Der Gemeindevollzugsdienst (GVD) wird ab Montag, 8. Juni 2020, wieder verstärkt Falschparker kontrollieren, um die Verkehrssicherheit zu garantieren. In den vergangenen Wochen der Corona-Pandemie fokussierten sich die Kontrollen im Verkehrsbereich vor allem auf schwerwiegende Verstöße, umso mehr Kapazitäten für die Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Verordnung zu haben. Aufgrund der aktuellen Lockerungen der Corona-Verordnung kann der GVD jetzt wieder seine Schwerpunkte anders setzen. Verstöße gegen die Vorgaben der Corona-Verordnung werden aber auch weiterhin kontrolliert.
Ordnungsamtsleiter Philipp Theiner macht alle Bürger*innen dabei nochmals darauf aufmerksam, dass seit einigen Wochen bundesweit der neue Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gilt. Wer etwa in einer Feuerwehrzufahrt parkt und dabei Einsatzfahrzeuge behindert, musste bis vor kurzem 35 Euro zahlen. Nach der Novellierung der Straßenverkehrsordnung in Sachen Bußgelder Ende April sind jetzt mindestens 55 Euro fällig. Werden hierbei zudem Einsatzfahrzeuge behindert, dann kostet das Parksünder nun sogar 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Darüber hinaus sind auch die Geldbußen für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz von 35 auf 55 Euro angehoben worden. Wer sein Auto auf einem Geh- oder Radweg abstellt und dabei andere behindert oder über eine Stunde dort parkt, der muss derzeit mit 70 Euro und außerdem mit einem Punkt rechnen.
„Das sind nur einige Beispiele aus dem neuen Tatbestandskatalog, nach dem wir seit 28. April zu verfahren haben“, sagt Philipp Theiner. „Wir möchten die Bürgerschaft daher im eigenen Interesse dafür sensibilisieren, genau darauf zu achten, wo sie ihr Auto abstellen und sich zudem stets an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. Denn die Bußgeld-Sprünge gegenüber dem alten Bußgeldkatalog sind teilweise enorm.“
PM Stadt Geislingen an der Steige