Allgemeinverfügung aufgrund vermehrter Infektionen – Ab Samstag gelten neue Grenzen

Im Landkreis Göppingen stieg die Zahl neuer Corona-Infektionen auf mehr als 35 pro 100.000 Einwohner/-innen. Damit sollen laut Erlass des Sozialministeriums Baden-Württemberg ortsbezogene Maßnahmen, vor allem zur Teilnahme-Begrenzung bei privaten Veranstaltungen, eingeleitet werden.

Die gestiegenen Zahlen nimmt Oberbürgermeister Guido Till nochmals zum Anlass, auf die konsequente Einhaltung der wichtigsten Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus zu achten: „Bitte halten Sie sich an die AHA-Regelung – Abstand-Hygiene-Alltagsmasken.“ Die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Metern und regelmäßiges Händewaschen und, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung seien der beste Schutz gegen eine Infektion. „Gemeinsam müssen wir alles dafür tun, die Zahl der Ansteckungen nicht weiter zu erhöhen, um noch weitergehende Beschränkungen zu vermeiden“, so das Stadtoberhaupt. „Und wir müssen alles daransetzen, die Rate wieder unter 35 zu senken, um den nun erforderlichen Schritt wieder zurücknehmen zu können.“

Denn auf Empfehlung des Gesundheitsamtes des Landratsamtes erlässt die Stadt Göppingen eine Allgemeinverfügung, die am Freitag in der Tageszeitung NWZ veröffentlicht wird und am Samstag null Uhr in Kraft tritt. Der wesentlichste Inhalt: Die Durchführung von privaten Veranstaltungen mit maximal 50 Teilnehmenden in Räumen, die zu diesem Zweck vermietet oder sonst zur Verfügung gestellt werden, beispielsweise Restaurants, Eventlocations, Vereinsheime oder Gemeindehäuser, bleibt zulässig. Bei der Bemessung der Teilnehmerzahl bleiben Beschäftigte außer Betracht. Außerdem müssen Veranstaltungen beim Ordnungsamt vorab angemeldet werden. Private Feiern mit mehr als 50 Teilnehmenden sind ab Samstag nicht mehr zulässig. Die Stadt informiert so früh wie möglich über diese ab Samstag geltende Änderung. Ob und wann darüber hinaus die Absprachen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten vom Land in eine neue Verordnung übergeführt werden, ist nicht absehbar.

 

PM Stadtverwaltung Göppingen

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