Die Erhebung der Gebühren für Kindertagesstätten und Schulkindbetreuung wird auch im Mai 2020 zinslos gestundet.
Für betroffene Eltern bedeutet das:
1. Bei Einzugsermächtigung: Der Betrag wird von der Stadtverwaltung nicht eingezogen. 2. Wer die Gebühr normalerweise selbst überweist, braucht nicht zu überweisen. 3. Wer einen Dauerauftrag bei seiner Bank eingerichtet hat, sollte diesen für Mai stornieren.
Das Geld für das Mittagessen wird ab dem ersten Schließtag zurückerstattet.
Wichtiger Hinweis: Nach Wiederaufnahme des Unterrichts bzw. des Betriebs der Einrichtungen wird über einen möglichen Erlass der Gebühren endgültig entschieden.
Diese Regelung gilt nicht für Kinder in der Notbetreuung.
PM Stadt Geislingen an der Steige