Herr Bürgermeister Bernd Schaefer begrüßte die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats und die Geschäftsführerin des Gemeindeverwaltungsverbands „Oberes Filstal“ Frau Maike Flinspach, Frau Scheiffele von der Presse, sowie Herrn Eisele von Büro Geitz & Partner und Herrn Christian Rauch vom Ingenieurbüro GeoTeck. Ein Zuhörer verfolgte den Verlauf der Sitzung.
Die Gemeinderatssitzung fand zwar wie gewohnt im Bürgersaal statt, jedoch mussten die Hygiene- und Abstandsregeln aufgrund der gegebenen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie berücksichtigt werden. Die Sitzordnung war deshalb großzügiger angeordnet.
TOP 01 – Bekanntgabe der Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27. Juli 2020
Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 27. Juli 2020 wurde bekanntgegeben und vom Gremium bestätigt.
TOP 02 – Filspromenade – weiterer Abschnitt
Die Umsetzung der weiteren Planungsabschnitte zur Filspromenade war durch Beschluss des Gemeinderats vergangenes Jahr vorläufig zurückgestellt worden. Hintergrund war ein erneuter Planungsbedarf um die Realisierung des weiteren Bauabschnitts zu prüfen und Maßnahmen zu optimieren.
In seiner Sitzung des Gemeinderats vom 25. November 2019 hatte der Gemeinderat das Planungsbüro Geitz und Partner damit beauftragt, die Pläne zu überarbeiten. Dies ist in der Zwischenzeit geschehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde der aktuelle Sachstand vorgestellt und das weitere Vorgehen besprochen.
Es betrifft das Projekt Filspromenade – 2. Bauabschnitt – mit der naturnahen Umgestaltung des Bereichs zwischen der Brücke Kirchstraße bis zur Brücke Brühlstraße. Der Vertreter des Planungsbüro Geitz & Partner, Herr Hans Eisele, war zur Sitzung anwesend und stellte die Planung vor.
Die grundsätzliche Planung sieht vor, die Fils naturnah und ökologisch zu gestalten sowie auch erlebbarer zumachen. Im Vordergrund steht die ökologische Aufwertung, wie z. B. die naturnahe Ausbildung der Uferbereiche und die gewässerökologische Durchgängigkeit. Sofern im Zusammenhang der Maßnahme auch der Hochwasserschutz mitverbessert werden kann, wird man diese Gelegenheit dazu nutzen. Dies geschieht schon alleine dadurch, dass zusätzliches Rückstauvolumen im Bereich hinter der Brücke Brühlstraße vorgesehen ist.
Die wesentlichsten Aspekte der Maßnahmen sind:
• Über die gesamte Projektstrecke wird das Profil der Fils aufgeweitet; hierzu wer- den die Bestandsgehölze gerodet, die Blockstein- und Trockenmauern ausgebaut und die Ufer abgeflacht. Dadurch wird der Abstand rechtsufrig zur Scheune verringert.
• Rechtsufrig werden fast ausschließlich Lebendbauweisen als Ufersicherung ein- gesetzt: angrenzend an den Hof bis zur Geländeoberkante eine Sicherung mit be- grünten Steinsätzen aus Blocksteinen, im Innenbogen mit einer Weidenwippe (2 – 3 Lagen Lebendfaschinen}, auf Höhe der Rampe mit einer begrünten Steinschüt- tung, unterstrom der Rampe mit einer Holzgrünschwelle in Kombinationen mit kleinen Buhnen und im Anschluss an das Brückenwiderlager mit begrünten Steinsätzen.
• Ähnlich wie im Bestand wird rechtsufrig im Innenbogen eine Berme (Verschüttung) mit Hochstauden und Röhricht entwickelt.
• Unterstrom der Scheune wird die Ufersicherung aus Blocksteinen überhöht eingebaut, sodass der Bereich nach der Scheune auch besser vor Hochwasser geschützt ist.
• Linksufrig oberstrom der Schwelle (Wehr) wird die Gewässerstruktur durch eine schmale Berme verbessert. Ergänzend werden kleine Buhnen eingebaut, um die Strömung von der Mauer weg zu lenken. Dadurch wird auch der Mauerfuß gegen Auskolkungen geschützt.
