Nach dem Scheitern der zunächst geplanten kommunalen Mitfinanzierung der Planungskosten in Höhe von 6,25% aufgrund der Absage einiger Anliegergemeinden, ebnete der Landkreis mit Unterstützung des Landes Baden-Württemberg den Weg für den Schnellweg. “Umweltgerechte Mobilität ist ein Schlüsselthema der Kreisentwicklung. Klimaschutz ein weiteres. Dafür benötigen wir dringend die Verkehrswende. Ich bin sehr froh und dankbar, dass wir die Weichen für die Planung der Radschnellverbindung jetzt stellen konnten”, freut sich Landrat Edgar Wolff.
Land trug zu einem positiven Beschluss bei
Das Land Baden-Württemberg erklärte sich bei weiterführenden Verhandlungen mit der Landkreisverwaltung bereit, seinen Demonstrationsradschnellweg entlang der alten B10 vom Neckartal kommend nicht nur, wie ursprünglich geplant, bis auf Höhe der Kläranlage Ebersbach auf Radschnellwegstandard (mind. 4m) auszubauen, sondern auch den anschließenden Abschnitt von der Kläranlage bis einschließlich einer Filsquerung bei der Querspange Ebersbach/West umzusetzen. Damit finanziert das Land auch Planung und Bau für das kostenintensive Brückenbauwerk. Das beharrliche Engagement der Kreisverwaltung für die Maßnahme und der zuletzt erzielte Verhandlungserfolg wurden durch alle Fraktionen ausdrücklich gewürdigt.
Durch die komplette Übernahme der erforderlichen Kofinanzierung kommen auf den Landkreis zunächst Kosten von bis zu rd. 300.000 € für die Planung der Radschnellverbindung zu. Diese wird mit rd. 2 Mio. € durch Fördermittel des Bundes und Landes unterstützt, erläutert Radverkehrskoordinatorin Sissy Habig vom Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur, die sich seit dem Sommer neu um das Projekt kümmert. Maßgabe ist, die Gesamtplanung der vollständigen Strecke der Radschnellverbindung Ebersbach bis Süßen final zu beantragen und bei entsprechender Bewilligung bis 2024 abzuschließen. Die Bauphase schließt daran an. Hierfür ist dann ein separater Förderantrag erforderlich, auch hier können Zuschüsse bis zu 90% bis 2030 abgerufen werden.
Aufgabe der Verwaltung ist, im Weiteren alle beteiligten Fachleute an einen Tisch zu bringen, um die nächsten Schritte konkret einzuleiten. “Dafür müssen wir alle intensiv zusammenarbeiten und auch zusätzliche personelle Belastungen stemmen,” kommentiert Amtsleiter Jörg-Michael Wienecke die komplexen Anforderungen an die Planung, die in ihrer Gesamtheit extern vergeben werden muss. Er sei diesbezüglich aber zuversichtlich, weil man die Chance, gerade im Alltagsverkehr mit der Schnellverbindung neue Potenziale zu erschließen und dem Radverkehr dadurch deutlich mehr Bedeutung im öffentlichen Raum beizumessen, jetzt einfach nutzen müsse. Die überaus konstruktive Haltung des Verkehrsministeriums zusammen mit den großartigen Fördermöglichkeiten hätten das Projekt, das bis zuletzt zu scheitern drohte, letztendlich gerettet.
Reminder: Was waren Radschnellwege?
Radschnellverbindungen (RSV) sind besondere Routen für den Radverkehr, die sich deutlich von herkömmlichen Radwegen unterscheiden. Sie verbinden Städte miteinander oder mit dem jeweiligen Umland, einschließlich Stadtzentren, Arbeitsplatzschwerpunkte und Hochschulstandorte. Sie reduzieren das Verkehrsaufkommen auf stark frequentierten Pendlerstrecken. RadfahrerInnen können auch längere Distanzen zügig mit dem Rad zurücklegen, da sich die Radschnellwege durch hohe Qualitätsstandards auszeichnen. Sie sind im Einrichtungsverkehr mind. 3m und im Zweirichtungsverkehr mind. 4m breit sowie baulich getrennt von anderen Verkehrsmitteln. Die Routen sind möglichst kreuzungsfrei oder mit minimalen Wartezeiten an Kreuzungen und Lichtschaltanlagen. Des Weiteren zeichnen sich Radschnellwege durch eine durchgängig hohe Belagsqualität und möglichst geringe Steigung aus.