Auch bei der OB-Neuwahl am 8. November ist eine Briefwahl möglich. Die Unterlagen – egal, ob bereits beantragt oder neu angefordert – können aber erst ab nächster Woche versandt werden.
Nachdem bei der Oberbürgermeisterwahl am Sonntag keiner der fünf Bewerber die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erzielen konnte, kommt es am Sonntag, 8. November 2020, zu einer Neuwahl. Zu dieser Neuwahl können bis Donnerstag, 22. Oktober, 18 Uhr, neue Bewerbungen eingereicht oder bisherige Bewerbungen zurückgezogen werden. Über die Zulassung der dann aktuell vorliegenden Bewerbungen entscheidet der Gemeindewahlausschuss in öffentlicher Sitzung am Freitag, 23. Oktober, 12 Uhr, im Großen Sitzungssaal des Rathauses. Erst danach können die Stimmzettel gedruckt und versandt werden.
Wer bereits im Vorfeld der Wahl, per Internet oder mit seiner Wahlbenachrichtigung, die Briefwahl auch oder nur für die Neuwahl beantragt hat, bekommt die Wahlunterlagen – Wahlschein und Stimmzettel samt Briefumschläge – automatisch ab nächster Woche zugesandt. Aber auch wer neu Briefwahl beantragen möchte, kann dies tun. So ist auf der Göppinger Homepage unter www.goeppingen.de/obwahl2020 der Link zur Online-Beantragung der Briefwahl frei geschaltet – bis Donnerstag, 5. November 2020, 11 Uhr kann auf diesem Weg bequem von daheim aus Briefwahl beantragt werden. Aber auch auf postalischem Weg oder direkt im Wahlbüro im Rathaus kann noch Briefwahl beantragt werden.
Die Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses, Erste Bürgermeisterin Almut Cobet, appelliert an alle Wählerinnen und Wähler, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen: „Der Oberbürgermeister ist stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderates und zugleich oberster Dienstherr der Stadtverwaltung“, unterstreicht Cobet die herausgehobene Stellung des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin in Baden-Württemberg. Auch deshalb sei es wichtig, das demokratische Grundrecht der Stimmabgabe auszuüben. Von 8 bis 18 Uhr kann am Wahltag, Sonntag, 8. November, persönlich im Wahllokal gewählt werden. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie sollten die Wähler/-innen einen eigenen Stift mitbringen und bei Betreten des Wahllokals eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Mitzubringen ist die bereits vor dem ersten Wahlgang verschickte Wahlbenachrichtigung oder ein gültiger Lichtbildausweis. Der Stimmzettel wird in den Wahllokalen ausgehändigt, in denen Plastikscheiben als Schutz vor Infektionen dienen. Wer sich trotz des größtmöglichen Infektionsschutzes in den Wahllokalen scheut, direkt an der Urnenwahl teilzunehmen, könne deshalb Briefwahl beantragen, betont Cobet.
PM Stadtverwaltung Göppingen