Baumschnitt-Förderprogramm geht in eine neue Runde – Interessenten können sich bis 30.06.2020 bei der Stadt Eislingen melden

Das Land Baden-Württemberg verlängert das 2015 begonnene Förderprogramm zum Schnitt von Streuobstbäumen um weitere fünf Jahre. Die Stadt Eislingen beteiligt sich an dieser zweiten Förderperiode und unterstützt Bewirtschafter von Streuobstwiesen in Eislingen, Krummwälden und Eschenbäche. Wer sich für die Teilnahme am Baumschnitt-Förderprogramm interessiert, kann sich bis 30.06.2020 beim Stadtplanungsamt melden.

Baden-Württemberg hat die größten zusammenhängenden Streuobstbestände Europas und trägt damit eine besondere Verantwortung für den Erhalt dieser wertvollen Kulturlandschaft. Die Pflege der Streuobstbäume ist Voraussetzung für vitale Bestände. Ab 2020/2021 ist eine neue, fünfjährige Förderperiode für die Landesmaßnahme Baumschnitt-Streuobst vorgesehen. Mit der Streuobstkonzeption Baden-Württemberg fördert die Landesregierung den fachgerechten Baumschnitt von Kern- und Steinobstbäumen auf Streuobstwiesenflächen mit 15 Euro je Baum. Die Teilnahme wird durch eine Aufstockung von zusätzlich 10 Euro pro Baum im Rahmen des Umweltförderprogramms der Stadt Eislingen honoriert, so dass sich der Zuschussbetrag auf zusammen 25 Euro für einen geschnittenen Obstbaum beläuft. Die Stadt Eislingen beabsichtigt daher, für das Förderprogramm des Landes wieder einen Sammelantrag zu stellen und bietet interessierten Bewirtschaftern von Streuobstwiesen in Eislingen, Krummwälden oder Eschenbäche die Teilnahme in der neuen Förderperiode an. Gefördert wird der fachgerechte Schnitt von großkronigen Kern- und Steinobstbäumen ab dem dritten Standjahr auf Streuobstwiesen im Außenbereich, das bedeutet außerhalb des Siedlungsbereiches oder dem Geltungsbereich von Bebauungsplänen. Grundsätzlich sind Kern- und Steinobstbäume mit einer Mindeststammhöhe von 1,40 Meter förderfähig. Brennkirschen und Walnussbäume sind von der Förderung ausgenommen. Die Teilnehmer an dem über fünf Jahre laufenden Programm verpflichten sich im Gegenzug, die im Sammelantrag angegebenen Streuobstbäume innerhalb des Förderzeitraums zweimal zu schneiden. Für die Teilnahme am Förderprogramm spielt es keine Rolle, ob der fachgerechte Baumschnitt vom Grundstückseigentümer bzw. -bewirtschafter selbst durchgeführt wird, oder von einem dafür beauftragten Dritten vorgenommen wird. Bewirtschafter von Streuobstwiesen, die Interesse an der Teilnahme am Baumschnitt-Förderprogramm haben, können sich beim Stadtplanungsamt bis 30.06.2020 melden (telefonisch unter 07161/804-355 oder per E-Mail: gruenplanung@eislingen.de). Für die Meldung sind Flurstück(e) und die beabsichtigten Anzahl der zu schneidenden Bäume anzugeben. Eine Aufnahme in das Förderprogramm erfolgt nach fachlicher Prüfung der beantragten Fläche bzw. Bäume und unter Vorbehalt der zugewiesenen Haushaltsmittel bei Land und der Stadt.

 

PM Stadtverwaltung Eislingen

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