Erhöhte Waldbrandgefahr in Geislingen – Stadt weist auf Benutzungsregelungen aller öffentlicher Grillstellen hin und untersagt zudem offenes Feuer in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen

Angesichts der derzeitigen Trockenheit und der aktuell ungewöhnlich hohen Temperaturen herrscht aktuell im gesamten Stadtgebiet eine hohe Waldbrandgefahrenstufe vor. Diese schwankt derzeit zwischen der Gefahrenstufe 4 und der höchsten Waldbrandgefahrenstufe, der Stufe 5. Daher weist die Stadtverwaltung nochmals auf die bereits bestehenden Benutzungsregelungen auf allen öffentlichen Grillstellen im Stadtgebiet hin. Angesichts der sehr hohen Wald- und Vegetationsdichte, hat sich die Stadt Geislingen an der Steige – in enger Abstimmung mit der Führungsebene der Feuerwehr Geislingen – bereits vor einigen Jahren dazu entschlossen, allgemeingültige Regelungen auf Dauer für alle öffentlichen Grillplätze in der Stadt zu treffen, insbesondere im Hinblick auf die immer wieder auftretenden Waldbrandgefahren. Diese hängen auch an allen Grillstellen deutlich sichtbar aus.

Danach gilt: Grundsätzlich ist die Benutzung eines öffentlichen Grillplatzes nicht gestattet, wenn der Deutsche Wetterdienst für die Gesamtgemarkung der Stadt Geislingen an der Steige die Waldbrandgefahrenstufe 4 (hohe Waldbrandgefahr) ausgerufen hat! Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe kann im Internet auf der Homepage des Deutschen Wetterdienstes unter www.dwd.de abgerufen werden.

Das Verbot erlischt automatisch, sofern die Waldbrandgefahrenstufe durch den Deutschen Wetterdienst für den Bereich Geislingen an der Steige nach unten auf die Stufe 3 korrigiert wird. Die oben beschriebenen in den Beschilderungen an allen öffentlichen Grillstellen niedergelegten Regelungen zur Waldbrandgefahr sind zwingend zu beachten und einzuhalten.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher der Stadt um Verständnis für diese Maßnahmen, die einzig und allein ihrem Schutz dienen.

 

PM Stadtverwaltung Geislingen/Steige

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