Der ACE Autoclub Europa hat sich für die Kreise Göppingen und Esslingen neu formiert und eine Straffung seiner Organisation vorgenommen. Der aktuelle Ratschlag für Autofahrer heißt: „Auf das Tragen einer Maske verzichten!“
Der zweitgrößte Autoclub Deutschlands wird künftig durch einen lokalen Pressesprecher verstärkt. Diese ehrenamtliche Funktion hat der frühere ACE-Kreisvorsitzende Harald Kraus, Eislingen, übernommen. Von der internen Vereinsarbeit entlastet übernimmt er nun den Sektor Öffentlichkeitarbeit, während die Mitgliederbetreuung von dem hauptamtlichen Regionalbeauftragten Reinhard Mohr gesteuert wird.
„Unsere Mitglieder erwarten, dass wir auch vor Ort zu aktuellen Mobilitätsthemen Stellung nehmen und ihre Meinungen und Anregungen an den Vor-stand des ACE weitergeleitet werden“, beschreibt Kraus deren Erwartungshaltung in seiner ersten Pressemitteilung in neuer Funktion. „Umgekehrt wird der Vorstand in der Stuttgarter Zentrale von mir beim ‚Transport‘ seiner Anliegen unterstützt“, kündigt Kraus an.
In seiner ersten Pressemitteilung in neuer Funktion hat Harald Kraus darauf hingewiesen, dass für Autofahrer während der Fahrt keine Maskenpflicht besteht. Wegen der in der Regel eingeschränkten Sicht sollten die Fahrzeuglenker auf das Tragen einer Corona-Schutzmaske verzichten, zumal – wie Kraus ausführt – „das Infektionsrisiko im Fahrzeuginnern relativ gering ist“. Der ACE-Pressesprecher nimmt dabei den Paragrafen 23 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung in Bezug, der ein „Verhüllungsverbot“ enthalte. „Diese Vorschrift besagt, dass das Gesicht nicht so verhüllt werden darf, dass es nicht mehr erkennbar ist“. Kraus erläuterte den Zweck der Vorschrift damit, dass die Identifizierbarkeit bei der Verkehrsüberwachung nicht durch Tragen einer Maske vorsätzlich verhindert werden darf. Die Verletzung der Vorschrift kann mit einer Geldbuße von 60 Euro belegt werden kann.
„Wer sich dennoch währen der Corona-Krise mit einem Mundschutz hinter das Steuer begibt, weil er andere Mitfahrer nicht gefährden will, sollte aber darauf achten, dass die Maske Sicht und Gehör nicht beeinträchtigt sowie wesentliche Gesichtszüge noch erkennbar bleiben“, ergänzt Kraus seinen Ratschlag. Infizierte Personen sollten nach Auffassung des ACE Auto Club Europa am besten auf das Autofahren verzichten.
„Wird mit einem Mundschutz eine Ordnungswidrigkeit begangen, läuft das normale Bußgeldverfahren an. Kann ein Fahrer, so der ACE, nicht ermittelt werden, kann die Behörde dem Fahrzeughalter die Führung eines Fahrtenbuches auferlegen“, fügt Kraus hinzu.
PM ACE Autoclub Europa Kreisverband Göppingen/Esslingen