Am heutigen Mittwoch (24.03.2021) hat das Gesundheitsamt einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu vermelden. Die Anzahl der Todesfälle seit Beginn der Pandemie liegt bei 163. Damit sind innerhalb der letzten Woche (seit 17.03.2021) im Landkreis Göppingen zwei Personen verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Dabei handelt es sich um einen über 80-jährigen und einen über 90-jährigen Mann. Einer der beiden Todesfälle steht im Zusammenhang mit einer Pflegeeinrichtung im Landkreis.
Aktuell konnte das Coronavirus in einer Pflegeeinrichtung im Landkreis bei Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen nachgewiesen werden. Nach heutigem Stand sind insgesamt sieben Bewohner*innen und Pflegekräfte positiv auf das Corona-Virus getestet. Weitere Befunde stehen derzeit noch aus.
Das Gesundheitsamt meldet am heutigen Mittwoch, 24.03.2021, 41 neue Corona-Fälle im Landkreis Göppingen (Stand 14 Uhr). Seit Beginn der Pandemie wurden damit insgesamt 8140 Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Davon sind bereits 7516 Personen wieder genesen und insgesamt 163 Personen verstorben. Aktuell sind 461 Personen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Landkreis Göppingen beträgt 132,5 (Stand 23.03.2021, 16 Uhr).
Inzwischen wird im Landkreis Göppingen nur noch bei einzelnen Fällen die ursprüngliche Virusvariante nachgewiesen. In fast allen Fällen handelt es sich zwischenzeitlich um die britische Mutation. Die täglichen Fallzahlen sind innerhalb der letzten Wochen stark angestiegen. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass die erweiterte Maskenpflicht seit dem vergangenen Montag auch an Grundschulen gilt. Das konsequente Tragen von medizinischen Masken und FFP2-Masken in Schulen verringert das Infektionsrisiko deutlich. Wenn alle Schüler*innen und die Lehrkräfte konsequent eine medizinische oder FFP2-Maske tragen, gibt es im Falle einer positiv getesteten Person in der Klasse keine Kontaktpersonen der Kategorie 1. In diesem Fall muss der Schulbetrieb nicht eingeschränkt werden.
Neben Erzieher*innen und Lehrkräften haben auch Schüler*innen die Möglichkeit, sich im Rahmen der Teststrategie freiwillig und kostenlos zweimal wöchentlich mit einem Schnelltest testen zu lassen. Das Gesundheitsamt begrüßt zusätzliche von Gemeinden und Kommunen organisierte und bereitgestellte Schnelltest-Möglichkeiten und fordert die Bevölkerung dazu auf, zahlreich von diesen Testmöglichkeiten Gebrauch zu machen. Ein positives Schnelltest-Ergebnis sollte durch einen PCR-Test bestätigt werden. Die betroffene Person muss sich gemäß der Absonderungs-Verordnung bereits nach dem positiven Schnelltest-Ergebnis umgehend in häusliche Quarantäne begeben. Nur wenn ein negatives PCR-Ergebnis auf einen positiven Antigen-Schnelltest folgt, kann aufgrund der höheren Zuverlässigkeit des PCR-Tests die Quarantäne beendet werden. Bei der Verwendung von sogenannten Selbsttests appelliert das Gesundheitsamt eindringlich an alle Anwender, sich nach einem positiven Testergebnis verantwortungsbewusst zu verhalten. Die Personen sollten sich eigenverantwortlich in häusliche Absonderung begeben und den Hausarzt kontaktieren. Das Selbsttest-Ergebnis sollte ebenfalls durch einen PCR-Test bestätigt werden. Für diese Untersuchung kann die Quarantäne unter Einhaltung der AHA-Regeln unterbrochen werden.
Während des vorübergehenden Impfstopps von AstraZeneca war das Kreisimpfzentrum (KIZ) Göppingen nicht geschlossen. An diesen Tagen wurde der Impfstoff von BioNTech/Pfizer verimpft, und zwar hauptsächlich an Personen ab 80 Jahren. Seit dem 23.03.2021 wird in der Werfthalle wieder dienstags bis donnerstags AstraZeneca verimpft. Für die am 17. und 18.03.2021 ausgefallenen Termine mit AstraZeneca, werden aktuell Ersatz-Termine über das Callcenter des Landes vermittelt. Für diese Termine ist Impfstoff eingeplant und vorhanden.
Mittlerweile wurden im Landkreis Göppingen mehr als 17.000 Impfungen durch das Kreisimpfzentrum sowie die Mobilen Impfteams (ZIZ und KIZ) durchgeführt..
PM Landratsamt Göppingen