• Die vorhandene Betonmauer zwischen Mühle und Brücke Kirchstraße wird oberflächlich aufgewertet (Schadstellen ausgebessert, Oberfläche gestrahlt). Das vorhandene Geländer weist Schäden auf, und wird durch ein neues Geländer ersetzt.
• Der Höhenversatz nach der Schwelle wird mit einer Störsteinrampe, ein- schließlich Niedrigwasserrinne und Nachkolk, abgefangen. Die Schwelle wird mittig mit einem Schlitz versehen, um das Wasser gebündelt in die Niedrigwasser-rinne abzuführen. Der Balken (Steg) über die Fils wird ausgebaut.
• Linksufrig nach dem Mühlrad entsteht mit Hilfe eines betonierten Blocksteinsatzes ein balkonartiger Aufenthaltsbereich. Die Mauer setzt sich bis zur Brücke fort, auf einer Berme am Fuß steht eine Baumreihe. Aufgrund des Höhenunterschiedes zum Bach ist ein Geländer erforderlich. Der Auslauf der Mühle muss im Zuge der neuen Mauer auch neu gebaut werden.
• Die Promenade endet an einem zweiten Aufenthaltsbereich. Hier gelangt man über eine Rampe auf das „Vorland“. Auf dieser tiefer liegenden Ebene wird die Fils durch einen flachen Uferbereich, Sitz- und Trittsteine, Findlinge und weitere Strukturen erlebbar gemacht und lädt zum Entdecken ein. Zum Ausruhen steht eine Bank bereit.
• Im Gewässer werden gezielt zur Verbesserung der Strömungs- und Substratviel- falt Störsteine und Hufeiseninseln in die Sohle eingebracht.
In der nun vorgestellten Planung sind einige bisher geplante Maßnahmen entfallen. Dies kommt der Gemeinde mit Kosteneinsparungen zugute. Allerdings ist in anderen Bereichen mit Kostensteigerungen zu rechnen. Zudem sind in der aktuellen Planung Positionen aufgeführt, die bisher nicht berücksichtigt waren. Dementsprechend sind in der Summe deutliche Mehrkosten zu erkennen. Insgesamt wird das Projekt ca. 85.000 € teurer als noch 2016 geplant.
Die Arbeiten zur Umsetzung des weiteren Abschnitts der Filspromenade hat auch Auswirkung auf einen Teil des Filswegs. Dies betrifft insbesondere vorhandene Telekommunikationsleitungen, Stromleitungen, Kanal und Wasserversorgung.
Im Zuge der Planungen zur Filspromenade wurden diese Aspekte mit untersucht und geprüft, in wie weit die genannten Ver- und Entsorgungsleitungen beeinträchtigt werden könnten.
• Telekommunikations- und Stromleitungen Diese Leitungen liegen im Böschungsbereich und müssen vor den Arbeiten am Böschungsufer auf die andere Seite des Filswegs verlegt werden. Diese Arbeiten müssen bei einer notwendigen Umlegung durch die Leitungsträger verlegt werden. Die hierzu notwendigen Kosten haben dementsprechend die Leitungsträger zu tragen bzw. die Arbeiten selbst zu beauftragen. Hierzu finden bei jeder Baumaßnahme gemeinsame Gespräche mit den Leitungsträgern statt.
• Kanal — Der Kanal weist nachweislich viele Schäden auf und wird die Arbeiten für die Filspromenade vermutlich nicht ohne weitere Schäden überstehen. Es wird deshalb empfohlen, die westliche Kanalhaltung entlang der Fils zu erneuern. Eine Auswechslung empfiehlt sich außerdem aufgrund der geringen Tiefe von weniger als 2,0 m. Die Kosten hierzu werden auf ca. 21.000 € netto geschätzt.
