Aus dem Gemeinderat Hattenhofen

Wegen Corona erstmals Umlaufverfahren statt Gemeinderatssitzungen

Außerhalb einer ordnungsmäßig einberufenen Sitzung kann der Gemeinderat nach Paragraf 37 Gemeindeordnung in bestimmten Ausnahmefällen im Weg der Offenlegung sowie des schriftlichen oder elektronischen Verfahrens beschließen. Das seltene Offenlegungsverfahren wurde aus der badischen Verwaltungsübung übernommen. Da können die Mitglieder des Gemeinderats die Akten auf dem Rathaus innerhalb einer bestimmten Frist einsehen und innerhalb dieser Frist Widerspruch erheben. In Württemberg war das Umlaufverfahren üblich, bei dem dieselbe Ausfertigung des Beschlussvorschlags allen Mitgliedern des Gemeinderats nacheinander zuging. 1983 wurde dieses umständliche Verfahren durch das schriftliche Verfahren abgelöst. Hier erhalten die Gemeinderäte gleichzeitig die Unterlagen, wie auch im Vorfeld einer normalen Gemeinderatssitzung. Seit 2005 kann über Gegenstände einfacher Art auch in einem elektronischen Verfahren, beispielsweise per E-Mail, beschlossen werden. Ein Beschluss in den genannten Verfahren ist nur zustande gekommen, wenn kein Gemeinderat widerspricht.

Wegen der Corona-Pandemie musste nach der Märzsitzung auch die für 22. April anberaumte Sitzung entfallen. Die Verwaltung hat den Gemeinderat im elektronischen Verfahren über verschiedene Themen informiert, bei denen keine Beratung und Beschlussfassung erforderlich war. Der Gemeinderat hat von allen Vorgängen Kenntnis genommen.

Bausachen

Zur Kenntnis nahm das Gremium den geplanten Bau einer Garage im Staufenweg 4 sowie die veränderte Ausführung eines geplanten Wohnhauses in der Sparwieser Straße 15.

Gasleitung

Seit dem Jahr 2002 befasst sich die Gemeinde mehrfach mit einer geplanten Gasleitung im nördlichen Bereich der Markung, die von Hessen über Heidelberg, Heilbronn, Ludwigsburg, Esslingen, Göppingen und Heidenheim bis nach Bissingen in Bayern gelegt werden soll. Nun hat erneut der Betreiber gewechselt. Die „terranets bw GmbH“ übernimmt die Planung von E.ON Ruhrgas. Abhängig von der konkreten Bedarfsentwicklung soll die Leitung bis 2032 realisiert werden. Dies teilt die Firma den betroffenen Kommunen mit. Laut Schreiben der Firma steigt die Anfrage nach Gasanschlüssen weiter. Um diesen Bedarf zu decken und damit die Energiewende gelingt, sei die Leitung erforderlich.

Transporter für Bauhof

Die Gemeinde hat für gut 17.000 Euro für den Bauhof einen gebrauchten Transporter gekauft. Die Ermächtigung dazu hatte der Gemeinderat der Verwaltung aus Zeitgründen in einer nichtöffentlichen Sitzung erteilt.

Weiterhin kein zusätzliches Tempo 30 auf den Ortsdurchfahrten

Verkehrsschau beurteilt einzelne Abschnitte

So lange der Gesetzgeber keine einheitliche und verbindliche Vorgabe für alle Straßen macht, wird es in Hattenhofen in den beiden Ortsdurchfahrten bis auf weiteres kein Tempo 30 oder Tempo 40 geben. Dies ist das Fazit und Ergebnis einer Verkehrsschau am 6. Februar. Im Vorfeld hatte eine Reihe von Anwohnerinnen und Anwohnern beantragt, weitere Abschnitte der Ortsdurchfahrten als Tempo 30-Bereich auszuweisen. Der Gemeinderat hatte dies mehrheitlich abgelehnt. Das letzte Wort in diesen Fragen hat die Verkehrsbehörde im Landratsamt Göppingen. Die so genannte „Große Verkehrsschau“ war mit Vertretern des Landratsamts, des Straßenbauamts und des Polizeipräsidiums vor Ort. Neben der Verwaltung nahmen mehrere Gemeinderäte teil und stießen teilweise die Anlieger, die den Wunsch nach Tempo 30 geäußert hatten, dazu. Für Geschwindigkeitsbeschränkungen müssen Gründe der Verkehrssicherheit vorliegen, wie Manfred Gottwald, der Leiter der Straßenverkehrsbehörde, betonte. Dazu gehörten ein auffälliges Unfallgeschehen oder eine besondere Gefahrenlage. Flächendeckende Geschwindigkeitsbeschränkungen seien Aufgabe des Gesetzgebers.

Besonderer Schutzbereich am Rathaus soll nicht ausgeweitet werden

Der erste zu beratende Abschnitt war der Bereich zwischen Rathaus und Kreisverkehr. Hier hatte die Verwaltung vorgeschlagen, die 30er Zone bis zum Kreisverkehr auszudehnen. Laut dem Vertreter des Polizeipräsidiums Ulm ereigneten sich in den vergangenen drei Jahren dort zwei

Unfälle, die beide nichts mit Fußgängern oder Geschwindigkeiten zu tun hatten. Kurt Köder vom Straßenbauamt gab zu Bedenken, dass der jetzige Schutzbereich bewusst so eng wie notwendig gehalten wurde, um eine möglichst hohe Sensibilisierung im Bereich des Rathauses und des Fußgängerwegs zu erreichen. Die Verkehrsschaukommission sah daher für die Ausweitung der bestehenden Geschwindigkeitsreduzierung keine verkehrsrechtliche Notwendigkeit, es fehlen die gesetzlichen Voraussetzungen.

