Mit der Verabschiedung des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wird heute der Schutzschirm für die Vorsorge- und Rehabilitationskliniken verlängert. Einnahmeausfälle werden weiterhin bis zum 31. Januar 2021 anteilig ausgeglichen. „Maßnahmen der Vorsorge und Rehabilitation sind gerade in diesen Zeiten für Patienten und stark belastete Familien ein wichtiger Versorgungsbaustein, der nicht wegbrechen darf“, erklärt die Gesundheitspolitikerin und SPD-Bundestagsabgeordnete für den Landkreis Göppingen Heike Baehrens.
Mit Beginn der Krise hatten Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in Baden-Württemberg auf Bitte von Landesgesundheitsminister Manne Lucha Betten freigehalten und teilweise sogar entsprechende Umbaumaßnahmen vorgenommen, um die Akutkrankenhäuser bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen. Hierbei sind teilweise erhebliche Kosten entstanden. So hat die Rehaklinik Bad Boll beispielsweise ihren kompletten Südflügel auf eigene Kosten zur Corona-Stationen umgebaut.
Mehrausgaben aufgrund von Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen kommen erschwerend hinzu. „Die Einrichtungen dürfen nicht in finanzielle Nöte geraten. Vielmehr muss ihr Beitrag honoriert werden, den sie zur Bewältigung der Pandemie leisten “, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Heike Baehrens. „Im Bund haben wir mit der Verlängerung des Schutzschirms wichtige Weichenstellungen vorgenommen und Ausgleichszahlungen für Einnahmeausfälle ermöglicht“, so Baehrens weiter. „Nun ist Minister Lucha gefordert, die Reha-Kliniken im Land zu unterstützen und auch für die notwendige Finanzierung von Investitionskosten zu sorgen.“
PM Bürgerbüro Heike Baehrens, MdB