• Wasserversorgung Im Bereich der Wasserversorgung gibt es in diesem Bereich momentan keine Probleme. Die Leitungen (Ende der 50er und Anfang der 60er Jahre) sind aktuell in funktionsfähigem Zustand. Allerdings ist zu vermuten, dass die Leitungen aufgrund des altersbedingten verwendeten Materials die Arbeiten im Bereich des Filswegs auch nicht schadlos überstehen werden. Insbesondere Rüttel- und Verdichtungsarbeiten in der Nähe der Versorgungsleitungen könnten im Nachgang dazu führen, dass die Leitungen „brechen“ könnten und sich so Leitungsschäden ergeben. Herr Rauch bestätigte die mit zwei Beispielen, dass nach Abschluss der Arbeiten ein halbes Jahr Später die Rohrbrüche zu Tage traten und der neu aufgebrachte Asphalt wieder geöffnet werden musste, um den Schaden zu beheben. Die Wasserleitung sollte also im östlichen Planungsbereich aufgrund des Leitungsmaterials vorsichtshalber komplett erneuert werden, um dann das Risiko nachträglicher Schäden auszuschließen. Die Kosten hierzu werden auf ca. 26.000 € brutto geschätzt.
• Straße Die verschiedenen Arbeiten im Straßenbereich erfordern eigentlich immer nur punktuelle und längliche streifenförmige Eingriffe. Damit wäre rein rechnerisch eine geringe Asphaltfläche nicht in den Maßnahmen inbegriffen. Damit kein ,,Streifenbild“ oder ein Flickenteppich mit wenigen „unsanierten“ Asphaltflächen entsteht, ist es sinnvoll, den kompletten Planungsbereich mit einer einheitlichen Gesamtoberfläche zu asphaltieren.
Eine Kostenschätzung zu diesen Maßnahmen lag dem Gremium vor. Allerdings werden diese Kosten nicht der „Filspromenade“ zugerechnet, sondern den jeweiligen Produkten „Wasserversorgung“, ,,Abwasserbeseitigung“ sowie „Straßen, Wege und Plätze“. Die Kosten werden in den Haushalt 2021 eingeplant.
Gemäß dem vorgesehenen Zeitplan wäre der nächste erforderliche Schritt die Ausschreibung der zur Umsetzung notwendigen Arbeiten.
Eine Ausschreibung würde der Haushaltsplanung 2021 vorgreifen, jedoch sind Großteile der dargestellten Kosten im Finanzplan der nächsten Jahre bereits sowieso schon vorgesehen. Die Finanzierung der Filspromenade sollte auf zwei Jahre verteilt werden und in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 zum Ansatz kommen. Dabei sind die Mehrkosten von 85.000 € mit zu berücksichtigen. Zu deren Kompensation sollte im Gegenzug eine Erhöhung der bereits zugesagten Fördermittel beantragt werden. Auch eine Ko-Finanzierung durch die Region Stuttgart wäre denkbar. Innerhalb des Gremiums wurde über eine realistische Finanzierung beraten. Dabei wurde im Gremium auch über die Verschiebung verschiedener für 2021 geplante Vorhaben nachgedacht. So könnte z.B. die ab 2021 geplante Sanierung der Wasserkammern im Hochbehälter verschoben werden. Die hierfür eingeplanten Kosten von ca. 90.000 € je Kammer könnten so vorerst für die Filspromenade verwendet werden. Auch die Möglichkeit, das ganze Vorhaben überhaupt nicht zu realisieren wurde im Gremium erörtert. Dies ist aber nicht vertretbar, da der Abwasserkanal auf Grund seines schlechten Zustandes trotzdem erneuert werden müsste, gleich auch das Geländer entlang der Fils. Die Ziele des Gewässerentwicklungsplans, hier besonders die naturnahe Entwicklung, würden nicht erreicht, der Hochwasserschutz würde nicht verbessert und die bereits bewilligten Fördermittel würden verfallen. Die bereits ausgegebenen Planungskosten würden zudem nutzlos ins leere laufen.
Eine zeitliche Verzögerung wäre bei den einzuhaltenden Einschränkungen aufgrund Natur- und Artenschutz wie z. B. Baumfällarbeiten, Schonzeiten für Fische sowie den vorbereitenden Maßnahmen nicht sinnvoll, da die Maßnahme auch mit Blick auf die bereits bewilligten Zuschüsse abgerufen und zeitnah umgesetzt werden muss. Der Bewilligungsbescheid zu dieser Fördermaßnahme nach den Richtlinien Wasserwirtschaft datiert vom 05.09.2017. Der Verwendungsnachweis mit Abschluss der Maßnahme muss bald vorgelegt werden. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums erfordert zumindest einen Grundsatzbeschluss über das weitere Vorgehen und damit das ernsthafte Signal, die Maßnahme auch tatsächlich umzusetzen.
