Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 26. Oktober 2020

Herr Bürgermeister Bernd Schaefer begrüßte die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, Herrn Frieder Götz vom Gemeindeverwaltungsverband „Oberes Filstal“, Herr Heisele von der Presse, sowie Frau Stefanie Hofmann vom Büro mquadrat und Herr Horst Unger vom Ingenieurbüro GeoTeck. Sieben Zuhörer verfolgten den Verlauf der Sitzung.


Die Gemeinderatssitzung fand zwar wie gewohnt im Bürgersaal statt, jedoch mussten die Hygiene- und Abstandsregeln aufgrund der gegebenen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie berücksichtigt werden. Die Sitzordnung war deshalb großzügiger angeordnet.
TOP 01 – Blutspendeehrung,
Bürgermeister Bernd Schaefer hätte zu diesem Tagesordnungspunkt gerne Herrn Mathias Kölle begrüßt und sich im Namen der Bürgerschaft und des DRK für seine Blutspenden in den vergangenen Jahren bedankt. Leider war das zu dieser Sitzung nicht möglich, da er sich hat entschuldigen lassen. In Abwesenheit ehrte der Vorsitzende Herrn Kölle für sein 10-maliges Blutspenden und lobte ihn für sein Engagement. Blutspenden ist heute genauso wichtig wie eh und je, so der Bürgermeister. Dabei rief er dazu auf, ebenfalls Blut zu spenden. Denn jede Blutspende zählt, Blutspenden sind alternativlos. Wer gesund und fit ist, kann Blut spenden. Auch in Zeiten des Coronavirus werden Blutspenden benötigt. Nur durch Spenden von vielen Freiwilligen ist es möglich, Patienten weiterhin mit Blutpräparaten zu behandeln und versorgen zu können! Auch wenn in der weiteren dynamischen Entwicklung zum Coronavirus geplante Operationen in den Kliniken verschoben wurden, so werden Blutpräparate zur Versorgung der Patienten in akuten Notsituationen und chronisch Kranker auch weiterhin benötigt. Deshalb ist jede Blutspende – gerade jetzt auch – so wichtig!
Die Versorgung der Patienten muss weiterhin sichergestellt sein. Nicht nur Notfallpatienten, sondern viele Erkrankte benötigen ihr Leben lang Präparate, die aus Spenderblut gewonnen werden. Es sind insbesondere Menschen die sich aufgrund einer Krebserkrankung in einer Chemo- oder Strahlentherapie befinden – gerade diese Menschen sind auf Blutpräparate angewiesen.
Herr Mathias Kölle hat mit seinen 10-fachen Spenden mit dazu beigetragen, den Bedarf an Blutkonserven zu decken und so geholfen, Menschenleben zu retten. Mit diesen Worten bedankte sich Bürgermeister Bernd Schaefer persönlich aber auch im Namen des Gemeinderats und sprach den Respekt und den Dank aus für das ehrenamtliche Engagement in diesem Bereich. Dies natürlich auch verbunden mit der Hoffnung, junge Menschen und Personen, die bisher noch nie gespendet hatten, für eine Blutspende zu ermutigen – denn jeder Spender ist wichtig!
Die Blutspender-Ehrennadel in Gold für 10-faches Blutspenden mit Urkunde und einem kleinen Präsent der Gemeinde – der bereits bekannte „Mühlhausener Blutstropfen“ erhielt Herr Kölle außerhalb der Gemeinderatssitzung persönlich überreicht.
TOP 02 – Bekanntgabe der Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung, vom 28. September 2020
Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 28.09.2020 wurde bekanntgegeben und vom Gremium bestätigt.
TOP 03 – Bebauungsplan „Kreuzäcker II – 4. Änderung“
3.1. Zustimmung zum Durchführungsvertrag mit der Firma 11Moser Wohnbau“ für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11Kreuzäcker II, 4. Änderung“
Vor dem Satzungsbeschluss zu dem vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Kreuzäcker II, 4. Änderung“ muss der dazu notwendige Durchführungsvertrag rechtsgültig geschlossen sein. Mit der Zustimmung des Gemeinderats, welche an diesem Abend einstimmig erteilt wurde, konnte das Vertragswerk direkt in der Sitzung durch Bürgermeister Bernd Schaefer unterzeichnet werden. Die Unterschrift von „Moser Wohnbau“ war bereits auf den originalen Ausfertigungen enthalten, so dass alle Voraussetzungen für die Bearbeitung des nächsten Tagesordnungspunktes gegeben war.
