Durchführung von Antigen-Schnelltests im Landkreis Göppingen Auf- und Ausbau von kommunalen Testzentren

Über die erweiterte Teststrategie des Landes werden in Baden-Württemberg weitere Möglichkeiten zur Durchführung von Schnelltests verfügbar gemacht. Der Landkreis Göppingen steht hierfür seit mehreren Wochen in engem Austausch mit den Kommunen, den Apotheken, dem Deutschen Roten Kreuz und der Niedergelassenen Ärzteschaft bezüglich der Umsetzung der Antigen-Schnellteststrategie des Landes. Eine Übersicht der Möglichkeiten zur Testung im Landkreis ist auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-goeppingen.de/coronavirus unter dem Stichpunkt „Teststrategie“ verfügbar. Hier können sich Bürger*innen einen Überblick über die Testangebote verschaffen.

Die Testungen können über die bereits etablierten Strukturen wie Apotheken oder für die jeweiligen Patienten in ihren Hausarztpraxen in Anspruch genommen werden. Zudem bauen derzeit die Kommunen im Landkreis kommunale Testangebote in Kooperation mit Apotheken, dem DRK und den Johannitern auf. Insgesamt sind aktuell acht Testzentren in Betrieb und vier weitere Testzentren in Planung.

Das DRK führt in Göppingen, Geislingen, Böhmenkirch, Hattenhofen und Schlierbach Testungen durch. Zusätzlich sind DRK-Teststellen an den Standorten Süßen, Eislingen und Rechberghausen in Planung. Drei weitere Testzentren sind zudem unabhängig vom DRK in Göppingen und Donzdorf in Betrieb gegangen. Die Gemeinden Bad Ditzenbach und Deggingen werden in Zusammenarbeit mit den Johannitern ab 15.03.2021 eine Teststelle in Gosbach eröffnen. Die Angebote werden stetig ausgeweitet.

Weitere Informationen zu den Testzentren finden Sie unter:

 

Die Apotheken, die Antigen-Schnelltests durchführen, können über den Link https://www.lak-bw.de/service/patient/antigen-schnelltests.html?L=0 der Landesapothekenkammer Baden-Württemberg ausfindig gemacht werden. Teilnehmende Apotheken im Landkreis sind zum Beispiel: Alfalfa-Apotheke Eislingen, Bären-Apotheke Süßen, Barlach-Apotheke Bad Boll, Bless You Apotheke Bartenbach, Cosmas-Apotheke Kuchen, Die Markt Apotheke Donzdorf, Fils-Apotheke Geislingen, Jura-Apotheke Zell, Rathaus-Apotheke Böhmenkirch, Schiller-Apotheke Göppingen, Schloss-Apotheke Donzdorf, Schloss-Apotheke Eislingen, Schloss-Apotheke Göppingen, Staren-Apotheke am Rathaus Heiningen und die Staufen Apotheke Salach.

Die kommunalen Testangebote richten sich vorrangig an Personen, die bislang keinen Testanspruch im Rahmen der Testverordnung hatten. Beispielsweise sind dies: Pflegende Angehörige, Haushaltsangehörige von Schwangeren, Personen mit hohen Expositionsrisiko im beruflichen oder privaten Umfeld (z.B. Personen im öffentlichen Dienst wie Polizeibeamt/-innen, Gerichtsvollzieher/-innen, Beschäftigte in Justizvollzugsanstalten, Beschäftigte im ÖPNV, Beschäftigte in Flüchtlingsunterkünften), Schülerinnen und Schüler und Eltern sowie Wahlhelfende.

Bei einem negativen Testergebnis wird der Testperson eine Bescheinigung über das Vorliegen eines SARS-CoV-2 Antigentests ausgehändigt. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass die Schnelltests auch falsch-negative-Ergebnisse zeigen können. Das bedeutet, dass ein Getesteter trotz negativem Befund auch infektiös sein kann. Deshalb bittet das Gesundheitsamt dringend, sich nicht in falscher Sicherheit zu wiegen und trotzdem alle Hygienemaßnahmen einzuhalten. Bei einem positiven Testergebnis besteht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 IfSG eine Meldepflicht gegenüber dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt. Die positiv getestete Person muss sich unverzüglich in Quarantäne begeben.

 

PM Landratsamt Göppingen

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