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zu den Planungen, Begleitmaßnahmen, Kosten und dem Zeitplan zur Kenntnis. Mehrheitlich wurde der Umsetzung der Planung ab 2021 zugestimmt. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, privatrechtliche Grundstücksangelegenheiten in der Zwischenzeit zu regeln und die Möglichkeit auf Erhöhung der Zuschüsse sowie eine zusätzliche Ko-Finanzierung zu prüfen. Die Ausführung wird nun durch das Büro Geitz & Partner konkretisiert und vor der anstehenden Ausschreibung nochmals abgestimmt. Die Kanalsanierung und der Austausch der Wasserleitung im Bereich des Planungsgebiets der Filspromenade sind nächstes Jahr ebenfalls mit vorgesehen.
TOP 03 – Bauangelegenheiten
3.1. Bekanntgabe von erteilten Baugenehmigungen
• Anbau für Baderweiterung, Buchstraße 24 Das Landratsamt Göppingen erteilte zu o.g. Bauvorhaben mit Schreiben vom 31. Juli 2020 die Baugenehmigung.
3.2. Bauangelegenheiten
• Anbau von zwei Terrassenüberdachungen bei den Gebäuden Kohlhaustraße 26 und 26/1 – Stellungnahme zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans
Die Bauherrschaft möchte an den Terrassen des Doppelhauses Kohlhaustraße 26 und 26/1 je eine Terrassenüberdachung errichten. Das Vorhaben ist dem Grunde nach gemäߧ 50 LBO i. V. m. dem Anhang zu § 50 Abs. 1 LBO verfahrensfrei. Es wird also keine förmliche Baugenehmigung benötigt. Das Anliegen wäre allerdings nur dann umfänglich verfahrensfrei, wenn keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften verletzt werden.
Die Fläche der Terrassenüberdachungen ragen aber mit einer kleinen Teilfläche über das festgesetzte Baufenster hinaus. Das Baufenster ist eine Festsetzung aus dem z. Z. rechtsgültigen Bebauungsplan „Kohlhau“, welcher im Bereich des Fist. 314/1 gilt. Deshalb benötigt die Bauherrschaft eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Kohlhau“ (sog. AAB- Antrag nach § 56 LBO).
Zu diesem Zweck stellte die Bauherrschaft solch einen Befreiungsantrag, über welchen das Bauamt des Landratsamtes Göppingen entscheidet. Die Gemeinde Mühlhausen i.T. kann hierzu eine Stellungnahme abgeben. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dem MB-Antrag zuzustimmen.
TOP 04 – Finanzzwischenbericht 2020
Der aktuelle Stand der Einnahmen und Ausgaben des Teilhaushalts 1 im Ergebnishaushalt lässt auf ein eher neutrales bis positives Ergebnis schließen. Den Mehrausgaben stehen Minderausgaben gegenüber.
Für die Entwicklung der Finanzen am bedeutendsten ist die Entwicklung des Produkts 61.10.0000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen.
Die Einnahmen aus Gewerbesteuern liegen aktuell bei rund 554.000 Euro. Die Gewerbesteuer unterliegt jedoch keiner kontinuierlichen Entwicklung, so dass der Stand der aktuellen Gewerbesteuer das ganze Jahr über schwankt und sich bis zum letzten Tag noch positiv oder negativ entwickeln kann.
Nach der derzeitigen Prognose kann im Bereich des Teilhaushalts 2 im Ergebnishaushalt mit einer Verbesserung von rund 30.000 Euro gerechnet werden. Dem Haushaltsplan 2020 lag die Maisteuer-Schätzung mit den geschätzten Auswirkungen durch die Corona-Pandemie zugrunde. Bund und Land haben nun angekündigt, dass es für die Ausfälle im Bereich der Gewerbesteuer Kompensationsleistungen von insgesamt 1,88 Mrd. Euro geben soll. Welchen Anteil die Gemeinde Mühlhausen i.T. erhält, kann aktuell noch nicht gesagt werden.