3.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11Kreuzäcker II, 4. Änderung“
• Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Kreuzäcker II, 4. Änderung“
• Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen • Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27. Juli 2020 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kreuzäcker II, 4. Änderung“ gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gern. § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 10. August 2020 bis einschließlich 18. September 2020 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gern. § 4 Abs. 2 Bau GB erfolgte mit Schreiben vom 10. August 2020.
Von der Möglichkeit, sich zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern und diese zu erörtern, wurde von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Gebrauch gemacht. Aus der Öffentlichkeit wurden während des Offenlegungszeitraumes keine Anregungen vorgebracht. Im Vorfeld der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde hingegen eine Anregung vorgebracht, welche im Zuge der nun vorliegenden Behandlung aufgenommen wurde.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurden Hinweise ergänzt und die Katastergrundlage aktualisiert. Ebenfalls wurden die Nistkästenstandorte der notwendigen Ausgleichsmaßnahme nochmals überdacht.
Die Verwaltung schlug vor, die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf der Grundlage der Beschlussempfehlung als Satzung zu beschließen. Dem stimmte das Gremium einstimmig zu.
Mit der Öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses an anderer Stelle im Mitteilungsblatt „Oberer-Fils-Bote“ wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan ,,Kreuzäcker II, 4. Änderung“ dann rechtskräftig.
TOP 04 – Erweiterung der Abwasserentsorgung im Bereich der Schulgasse- Vorstellung der zu untersuchenden Varianten – Beschluss
Die Erweiterung bzw. die Herstellung eines Abwasserkanals zum Anschluss der Grundstücke in der Schulgasse, hier insbesondere aufgrund der anstehenden Bebauung des Flurstücks 206, wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderats vom 18. Mai 2020 thematisiert. In der Beschlussfassung der damaligen Sitzung war die Frage aufgeworfen worden, neben der Variante 1 (Verlängerung des Kanals in der Schulgasse) sowie Variante 2 (Verlängerung des Kanals hinter der Gemeindehalle entlang dem Straßenverlauf) eine weitere Variante zu prüfen. Diese 3. Variante soll als Verlängerung des Kanals hinter der Gemeindehalle nicht dem Straßenverlauf folgen, sondern über die Grünfläche und über eine längere Strecke parallel zur Landstraße führen. Dies wurde durch das lng.-Büro GeoTeck als Variante 3 dargestellt. 14/ Variante 1 (Verlängerung des Kanals aus der Schulgasse heraus) Hierzu wäre ein Neubau des bisherigen Endschachtes (Schacht-Nr. 83)erforderlich. Dies wäre mittelfristig sowieso notwendig, weil der bisherige Schacht sanierunqsbedürftiq ist. Im weiteren Verlauf würde der Kanal eher mittig auf eine Länge von ca. 55 Meter bis auf die Höhe des Flurstücks 206 geführt. Ein neuer Endschacht wäre notwendig. Aufgrund der gegebenen Höhenlage des vorhandenen Kanals werden die Verlängerung und der neue Endschacht nicht sehr tief liegen. Die Kosten belaufen sich hierzu nach Kostenschätzung auf ca. 72.000 € brutto einschließlich der notwendigen Sehachtsanierung (Sanierung durch Neubau).
Variante 2 (Verlängerung des Kanals hinter der Gemeindehalle entlang dem Straßenverlauf) Fortführend vom Endschacht (Schacht-Nr.521) hinter der Gemeindehalle wäre der Kanal auf eine Länge von ca. 100 Meter im Verlauf der Straße zu verlängern. Hierzu wären drei neue Schächte erforderlich, wobei der Endschacht vor dem Grundstück 206 mittig der Einmündung an die L 1200 liegen würde. Hier liegt der Kanal insgesamt etwas tiefer. Die geschätzten Kosten liegen bei ca. 73.000 € brutto, wobei eine Sanierung des Schachte Nr. 83 in der Schulgasse nicht beinhaltet wäre.
Variante 3 Verlängerung des Kanals hinter der Gemeindehalle über die Grünfläche und entlang der L 1200 Auch hier würde man am Endschacht Nr. 521 anschließen, dieser Schacht muss dabei wie in Variante 2 umgebaut werden. Allerdings verläuft die Kanalleitung hauptsächlich innerhalb der Grünfläche, so dass die Wiederherstellung der Straße zu großen Teilen entfällt. Der Graben kann mit Erdmaterial wieder verfüllt und mit Gras eingesät werden. Ein kleinerer Teil endet dann im Einmündungsbereich der Schulgasse zur L 1200. Lage und Örtlichkeit des Endschachte wären wie bei Variante 2 gleich. Die Kosten hierfür sind geringer, da die Wiederherstellung des Straßenbereichs sowie ein zusätzlicher Schacht entfallen. Die Kostenschätzung liegt bei ca. 61.000 € brutto.
