Ab Montag, 29. Juni 2020, öffnen die Aussegnungshalle Heiligenäcker sowie die Straub’sche Grabkapelle wieder. Beide Gebäude stehen dann wieder für Bestattungsfeiern zur Verfügung.
Für die Durchführung von Bestattungen gelten aus infektionsschutzrechtlichen Gründen folgende Regelungen:
In die Aussegnungshalle Heiligenäcker dürfen maximal 50 Personen der Trauergemeinde eintreten, bei der Straub’schen Grabkapelle sind es 20 Personen. Darüber hinaus gilt Maskenpflicht. Stehplätze dürfen nicht eingenommen werden. Es dürfen nur die freigegebenen Sitzgelegenheiten genutzt werden.
Wenn mehr Trauergäste kommen als in der Aussegnungshalle Platz haben, dürfen sich diese im Freien vor der Aussegnungshalle aufstellen. Sie haben einen Mindestabstand von 1,5 m zu wahren. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen.
Darüber hinaus gilt im Freien: Die Höchstteilnehmerzahl an der Bestattungsfeier beträgt 100 Personen im Freien und es ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen.
Mikrofone dürfen nur von einer Person benutzt werden uns sind anschließend zu desinfizieren.
Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg dürfen nur von einer Person durchgeführt werden. Bei einer Benutzung der berührten Gegenstände durch eine weitere Person ist eine Desinfektion (Wischdesinfektion) durchzuführen.
Die Türen zu Friedhof und Aussegnungshalle müssen während der gesamten Bestattungsfeier geöffnet bleiben, um ein Anfassen der Türen durch die Trauernden zu vermeiden.
PM Stadt Geislingen an der Steige