Normalbetrieb ab dem 01.07.2020 – Das Betreten des Landratsamts ist auch ohne Terminvereinbarung wieder möglich

Das derzeit stabile Infektionsgeschehen im Landkreis Göppingen ermöglicht es dem Landratsamt, ab Anfang Juli wieder den regulären Service für Besucherinnen und Besucher anzubieten. Damit stehen der Kundschaft die vielfältigen Beratungs- und Dienstleistungsangebote der Behörde wieder zu den üblichen Öffnungszeiten offen, die der Homepage des Landratsamts unter https://www.lkgp.de/start/Landratsamt/oeffnungszeiten.html zu entnehmen sind.


Für das Betreten des Gebäudes gelten bestimmte Verhaltensregeln: So ist es Pflicht, innerhalb der Gebäude des Landratsamts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und einen Abstand von mindestens 1,50 m zu anderen Personen einzuhalten. Kundinnen und Kunden mit Krankheitssymptomen ist es untersagt, das Gebäude zu betreten. Im Ein- und Ausgangsbereich des Hauptgebäudes und an weiteren Stellen, die durch hohen Kundenverkehr gekennzeichnet sind, stehen Handdesinfektionsspender bereit. Die Kundschaft ist verpflichtet, die Desinfektionsmöglichkeiten zu nutzen oder mit eigenen Mitteln für eine ausreichende Handhygiene zu sorgen.
Ab dem 01.07.2020 werden auch die Ticketautomaten der Zulassungs- und Führerscheinstelle in Göppingen sowie der Zulassungsstelle in Geislingen wieder in Betrieb genommen, eine Terminvereinbarung ist ebenso wie bei Besuchen anderer Ämter und Abteilungen nicht mehr zwingend notwendig. Auf Grund der hohen Terminnachfrage sowie um die Steuerung der Kundenströme zu erleichtern und um Wartezeiten zu verringern, wird insbesondere in den publikumsintensiven Bereichen der Kfz-Zulassungsstelle und der Führerscheinstelle die Terminvereinbarung empfohlen. Für diese Bereiche kann eine Online-Terminvereinbarung über die Internetseite des Landratsamts vorgenommen werden, mit anderen Ämtern und Abteilungen können Termine telefonisch vereinbart  werden.
Um die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen zu erleichtern, leiten Schilder und Bodenmarkierungen sowie Absperrungen Kundinnen und Kunden zur Infotheke und zu kundenintensiven Bereichen.
Für Kundinnen und Kunden der Zulassungsstelle und der Führerscheinstelle wurde der auf Grund der Corona-Pandemie eingerichtete Wartebereich im Foyer des Hauptgebäudes in Göppingen unter Einhaltung des Abstandsgebots erweitert. Zudem wurden die Zugangsmöglichkeiten in Geislingen angepasst. Sollten die ausgewiesenen Wartezonen bereits belegt sein, stehen in begrenzter Anzahl überdachte Wartemöglichkeiten außerhalb des Landratsamtsgebäudes zur Verfügung.
Das Landratsamt Göppingen rechnet vor allem in den ersten Tagen mit einem hohen Kundenaufkommen und bittet um Verständnis, wenn es hier zu längeren Wartezeiten kommt. Besucherinnen und Besucher der Zulassungsstelle und der Führerscheinstelle können sich ab Juli wieder auf der Homepage des Landratsamts über die Anzahl der aktuell wartenden Kunden informieren. Auf Grund der Baustellen rund um das Landratsamtsgebäude in Göppingen und des dadurch begrenzten Parkplatzangebots wird empfohlen, insbesondere auch die kostenfreien Parkplätze an der EWS-Arena zu nutzen.
Kurzinformation: In den vergangenen Wochen standen die Serviceangebote des Landratsamts auf Grund der Corona-Schutzmaßnahmen nur bei vorheriger Terminankündigung für die Kundschaft offen. Die vollständige Öffnung des Hauses zum 01.07.2020 und damit die Rückkehr zum Normalbetrieb der Behörde steht im Zusammenhang mit den Lockerungen des Landes Baden-Württemberg und des derzeit stabilen Infektionsgeschehens im Landkreis. Die Vereinbarung von Terminen wird weiterhin empfohlen.

Die Öffnungszeiten des Landratsamts Göppingen sind:

Montag 08.00 – 15.30 Uhr

Dienstag 07.30 – 12.00 Uhr, 13.30 – 15.30 Uhr

Mittwoch 07.30 – 12.00 Uhr

Donnerstag 07.30 – 12.00 Uhr, 13.30 – 17.30 Uhr

Freitag 07.30 – 12.00 Uhr

 

PM Landratsamt Göppingen

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