In dem alten Friedhofsteil östlich der Aussegnunghalle wurde bereits 2014 ein Urnengemeinschaftsgrabfeld (UGF) auf dem Jebenhäusener Friedhof angelegt. Nun hat man eine weitere Bestattungsmöglichkeit in diesem Grabfeld eingerichtet, die Partnerbestattung.
Durch Veränderung der Erschließungswege, der Bepflanzung und dem Angebot von Sitzmöglichkeiten zeigt sich dieses Gemeinschaftsgrabfeld nun in einem neuen Erscheinungsbild. Bei Partnergräbern ist jede Grabstelle durch einen bruchrohen Naturstein gekennzeichnet in der zwei Urnen (Ehepartner/Lebenspartner) beigesetzt werden können. Auf dem Stein kann der Bestattete mit seinem Namen mit Sterbedatum genannt werden. Das kreisförmig angelegte Grabfeld ist mit bodendeckenden Stauden, punktuellem Sommerflor, niederen Gehölzen naturnah gestaltet. Um den neu angelegten runden Erschließungsweg bieten Sitzgelegenheiten die Möglichkeit an dieser Stätte zu verweilen. Partnergräber können, wie bei einem Wahlgrab, schon zu Lebzeiten ausgewählt werden und auf Wunsch kann die Nutzungszeit verlängert werden. Die reguläre Grabnutzungszeit beträgt, wie bei allen Urnengräbern, 15 Jahre für die eine Grabnutzungsgebühr von 600 Euro erhoben wird. Grabmahlgenehmigungen für die Namenssteine entfallen, da nur gleichartige Findlinge/Natursteine zur Anwendung kommen, die keine gesonderte Einzelüberprüfung erfordern. Für die Bestattung ist ein Pflegevertrag mit der Genossenschaft württembergischer Friedhofsgärtner abzuschließen, der eine kontinuierliche Pflege für die gesamte Grabnutzungsdauer garantiert. Interessierte erhalten ein All-inclusive-Angebot, so dass nach der Bestattung kein weiterer Regelungsbedarf mehr anfällt, für das 3.076,25 Euro zu entrichten sind. Die neuen Bestattungsformen bieten für verstorbene Familienmitglieder und Angehörige eine ansprechende pietätvolle Alternative zu den klassischen Bestattungsarten mit der Gewähr eines gepflegten und würdevollen Umfeldes. Bei weiteren Fragen gibt die Friedhofsverwaltung unter Telefon 650-8911 gerne Auskunft.