Im Finanzhaushalt sind bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle geplanten Maßnahmen umgesetzt bzw. abgerechnet.
TOP 05 – Verlängerung der Option nach § 2 b Umsatzsteuergesetz für die Gemeinde Mühlhausen im Täle, für den Forstbetrieb sowie für die Jagdgenossenschaft
Bis zum 31. Dezember 2016 galt die Gemeinde Mühlhausen im Täle nur im Bereich seiner Betriebe gewerblicher Art (BgA) als Unternehmer.
Diese bisherigen Regelungen zur Unternehmereigenschaft wurden mit einer Änderung des Umsatzsteuergesetzes aufgehoben. Die Gemeinde ist nun grundsätzlich immer dann Unternehmer, wenn sie eine Leistung gegen Entgelt erbringt (§ 2 Abs. 1 UStG). Daraus ergibt sich eine umfassende Steuerpflicht hinsichtlich der Abführung einer Umsatzsteuer.
Allerdings wurde zur Einschränkung dieser umfassenden Steuerpflicht ein neuer § 2b UStG eingeführt. Dieser besagt, dass die Unternehmereigenschaft nicht vorliegt, wenn die juristische Person des öffentlichen Rechts UPöR) Tätigkeiten ausübt, die ihr im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen und sofern sie nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen. Erbringt die jPöR Leistungen auf privatrechtlicher Grundlage, so wird sie den privaten Wirtschaftsteilnehmern gleichgestellt und handelt als Unternehmer. Die jPöR wird in diesem Fall umsatzsteuerpflichtig.
Das Umsatzsteuergesetz hat jedoch die Möglichkeit eingeräumt, auf Antrag das alte Umsatzsteuerrecht bis längstens 31.12.2020 fortzuführen. Eine umfassende Steuerpflicht war zumindest in diesem Zeitraum nicht gegeben. Diesen Antrag hat die Gemeinde zu damaliger Zeit noch vor dem 31.12.2016 gestellt und wendet seither das alte Recht an.
Am 05. Juni 2020 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) zugestimmt. Bestandteil des Corona-Steuerhilfegesetzes ist auch, dass die bisherige Übergangsregelung zu § 2b UStG in § 27 Abs. 22 UStG bis zum 31.12.2022 verlängert wird. Damit wird die Anwendung der Neuregelung des § 2b UStG erst ab dem 01. Januar 2023 verpflichtend.
Die Option zur Verlängerung der Anwendbarkeit nach § 2b USt muss allerdings erneut erklärt werden.
Es sind aktuell keine Maßnahmen bekannt, für die die Anwendung des neuen Umsatzsteuergesetzes so von Vorteil wäre, dass sich die daraus ergebenden Nachteile aufwiegen lassen.
Die Erklärung erfolgt auch für die Jagdgenossenschaft, dessen Vertreter der Gemeinderat in Funktion als Jagdvorstand ist, sowie für die Anwendbarkeit bei Forstangelegenheiten, deren Erfüllung extern vergeben wurden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Gemeinde Mühlhausen im Täle.- vorbehaltlich eines etwaigen Widerrufs – für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 ausgeführte Leistungen weiterhin § 2 Abs. 3 UStG anwendet. Dieser Beschluss gilt ebenso für die Jagdgenossenschaft sowie bei der Erfüllung von Forstangelegenheiten.
TOP 06 – Bestellung einer weiteren Standesbeamtin
Im Verbandsgebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes „Oberes Filstal“ haben sich die Mitgliedsgemeinden darauf verständigt, die Standesbeamtinnen der jeweils anderen Gemeinde auch in der eigenen Gemeinde zu bestellen. Dies insbesondere mit dem Grund der zu gewährleistenden gegenseitigen Vertretung bei Urlaub, Krankheit und anderen unabsehbaren Fällen.
Als weitere Standesbeamtin im Bereich des Gemeindeverwaltungsverbands „Oberes Filstal“ hat sich in der Zwischenzeit Frau Rebecca Rommel, Verwaltungsmitarbeiterin bei der Stadt Wiesensteig, qualifiziert.
