Das neue Jahr steht vor der Tür und bringt hoffentlich wieder etwas mehr Normalität mit sich. Doch Silvester ist, wie vieles andere derzeit auch, mit weitreichenden Einschränkungen verbunden. Damit das Jahr gut und mit sinkenden Infektionszahlen beginnen kann, ist hier besondere Rücksichtnahme erforderlich.
Das Thema Corona beherrscht nach wie vor den Alltag und hat auch im Hinblick auf Silvester für viele Diskussionen gesorgt. Da sich die Lage jedoch immer mehr zugespitzt hat und sich das Gesundheitssystem der Belastungsgrenze nähert, gelten nun auch an Silvester weitreichende Beschränkungen. Insbesondere muss beachtet werden, dass es keine Ausnahmen von den Kontaktbeschränkungen gibt und auch die Ausgangssperre konsequent eingehalten werden muss. Nach aktuellem Stand sind in der Regel zwei Haushalte mit maximal fünf Personen zugelassen, wobei Kinder bis zu 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Diese privaten Zusammenkünfte dürfen generell nur im privaten Raum erfolgen.
Zudem darf die Wohnung in der Zeit von 20 bis 5 Uhr nicht verlassen werden, sodass man ab 20 Uhr nicht mehr zu Freunden gehen darf. Übernachtungen bei Freunden und Verwandten sind jedoch erlaubt, wenn die Anreise vor 20 Uhr stattgefunden hat.
Auch im Hinblick auf das Feuerwerk wird es dieses Jahr eher ruhig sein, da das Zünden von Pyrotechnik im öffentlichen Raum generell untersagt ist und somit nur auf privater Fläche abgebrannt werden darf. Das Bundesinnenministerium erlässt zudem ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik. Daher ist der Erwerb von Feuerwerk und Böllern nicht möglich. Feuerwerkskörper und Böller aus den Vorjahren können unter Umständen durch falsche Lagerung beschädigt sein und sollten ebenfalls nicht gezündet werden, da dies mit einer erhöhten Verletzungsgefahr einhergeht. Da sich die Vorgaben in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen schnell ändern können, sollte man sich regelmäßig unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ über die aktuell geltende Verordnung informieren.
Dieses Jahr wird es vermehrte Kontrollen zum Jahreswechsel geben, um die Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen. Bei Verstößen muss mit Bußgeldern gerechnet werden. Doch ungeachtet der Sanktionen sollte jeder für sich überlegen, wie er sich selbst und andere vor einer Infektion schützen kann. Nur wenn hier Rücksicht auf die Mitmenschen genommen wird, behält der gute Wunsch für „ein gesundes neues Jahr“ noch seine Bedeutung und Ernsthaftigkeit. Und auch wenn die guten Vorsätze für das neue Jahr meistens sehr unterschiedlich ausfallen, so dürften sich alle über das gemeinsame Ziel einig sein, dass die Infektionszahlen weiter sinken und die Normalität weiter steigen sollen. Bitte helfen Sie mit, diesem Ziel gemeinsam ein Stück näher zu kommen!
PM Stadtverwaltung Eislingen