Eine Verlängerung des Kanals im Zuge der Variante 2 oder 3 bis vor die Schulgasse 10 würde noch zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 50.000 € verursachen.
Bei Variante 3 wäre nur für das Flurstück 206 ein Erschließungsvorteil gegeben. Die Flurstücke 205, 59/3 sowie Flurstück 49 hätten durch Variante 3 auch weiterhin bis auf weiteres keine Anschlussmöglichkeit. Dies hat Auswirkungen auf die Erhebung von Anschlussbeiträgen für das Abwasser. Die Erschließung der Krautgärten wäre bei allen drei Varianten auch weiterhin flexibel planbar und wäre nicht „verbaut“.
Das Gremium wog die einzelnen Varianten technisch und finanziell sehr genau ab und entschied sich mehrheitlich für die Variante 3. Das Büro GeoTeck wurde beauftragt dafür die Ausführungsplanung und Ausschreibung vorzunehmen.
TOP 05 – Vorstellung des Entwurfes für einen Ringschluss deli Trinkwasserversorgung zwischen der Schulgasse und dem Anschluss am Parkplatz der Gemeindehalle – Planskizze und Kostenschätzung,
Im Zuge der Beratung zur Kanalherstellung in der Schulgasse hatte der Gemeinderat in der Sitzung vom 18.05.2020 darum gebeten, zu der Untersuchung weiterer Kanalvarianten einen technisch möglichen Ringschluss der Trinkwasserleitungen zwischen der Schulgasse und dem Endschacht am Parkplatz hinter der Gemeindehalle zu prüfen. Dies könnte im Zuge von möglichen Kanalarbeiten geschehen, wobei sich dabei Einsparungseffekte beim Grabenbau ergeben könnten. Das lng.-Büro GeoTeck hatte einen möglichen Ringschluss näher betrachtet und eine Planskizze sowie eine Kostenschätzung vorbereitet. Insgesamt wäre mit Kosten in Höhe von ca. 87.000 € brutto zu rechnen.
Anmerkung: Ein Ringschluss innerhalb der Infrastruktur der Trinkwasserleitungen hat durchaus seine Vorteile. Dadurch wird vermieden, dass es in Stichleitungen zu stehendem Wasser kommt und sich die Gefahr von Keimbildungen dadurch minimiert. In diesem Bereich gab es bisher schon kleine Probleme. Zudem ist zu erwarten, dass durch die Wohnbebauung auf Flurstück 206 ein weiterer Verbraucher anschließt und das Wasser einen höheren Durchfluss erreicht als bisher. Technisch zwingend notwendig ist diese Maßnahme aktuell nicht.
Der Ringschluss der Trinkwasserleitung hat insgesamt nichts mit dem Hausanschluss des Flurstücks 206 zu tun. Dieser wäre ggf. separat zu realisieren.
Der Gemeinderat trat dem Ringschluss nach kurzer Diskussion nicht näher, merkte ihn vielmehr für die weiteren Entwicklungsplanungen der Krautgärten vor.
TOP 06 – Bauangelegenheiten
6.1. Veränderte Ausführung: Satteldach auf Garage, Überdachung, Schulgasse 5, Fist. 206 Mit Schreiben vom 30.09.2020 wurde durch das Bauamt, Landratsamt Göppingen zum o. g. Bauantrag die Baugenehmigung erteilt.
6.2. Erstellung von zwei Doppelhaushälften mit Garage, Fist. 111/2, Untere Sommerbergstraße 5 und 5/1 Die Antragstellerin möchte auf ihrem Fist. 111/2 zwei Doppelhaushälften mit zwei Garagen errichten. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans ,,Sommerberg – 2. Änderung“ dessen Vorgaben fast vollständig eingehalten sind. Einzig die Terrassen und Balkone liegen außerhalb des Baufensters. Die Bauherrin benötigt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Sommerberg – 2. Änderung“, sogenannter MB-Antrag nach § 56 LBO. Das Gremium erteilte einstimmig die Zustimmung zum MB-Antrag sowie das gemeindliche Einvernehmen.
