Angesichts des verlängerten bundesweiten Lockdowns hat der Geislinger Corona-Verwaltungsstab in seiner virtuellen Sitzung am 08.03.2021 beschlossen, dass der eingeschränkte Dienstbetrieb der Stadtverwaltung weiterhin – mindestens bis zum 28.03.2021 – gilt.
Das bedeutet: Alle Dienststellen sind besetzt, jedoch sind spontane Besuche der Dienststellen weiterhin nicht möglich. Bürger*innen müssen vorab einen Termin vereinbaren. Das geht per Telefon oder E-Mail. Alle Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage unter: www.geislingen.de/de/buerger/rathaus-info/informationen-coronavirus Für alle Besucher*innen der Stadtverwaltung gilt überdies: Wer die städtischen Dienststellen betreten will, muss eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Außerdem gelten die derzeit gültigen Abstands- und Hygieneregeln.
PM Stadt Geislingen an der Steige