„Das Arbeitsschutzkontrollgesetz kommt und damit die verbindliche Einschränkung von Werkverträgen und Leiharbeit in Schlachtbetrieben. Dadurch wird ein Geschäftsmodell mit oft menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen beendet, das durch Corona noch einmal seine übelsten Seiten offenbart hat“, berichtet die Bundestagsabgeordnete Heike Baehrens aus der Sitzungswoche des Deutschen Bundestags. Die Regierungsfraktionen im Bund haben sich inhaltlich auf ein Arbeitsschutzkontrollgesetz und einen Zeitplan für die parlamentarischen Beratungen verständigt. Das Gesetz wird noch Mitte Dezember in 2./3. Lesung im Bundestag beraten.
Werkverträge werden mit dem Gesetz im Kernbereich der Fleischindustrie genauso verboten, wie die Leiharbeit beim Schlachten und Zerlegen. In der Fleischverarbeitung gilt auch ein grundsätzliches Verbot der Arbeitnehmerüberlassung. Nur per Tarifvertrag können in engen Grenzen und auf drei Jahre befristet Vereinbarungen getroffen werden. „Das stärkt die Tarifbindung in einer Branche mit wenigen Tarifverträgen und baut deshalb die Rechte der Arbeitnehmer aus. Wir grenzen das Fleischerhandwerk klar ab. Wir stehen damit für den Wert der Arbeit“, erläutert Baehrens.
Im Oktober stand das Gesetz noch auf der Kippe, da CDU und CSU auf Druck der Fleischlobby das Gesetz blockierten. Dies kritisierte damals auch Efstathios Michailidis, Vorsitzender der zuständigen Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten in Göppingen: „Der Bundestag muss den Sumpf in Teilen der Fleischindustrie mit diesem Gesetz austrocknen und darf nicht den Lobbyisten nachgeben.“ Er kündigte an, dass die Gewerkschaft den Gesetzgebungsprozess weiter kritisch begleiten würde.
Neue Brisanz hat das Thema durch die Ereignisse in Baden-Württemberg erhalten. Zahlreiche Missstände und Tierquälerei kamen in den vergangenen Wochen ans Licht. „Es hat über zwei Jahre und eine ganze Reihe von schlimmen Skandalen gebraucht, damit der zuständige Minister Hauk aus seinem lobbyfreundlichen Tiefschlaf geschüttelt wurde und sich nicht weiter schützend vor die nicht selten mit Hauk und seiner CDU vernetzten Schlachthofbetreiber gestellt hat“, so der Landtagsabgeordnete Peter Hofelich. Die Fraktionen von SPD und FDP/DVP hatten diese Woche eine Sondersitzung des Landwirtschaftsausschusses beantragt, um die Missstände aufzuzeigen. „Minister Hauk kümmert sich nicht um das Tierwohl und hat die schwerwiegenden Vorfälle oft heruntergespielt. Es ist nicht nachzuvollziehen, wie eine grüngeführte Landesregierung an diesem Minister festhalten kann“, so der Landtagsabgeordnete. „Auch bei uns im Lande gilt: wir brauchen klare Regeln und Kontrollen, um die große Zahl der Anständigen im Handwerk vor solchen Auswüchsen ebenso zu schützen wie ihre Kunden als Verbraucher schützen wollen“, so Hofelich abschließend.
PM Bürgerbüro Heike Baehrens, MdB