Oberdorf: Keine Gründe für Tempo 30

Im Bereich der oberen Hauptstraße hatten Anwohner Tempo 30-Abschnitte beantragt, wegen des Verkehrslärms und auch zur Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern. Für Kreisstraßen, gab Manfred Gottwald bekannt, hat der Gesetzgeber Lärmaktionspläne nicht verbindlich vorgeschrieben. Für Radfahrende gebe es schon einen Radschutzstreifen, für Fußgänger sei ein ausreichend breiter Gehweg vorhanden.

Besonders schützenswerte Einrichtungen seien nicht vorhanden. Laut Polizeipräsidium liegt dort ein völlig unauffälliges Unfallgeschehen vor. Auch hier sah die Verkehrsschaukommission keine Notwendigkeit und keine Begründung für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30.

Geschwindigkeitsmessungen in der oberen Zeller Straße: Wenig Überschreitungen

Im Vorfeld der Verkehrsschau hatte die Bußgeldstelle des Landkreises Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen. Auf Höhe des Gebäudes Zeller Straße 42 wurde in einem Zeitraum von einer Stunde 378 Fahrzeuge kontrolliert. Das schnellste Fahrzeug fuhr 64 km/h. Laut dem Leiter der Bußgeldstelle Christian Kreidenweiß fuhren dabei lediglich sechs Fahrzeuge verwarnungspflichtig zu schnell. Die Messung sei bewusst nur mit Sensor ohne Kamera-Ahndung vorgenommen worden, damit ein möglichst objektives Bild erzielt werde. Die Messeinrichtungen waren nicht erkennbar. Damit war auch keine sonst auftretende Warnung in der Bevölkerung über Radio oder social media möglich. Hauptkommissar Durst vom Polizeipräsidium Ulm betonte, dass dort in den letzten Jahren kein auffälliges Unfallgeschehen zu verzeichnen war. Auch hier fehlen nach einhelliger Auffassung der Verkehrsschaukommission die rechtlichen Voraussetzungen für eine 30er-Zone im Bereich der oberen Zeller Straße.

Beschilderung und Beleuchtung des Zebrastreifens sollen verbessert werden

Nochmals Radarkontrollen wegen Schülern vorgesehen

Im Bereich des Zebrastreifens bis zum Kreisverkehr hatten Anwohner Tempo 30 aufgrund überhöhter Geschwindigkeiten beantragt. Auch werde der bestehende Fußgängerüberweg nicht beachtet. Damit Autofahrer die Fußgängerüberwege wahrnehmen, so das Landratsamt, dürften die nur dort angelegt werden, wo die Rahmenbedingungen erfüllt sind. Dazu zählen gute Sichtbeziehungen, eine ausreichende Beleuchtung und eine entsprechende Frequentierung durch Fußgänger. Im Jahre 2018 hatte das Landratsamt in der Spitzenstunde lediglich neun Querungen verzeichnet. Eigentlich viel zu wenige, um einen Fußgängerüberweg anzulegen, so Manfred Gottwald. Dennoch soll der Zebrastreifen dort belassen werden, da er sich etabliert habe. Gerade bei einem Fußgängerüberweg mit geringer Frequentierung, so die Experten, bestehe die Gefahr der Unaufmerksamkeit durch Fahrzeugführer. Hier sei deshalb eine erhöhte Vorsicht durch Fußgänger geboten. Der Vertreter des Polizeipräsidiums verwies auf ein völlig unauffälliges Unfallgeschehen und auf die bestehende Gefahrenbeschilderung. Wenn man, wie von Anliegern gewünscht, zusätzlich ein gelbes Blinklicht einrichten müsse, sei der Fußgängerüberweg an dieser Stelle fehl am Platz. Auch hier hatte das Landratsamt Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. In einem Zeitraum von zwei Stunden gab es elf Überschreitungen, die Höchstgeschwindigkeit lag bei 65 km/h. Zum Schutz der dort querenden Schülerinnen und Schüler wurde eine weitere Messung zwischen 7 Uhr und 9 Uhr und von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr vereinbart. Dieses Ergebnis liegt noch nicht vor. Das Straßenverkehrsamt sieht am Zebrastreifen in einer Geschwindigkeitsbeschränkung nicht das richtige Instrument. Wichtiger sei es, den Blickkontakt zu den Autofahrern zu suchen und erst dann loszugehen, wenn man sicher ist, gefahrlos queren zu können. Die Gefahrenbeschilderung für den Fußgängerüberweg soll in einem Abstand von 150 Metern zum Zebrastreifen versetzt und mit einer Entfernungsangabe ergänzt werden. Die Beleuchtungssituation wird überprüft, wobei fraglich ist, ob eine Umrüstung auf LED technisch möglich ist. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind mittlerweile durch die Corona-Krise verschoben worden.

Der Gemeinderat nahm das Protokoll der Verkehrsschau zur Kenntnis.

Noch offen: Eigene Radarsäulen

Die Frage, ob die Gemeinde auf eigene Kosten stationäre Radarsäulen aufstellt, muss noch gesondert beraten werden. Eine Säule kostet 50.000 Euro.

 

PM Gemeindeverwaltung Hattenhofen

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