Gesundheitsamt rät zur Vorsicht bei länger nicht genutzten Trinkwasserleitungen

Infolge des zweiten Lockdowns müssen manche Gebäude erneut geschlossen werden, die vorhandenen Trinkwasserinstallationen werden infolgedessen wenig oder gar nicht mehr genutzt. In diesen Fällen fließt deutlich weniger Wasser durch die Versorgungsleitungen, als bei der ursprünglichen Planung zugrunde gelegt wurde. So können hygienische Probleme für das Trinkwasser entstehen, etwa durch die Vermehrung von Mikroorganismen.

Um beispielsweise Legionellen weder Zeit noch Wachstumschancen infolge von Stagnation und bedenklichen Temperaturen zu geben, ist es wichtig, das Trinkwasser regelmäßig auszutauschen, erinnert die Behörde. „Der bestimmungsgemäße Betrieb muss weiter gewährleistet werden. Stagnationen des Trinkwassers in den Leitungen sind zu vermeiden“, so Dr. rer. nat. Michael Kupferschmied, Abteilung Gesundheitsschutz. „Erhöhte Konzentrationen von Legionellen sind eine Gesundheitsgefahr, wenn das damit kontaminierte Trinkwasser als Aerosol eingeatmet wird, zum Beispiel beim Duschen.“ Das Gesundheitsamt rät daher, mindestens einmal, besser zweimal wöchentlich Kalt- und Warmwasser durch die Leitungen laufen zu lassen.

Für Betreiber und Inhaber der Trinkwasseranlagen von öffentlichen Gebäuden wie Hotels, Versammlungsstätten, Bädern, Fitnessstudios, Vereinsheimen und Sporteinrichtungen gelten besondere Regelungen. Werden ihre Trinkwasserinstallationen zeitweise nicht mehr genutzt, sind sie verpflichtet entweder den bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasserinstallation durch Spülungen sicherzustellen oder die Trinkwasserinstallation vorübergehend stillzulegen.

Bei einer vorübergehenden Stilllegung sind die Regeln der Technik zu beachten (siehe unten). Alle Wasserauslässe einer Trinkwasserinstallation müssen vor Wiederinbetriebnahme ausreichend durchgespült werden. In manchen Trinkwasseranlagen wurden in der Vergangenheit auffällige Befunde hinsichtlich Legionellen festgestellt. Den Betreibern dieser Anlagen ist zu empfehlen, gegebenenfalls vor Wiederinbetriebnahme entsprechende Untersuchungen durchführen lassen.

Wichtig für eine gute Trinkwasserqualität ist auch, die Strahlregler (Perlatoren) an den Wasserhähnen regelmäßig zu entkalken und zu reinigen. Das Landratsamt weist darauf hin, dass insbesondere eventuell vorhandene, ans Trinkwassernetz angeschlossene Trinkwasserspender regelmäßig gespült und entsprechend den Herstellerangaben gewartet werden müssen.

Hintergrundinformationen:
Notwendige Maßnahmen im Hinblick auf „Vorübergehende Stilllegungen von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden“ wurden vom DVGW in einer neuen Informationsschrift vom 8. Mai 2020 zusammengefasst, die kostenlos über das Internet abgerufen werden kann.
Der bestimmungsgemäße Betrieb ist sichergestellt, wenn das Trinkwasser in allen Leitungen mindestens einmal pro Woche, besser alle drei Tage vollständig ausgetauscht wird. Dafür sind alle Wasserhähne, Duschen, Toiletten und sonstige Anschlüsse einer Trinkwasserinstallation ausreichend lange zu öffnen und zu spülen (Kaltwasser und Warmwasser).
Falls der bestimmungsgemäße Betrieb nicht gewährleistet werden kann, ist die Trinkwasserinstallation vorübergehend stillzulegen. Dafür sollte gegebenenfalls ein Fachmann zurate gezogen werden. Zum Beispiel ist die Hauptabsperrarmatur am Hausanschluss abzusperren. Unter Umständen kann es je nach Dauer der Betriebsunterbrechung sinnvoll sein, den Warmwasserbereiter abzuschalten. Im Rahmen der Wiederinbetriebnahme sind alle Wasserhähne, Duschen, Toiletten und sonstige Wasserauslässe ausreichend zu spülen (Kaltwasser und Warmwasser).

 

PM Landratsamt Göppingen

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