Während auf Bundesebene jüngst aufgrund der Einschränkungen beim Impfstoff von AstraZeneca nun auch 60-69-Jährigen die Impfung ermöglicht wird, hat das Land Baden-Württemberg gestern am Abend kommuniziert, diese Empfehlung des Bundes bzw. der STIKO mit nochmaligen Einschränkungen anzuwenden. Es können sich zwar prinzipiell auch Personen ab 60Jahren impfen lassen, jedoch nur, wenn Sie z.B. aufgrund ihres Berufs oder entsprechender Vorerkrankungen gemäß § 2 oder § 3 der Corona-Impfverordnung bereits aktuell impfberechtigt sind.
Impfberechtigte Personen unter 60 Jahren, die bereits einen AstraZeneca-Impftermin vereinbart haben, können nach umfassender Aufklärung und individueller Risikoanalyse durch den Impfarzt im Kreisimpfzentrum entscheiden, ob sie sich trotz der aktuellen Erkenntnisse tatsächlich impfen lassen möchten. Sollte sich jemand mit gebuchtem AstraZeneca-Termin schon vor Besuch in der Werfthalle gegen eine Impfung entscheiden, dann sollte der Termin bitte schnellstmöglich storniert werden (unter 116117 oder im Internet unter “Buchung verwalten”), damit keine Impftermine ungenutzt bleiben. Diese Personen kommen dann auf eine Warteliste des Landes und werden für Ersatz-Termine vom Callcenter des Landes kontaktiert. Impftermine mit BioNTech sind von den aktuellen Änderungen nicht betroffen.
Welche Personengruppen jeweils aktuell impfberechtigt sind, sowie weitere Informationen rund um das Thema Corona-Impfung sind auf der Homepage des Landkreises unter https://www.landkreis-goeppingen.de/coronaimpfung eingestellt.
Aufgrund steigender Infektionszahlen liegt im Landkreis Göppingen die 7-Tages-Inzidenz mittlerweile bei 132,5. Deutlich zeigt sich die kritische Infektionslage auch durch eine massive Belastung in den Alb Fils Kliniken. Die Zahl der dort behandelten Corona-Erkrankten und die Auslastung der Intensivbettenkapazität ist anhaltend hoch.
Landrat Edgar Wolff appelliert deshalb gerade für das anstehende Osterwochenende an die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Göppingen, diese besorgniserregende Entwicklung nicht durch leichtfertige Kontakte oder Missachtung der Abstands- und Hygienevorschriften noch zu verschärfen. “Es ist auch im Landkreis Göppingen 5 vor 12 und, wenn sich der Trend weiter fortsetzt, werden wir um weitergehende Einschränkungen nicht umhinkommen. Gerade die Osterfeiertage werden hierfür entscheidend sein ”, so Landrat Wolff.
PM Landratsamt Göppingen