Deshalb wurde vorgeschlagen, auch Frau Rebecca Rommel zur Standesbeamtin des Standesamtsbezirks Mühlhausen im Täle zu bestellen. Dem wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 07 – Annahme einer Spende für die Jugendfeuerwehr
Die Gemeinde Mühlhausen im Täle erhielt eine Spende in Höhe von 100,00 Euro. Die Spende ist zweckgebunden und soll der Jugendfeuer zugutekommen. Die Spende wurde dankend und zweckgebunden einstimmig angenommen.
TOP 08 – Bekanntgaben
• Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020 bestätigt Mit Schreiben vom 14.08.2020 bestätigt das Landratsamt Göppingen als Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2020. Die eingeplante Kreditaufnahme sowie die Höhe des Kassenkredits sind genehmigt.
• Satzungsänderung bei der Kreisbaugesellschaft mbH Filstal Aufgrund des Gesellschafterbeschlusses auf seiner Gesellschafterversammlung der Kreisbaugesellschaft mbH Filstal vom 16.07.2020 wurde beschlossen, dass die Sitzungen des Aufsichtsrates und die der Gesellschafterversammlung zukünftig elektronisch einberufen werden.
• Verbandsversammlung des Zweckverbandes Region Schwäbische Alb am Mittwoch, 07. Oktober 2020 Die bereits terminierte Verbandsversammlung vom 21. Oktober 2020 muss auf 07. Oktober vorgezogen werden. Dies ist notwendig, um die terminlich abgestimmten Prozesse zur Vergabe der P+R-Anlage einhalten zu können. Tagesordnungspunkte werden dabei insbesondere die Bauschlüsse zur P+R- Anlage sein, die Feststellung der Jahresabschlüsse sowie bauplanungsrechtliche Beschlüsse für eine geplante direkte Zufahrt von der L 1230 an das Bahnhofsgelände.
• Verbandsversammlung des Zweckverbandes Landeswasserversorgung am Dienstag, 20. Oktober 2020 Zu oben genanntem Datum findet die diesjährige Verbandsversammlung des ZV LW statt. Die Gemeinde Mühlhausen im Täle wird dabei von BM Bernd Schaefer sowie GR Ulrich Schweizer vertreten.
• Personalwechsel im Schulverband „Oberes Filstal“ Herr Josef Buck, langjähriger Geschäftsführers des Schulverbands „Oberes Filstal“ wurde in der Gemeinde Deggingen vor kurzem verabschiedet. Aufgrund privater und beruflicher Perspektiven verlässt er seinen bisherigen Dienstherrn. Davon betroffen ist auch die Funktion des Geschäftsführers für den Schulverband „Oberes Filstal“. Die Stelle wird zeitnah wieder besetzt. Nachfolgerin wird Frau Julia Schneider, die Ihr Amt in Deggingen demnächst antreten wird.
TOP 09 – Bürgerfragen
Derzeit ist die Zufahrt zum Vereinsheim der Wanderfreunde, der Wurmhütte, wegen der Errichtung einer Hilfsstütze für den Bau der Filstalbrücke voll gesperrt. Der einzige Zuhörer fragte an, ob man die Wurmhütte zu Fuß erreichen kann, man durch die Baustelle durchlaufen könnte. Die straßenverkehrsrechtliche Anordnung für die Sperrung der Zufahrt gilt auch für Fußgänger, so die Antwort des Bürgermeisters. Das Begehen ist auch versicherungstechnisch nicht abgedeckt.
TOP 10 – Sonstiges / Anfrage
Durch die Erneuerung der Fahrbahndecke der B 466 incl. des Gehweges zwischen Gasbach und Mühlhausen im Täle wurde sichtlich seine Asphaltspur über den Kreisverkehr der B 466 / L 1200/ Filsaue bis nach Gruibingen gezogen. Es wurde nachgefragt, ob mit der bauausführenden Firma bereits Kontakt aufgenommen wurde, um eine Säuberung o. ä. zu erreichen. Der Bürgermeister hat das zuständige Regierungspräsidium Stuttgart gebeten, bei der Abnahme der Straßensanierungsmaßnahme auf diesen Umstand zu achten und die Reinigung mit der Firma Kurt Gansloser abzuklären.
PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen im Täle