das Haus verlassen.
Oder ich muss alleine zum Besuch kommen, damit ich beide sehen kann, der Ehepartner muss dann warten, bis ich das Haus verlassen hab ???
Darf aber im Großraum-Büro mit mit 10qm Fläche arbeiten und Abends, da es ja erwiesenermaßen gesund ist nochmals einen Spaziergang zumachen, nicht mehr alleine aus dem Haus ????
Einreisebeschränkungen aus Mutations-Ländern, bei uns schließen sie Schulen und Kindergärten wegen der Selben Virusvariante.
Äh….
Es macht Sinn bestimmte Tätigkeiten wie Party‘s und Versammlung zu unterbinden, kein Thema.
Aber diese absolute Sinnlosigkeit von Aktionen, der Profilierungswille mancher Politiker und selbst ernannter Experten, mittlerweile unglaublich.
Mit freundlichen Grüßen
J. Schaupp