Laut der Corona-Verordnung des Landes BadenWürttemberg dürfen öffentliche Bolzplätze eigentlich seit Dienstag, 2. Juni 2020, wieder öffnen. Die städtischen Bolzplätze sind jedoch offiziell noch zu. Der Grund: „Das Land hat noch keine Rechtsverordnung herausgegeben“, sagt Irene Cziriak, Leiterin des Bauverwaltungsamts. „Wir haben somit noch keine konkreten Vorgaben, unter welchen Voraussetzungen die Bolzplätze geöffnet werden dürfen ohne dabei das Infektionsrisiko zu erhöhen.“
„Wir hoffen jeden Tag, dass die Regelungen kommen“, sagt Irene Cziriak. „Und dann machen wir die Bolzplätze selbstverständlich auf. Grundsätzlich ist alles gut und positiv – nicht für die Jugendlichen – was wieder zu etwas mehr Normalität führt.“
PM Stadt Geislingen an der Steige