6.3. Neubau eines 40m – Stahlgittermastes mit zwei Plattformen und einem Betriebscontainer, Fist. 668/1 Die Deutsche Funkturm GmbH möchte auf dem Fist. 668/1, welches sich im Eigentum der Gemeinde befindet, einen Funkturm für GSM-P-Netze und für das GSM-R-Netz errichten. Es handelt sich dabei um ein gemeindliches Waldgrundstück im Gewann Sterneck. Einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan gibt es im fraglichen Bereich nicht. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 BauGB – Bauen im Außenbereich – hiernach ist der Bau eines Funkmasten nach Abs. 1 Nr. 3 privilegiert ( … wenn das Bauvorhaben der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dient)
Der Funkmast dient zur Versorgung mit öffentlichem Mobilfunk (GSM-P= insbesondere für die Bürgerschaft in Mühlhausen i. T. und Wiesensteig sowie dem entlangführenden Autobahnabschnitt. Zudem, und das ist ein standortbestimmender Faktor, dient die Einrichtung auch der Versorgung mit Mobilfunk für den Eisenbahnbetrieb, also für ein GSM-R-Netz. Nach Prüfung verschiedener Standorte kommt ausschließlich dieser nun gewählte Standort in Betracht. Natürlich auch unter dem Gesichtspunkt, dass in diesem Bereich verschiedene Schutzgebiete zu beachten sind. Ein anderer Standort kommt deshalb aus praktischen und umsetzbaren Gründen nicht in Betracht.
Die Thematik selbst wurde im Gremium bereits mehrfach besprochen. Hieraus resultierte damals auch der Beschluss über die Verpachtung des gemeindlichen Grundstücks. Ein Pachtvertrag wurde mit der DFMG in der Zwischenzeit geschlossen. Die Wegeverbindung des Wald- und Forstweges Sterneck in Richtung Wiesensteig bleibt erhalten. Während der Bauphase wird es jedoch bauzeitliche Einschränkungen geben. Das Gremium erteilte einstimmig die Zustimmung zum Vorhaben sowie das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 07 – Bekanntgaben
7.1.Bundesfernstraßen ab 01. Januar 2021 in der Zuständigkeit der Bundesverwaltung Im Zuge der Reform der Bundesfernstraßen werden die Bundesautobahnen ab dem 01.01.2021 nicht mehr in der Auftragsverwaltung durch die Bundesländer, sondern in Bundesverwaltung geführt. Die dafür neu gegründete „Die Autobahn GmbH“ des Bundes übernimmt ab diesem Zeitpunkt sämtliche, in Bezug auf Autobahnen in Deutschland anfallenden Aufgaben – das heißt Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung. Nähere Informationen sind auf www.autobahn.de erhältlich.
7.2. Verbandsversammlung Zweckverband für Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) Gruibingen – Mühlhausen i. T. am 02. November 2020 An genanntem Termin findet eine Verbandsversammlung des ZV IKZ statt. Die Vertreter der Gemeinde im IKZ werden gebeten, den Termin vorzumerken.
7.3. Ortsrundgang des Gemeinderats am Samstag, 31. Oktober 2021 Der Gemeinderat wird an genanntem Termin im Ort unterwegs sein, um sich ein aktuelles Bild über punktuelle Bereiche innerhalb der Gemeinde zu machen, bei denen aus Sicht des Gremiums ein Beratungsbedarf über Handlungsoptionen sowie das weitere Vorgehen besteht.
7.4. Kostenlose Biobeutel ab 2021 Der Landkreis Göppingen hatte zum 01.07.2015 die getrennte Erfassung von Bioabfällen eingeführt. Der Verkauf der Biobeutel erfolgt aktuell über Verkaufsstellen, die im ganzen Landkreis Göppingen verteilt sind – auch bei der Gemeindeverwaltung Mühlhausen im Täle. Nachdem die Sammelmengen der Bioabfälle im Landkreis deutlich hinter den Erwartungen liegen und bisherige Gegenmaßnahmen nicht zu der gewünschten Steigerung führten, wird die Ausgabe von Biobeuteln zum 01.01.2021 kostenlos erfolgen. Bislang waren hierfür die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht gegeben. Zum 01.01.2021 wird sich die Rechtslage auf Landesebene jedoch entsprechend ändern, wodurch es möglich wird, die Biobeutel ohne zusätzliche Gebühr an die Haushalte und Arbeitsstätten auszugeben. Diese erhalten künftig mit ihrem jährlichen Abfallgebührenbescheid einen Gutschein über 60 Biobeutel mit einem Volumen von 15 Litern, womit der Jahresbedarf gedeckt werden kann. Die Gutscheine können ab dem 01.01.2021 bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus Mühlhausen eingelöst werden.
