Am 27. Januar 2021 erschien ein Artikel über das Michelberg-Gymnasium unter der Überschrift „Keine Hilfe aus Lonsee für Geislingen“ in der Geislinger Zeitung.
In dem Artikel heißt es: „Nun sieht die Stadt die Umlandgemeinden mit Kindern in Geislinger Schulen in der Pflicht, sich an den Kosten zu beteiligen. Dem Nein der Kommunen folgte eine Klage der Stadt Geislingen vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen.“
Das ist nicht korrekt. Hierzu stellen wir richtig:
1. Die Stadt Geislingen hat das Land um einen Bescheid nach § 31 SchG (Schulgesetz) gebeten (Antrag 2017), nach welchem die Umlandkommunen zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung verpflichtet werden. Dieser Bescheid erging von Seiten des Landes gegenüber den Umlandkommunen im Jahr 2019. Dieser Bescheid erging im Übrigen für die Daniel-Straub-Realschule. Den Antrag für eine Beteiligung am MichelbergGymnasium hat die Stadt Geislingen an der Steige inzwischen mit Beschluss des Gemeinderats vom 27.05.2020 zurückgezogen.
2. Die Umlandkommunen haben gegen den die Daniel-Straub-Realschule betreffenden Bescheid des Landes geklagt – diese Klage ist bei Gericht anhängig: Klägerinnen sind die Umlandkommunen, Beklagte ist das Land Baden-Württemberg.
3. Es handelt sich um das Verwaltungsgericht Stuttgart.
PM Stadt Geislingen an der Steige