Das Gesundheitsamt teilt mit, dass es aktuell (Stand 13.8.2020 7:50 Uhr) im Kreis Göppingen 877 bestätigte Corona-Fälle gibt, davon sind aus der Quarantäne entlassen/genesen 822 Personen, aktuell erkrankt sind 16 Personen. Die Zahl der Verstorbenen ist seit Mai (12.05.2020) unverändert bei 39 Personen.
Es gibt positiv getestete Personen nach Reiserückkehr aus Kroatien, Spanien, Serbien, aus dem Kosovo und vom Gardasee.
Aktuell ist für 111 Kontaktpersonen der Kategorie 1 (mindestens 15 Minuten Gesichtskontakt mit einer am Corona-Virus erkrankten Person) Quarantäne angeordnet.
Bei der Abigruppe aus dem Raum Donzdorf, die nach Kroatien gereist war, sind es unverändert 12 bestätigte Fälle und eine erkrankte Kontaktperson.
Aktuelle Zahlen und Informationen für Erkrankte und Kontaktpersonen werden tagesaktuell auf der Homepage des Landkreises Göppingen unter https://www.landkreis-goeppingen.de/start/_Aktuelles/coronavirus.html aktualisiert.
Im Landratsamt häufen sich Anfragen von Bürger*innen, die von einer Reise zurückgekehrt sind.
Für Rückkehrer aus einem vom RKI definierten Risikogebiet gilt:
Nach der Verordnung des baden-württembergischen Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen vom 14. Juli 2020 müssen sich Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft begeben. Sie müssen sich dort für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig absondern. Es muss zusätzlich unverzüglich mit dem Ordnungsamt (Ortspolizeibehörde/Rathaus) der Wohnortgemeinde Kontakt aufgenommen werden.
Außerdem gilt laut Anordnung des Bundesministeriums für Gesundheit betreffend den Reiseverkehr vom 6. August 2020, dass diese Personen ein Zeugnis über eine Testung auf SARS-CoV-2 vorlegen müssen. Ferner sind sie verpflichtet, ihr zuständiges Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren, wenn typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland auftreten. Die Abstriche können bereits vor Abreise im Reiseland durchgeführt werden. Zu beachten ist, dass der Abstrich nicht älter als 48 Stunden vor Einreise nach Deutschland erfolgt ist. Ferner können bei Einreise mit dem Flugzeug die Abstriche direkt am Flughafen erfolgen. Bei Einreise mit dem Pkw nach Deutschland gibt es teilweise an den Autobahnen Abstrichstellen, weitere Abstrichstellen werden derzeit noch eingerichtet. Bürger*innen können sich auch bei ihrem Hausarzt melden. Entweder führt dieser selbst Abstriche durch oder er verweist an die Abstrichstellen. Bis das Ergebnis vorliegt, vergehen in der Regel ein bis drei Tage, abhängig vom durchführenden Labor.
Die Ergebnisse werden schriftlich an die Personen mitgeteilt. Positive Befunde werden aufgrund der Meldepflicht an das örtlich zuständige Gesundheitsamt gemeldet und dieses nimmt dann Kontakt mit den Betroffenen auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Eine kostenlose Testung für Rückkehrer aus Risikogebieten ist seit dem 08. August 2020 verpflichtend.
Für Reiserückkehrer, die nicht aus einem Risikogebiet, sondern einem anderen Land zurückkehren, gilt: Auch wer aus Staaten einreist, die nicht als Risikogebiet ausgewiesen sind, kann sich innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise testen lassen. Umfangreiche Informationen zum Thema Reiserückkehr und Testungen sind auf der Homepage des Landes Baden-
Württemberg ersichtlich: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/ Hier ist eine Rubrik für „Häufige Fragen zu Corona-Tests für Reiserückkehrer eingerichtet.“ Nach Einreise mit dem Auto, dem Bus, dem Schiff oder der Bahn ist ein Test entweder in den Corona-Abstrichzentren bzw. -Schwerpunktpraxen oder direkt beim Hausarzt möglich. Hier muss vorab telefonisch ein Termin vereinbart werden. Eine Terminvermittlung ist über die bundesweit geltende Rufnummer 116 117 (Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen) möglich.
Das Gesundheitsamt und die Kassenärztliche Vereinigung im Landkreis Göppingen empfehlen, zunächst mit dem Hausarzt Kontakt aufzunehmen, der entscheidet, ob er den Abstrich selbst durchführt oder an die Abstrichstellen verweist.
PM Landratsamt Göppingen