Kein Verständnis für Parteitag: AfD-Großveranstaltung in Pandemiezeiten stößt auf Ablehnung

„Angesichts der auch im Landkreis Göppingen dramatischen Pandemielage kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, warum die AfD eine Präsenzveranstaltung durchführen will, wenn andere Parteien in der Lage waren, Parteitage virtuell durchzuführen“, äußert Erste Bürgermeisterin Almut Cobet ihr völliges Unverständnis für das AfD-Ansinnen. Rechtlich könne die Stadt, trotz erheblicher Beeinträchtigungen für die Bürger/-innen, die Veranstaltung nicht verbieten.

Die Zahl der mit Covid-19 infizierten Personen steigt auch im Landkreis Göppingen stark an: Am Donnerstag, 26. November, meldete das Gesundheitsamt 109 Neuinfizierte an einem Tag! Innerhalb gut einer Woche, zwischen dem 16. und dem 25. November, sind elf Personen verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden sind; insgesamt liegt die Zahl der verstorbenen landkreisweit bei 63. Der medizinische Geschäftsführer der Alb-Fils-Kliniken sieht die Intensivstation der Klinik am Eichert nahe an der Kapazitätsgrenze. „In diese Zeit passt keine große Präsenzveranstaltung“, bekräftigt Erste Bürgermeisterin Almut Cobet. „Andere haben gezeigt, dass Parteitage auch virtuell stattfinden können. Warum schafft das die AfD nicht?“ Zudem befürchtet sie erhebliche Auswirkungen auf die Stadt. „Die Durchführung der Veranstaltung in dieser Zeit wird, nicht zuletzt auch aufgrund der starken Beeinträchtigungen der Bürgerschaft, auf Widerstand stoßen“, befürchtet Cobet. Die Behinderungen der Anwohner/-innen und des Verkehrs seien bei den drei Demonstrationen am vergangenen Samstag deutlich spürbar gewesen; der Parteitag solle sogar zwei ganze Tage dauern. „Deshalb haben die Göppingerinnen und Göppinger kein Verständnis für diese Präsenzveranstaltung.“

Nachdem die Stadt von dem Vorhaben Kenntnis erlangt hatte, hat sie die Rechtslage mit Blick auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung geprüft und nach Rücksprache mit ihrer Rechtsaufsichtsbehörde der AfD am 19. November mitgeteilt, dass die Veranstaltung nicht zulässig sei und die EWS Arena Betriebsgesellschaft mbH aufgefordert, den Vertrag mit der AfD zu kündigen beziehungsweise von diesem Vertrag zurückzutreten. Dies ist laut Mitteilung des Geschäftsführers Gerd Hofele auch geschehen. Zwischenzeitlich beruft sich die AfD auf § 10 Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Verbindung mit Art. 21 Grundgesetz. Nach dieser Ausnahmeregelung hat die Stadt keine rechtliche Möglichkeit, die Großveranstaltung zu untersagen; dies hat das Regierungspräsidium als Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt mitgeteilt. Inwieweit das Landratsamt, das aufgrund des hohen 7-Tage-Werts zuständig ist, nach dem kürzlich novellierten (Bundes-)Infektionsschutzgesetz weitergehende Möglichkeiten hat, werde derzeit noch geprüft.

Die Stadt kann die EWS Arena BetriebsGmbH nicht dazu verpflichten, bei der erfolgten Kündigung zu bleiben. „Wenn die Veranstaltung nicht aufgrund des Infektionsschutzes rechtlich untersagt werden kann, muss sich die Stadt gegenüber der AfD als eine im Landtag vertretene Partei politisch neutral verhalten“, erklärt Cobet. Davon unabhängig bereiten sich Stadt und Polizei in enger Abstimmung auf die Durchführung des Parteitages mit all ihren sicherheitsrelevanten und verkehrlichen Problemen vor, „auch wenn ich mit Blick auf den Gesundheitsschutz unserer Bürgerinnen und Bürger hoffe, dass die Veranstaltung nicht stattfinden wird“, so Erste Bürgermeisterin Almut Cobet abschließend.

 

PM Stadtverwaltung Göppingen

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