7.5. Preisverleihung Blumenschmuckwettbewerb 2020 abgesagt Alle zwei Jahre findet der gemeinsam von der Gemeinde und des Obst- und Gartenbauvereins initiierte Blumenschmuckwettbewerb statt. Dieses Jahr waren die Vorgärten unserer Ortschaft wieder im Mittelpunkt der Blumenschmuck-Jury. In zwei Durchgängen wurden die Vorgärten und Bepflanzungen an den Häusern während des Jahresverlaufs mit fachkundigem Blick in Augenschein genommen und bewertet. Eigentlich sollte am Freitag, 06. November 2020 die Preisverleihung für die schönsten Gärten im Ort stattfinden. Aufgrund der Entwicklungen in Bezug auf die Corona-Thematik und den verschärften Einschränkungen haben sich der Obst- und Gartenbauverein und die Gemeinde dazu entschlossen, dieses Jahr keine Preisverleihung im Rahmen einer geselligen Veranstaltung zu machen. Stattdessen erhalten die Preisträger ein persönliches Schreiben mit einer Urkunde und einem Gutschein von „Blumen Heilig“ aus Deggingen. Die Schreiben gehen den Preisträgern in den nächsten Tagen zu. Den Jurymitgliedern wurde recht herzlich für die Bemühungen gedankt. Der Dank galt aber insbesondere den vielen Gärtlesbesitzern, die jedes Jahr aufs Neue ihre Gärten so herrlich schön und vielfältig gestalten. Dies macht die Ortschaft attraktiver und lädt zum Genießen ein. Herzlichen Dank dafür!
TOP 08 – Bürgerfragen
Die anwesenden Zuhörer hatten keine Fragen an das Gremium.
TOP 09 – Sonstiges / Anfrage
9.1. Mangelnder Wasserdruck in der Unteren Sommerbergstraße.
Am Tag der Gemeinderatssitzung kam es in der Unteren Sommerbergstraße zu einem Abfall des Wasserdruckes. Zwei Mitglieder des Gemeinderats fragten diesbezüglich nach der Ursache. Bürgermeister Bernd Schaefer war durch den gemeindlichen Wassermeister Uwe Burghardt über die Problematik informiert, konnte aber noch keinen Grund benennen. In der Wasserleitung der Niederzone ist der Höhenunterschied zum Zwischenbehälter baulich bedingt sehr gering (Prinzip des geodätischen Drucks). Damit kann aufgrund des Höhenunterschieds der benötigte Druck gerade so aufgebaut werden. Nun zog diese Leitung an einer nicht verorteten Stelle der Leitung wohl Luft und ließ den Wasserdruck so absinken. Es wird weiterhin Ursache des Problems gesucht
9.2. Ein Bankornat für den Ort. Die Schließung der Filiale der Kreissparkasse, dem Abbau des kleinen Servicecenters der KSK im Ort und die Schließung der Filiale der Volksbank zwingt die Einwohner von Mühlhausen im Täle ihre Bankgeschäfte außerorts zu tätigen. Um wenigstens an Bargeld zu kommen regte ein Ratsmitglied an, zu mindestens wieder einen Geldautomat in den Ort zu bekommen. Der Vorsitzende führte aus, dass er selbst schon verschiedene Gespräche mit den Banken erfolglos geführt hat. Die Fixkosten sind diesen einfach zu hoch. Alternativ besteht die Möglichkeit im Discounter .Netto“ Bargeld vom eigenen Girokonto zu bekommen oder den Bankornat an der Spielothek in der Gruibinger Straße zu nutzen.
9.3. Ein Radweg für die Kreuzäckerstraße. Ein Ratsmitglied regte die Aufzeichnung eines Radweges auf die Kreuzäckerstraße an. Er zeigte sich besorgt um die Verkehrs- und Parksituation in der vorab genannten Straße und hob das stark gestiegene Aufkommen an Fahrradfahren hervor. In Anlehnung an den „Radfreundlichen Landkreis Göppingen“ unterbreitete er seinen Vorschlag. Die Idee wurde kurz andiskutiert. Letztlich entschieden sich die Gemeinderäte abzuwarten, bis die neue Wohnbebauung in der Kreuzäckerstraße steht und genutzt wird.

 

PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen i.T.

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