Parkscheibe ersetzt Parkschein

Da ab Montag voraussichtlich fast alle Geschäfte wieder geöffnet haben dürfen, wird in der Innenstadt ab Montag bis einschließlich 2. Mai die Parkscheinpflicht durch eine Parkscheibenpflicht ersetzt. Die Höchstparkdauer für die markierten Stellplätze beträgt werktags von 9 bis 18 Uhr zwei Stunden.

In der Innenstadt wird die Parkscheinpflicht ab Montag, 20. April, zunächst für zwei Wochen, bis einschließlich 2. Mai 2020, in eine Regelung mit Parkscheibe überführt. Die Innenstadt wird umgrenzt von folgenden Straßen: Lorcher Straße – Burgstraße – Friedrich-Ebert-Straße – Mörikestraße – Gartenstraße – Bahnhofstraße – Willi-Bleicher-Straße, jeweils inklusive.

Die Stadt verzichtet zunächst auf die Gebührenpflicht, um die vorsichtige Wiederbelebung des Innenstadthandels unter Beachtung des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Das zuletzt praktizierte Dauerparken ist nach Wiedereröffnung der Geschäfte allerdings nicht mehr verträglich und wird daher wieder in eine Kurzparkregelung umgewandelt. Ansonsten würde der erforderliche Wechsel auf den Parkplätzen nicht.

Nach Ablauf der Geltungsdauer dieser Anordnung, also ab 3. Mai 2020, gelten die an sich erforderlichen Parkscheinregelungen wieder. Deren Gültigkeit wird lediglich befristet ausgesetzt. Mit der Parkscheinpflicht und Höchstparkdauer in der Innenstadt soll ein häufiger Parkplatzwechsel zur Sicherung des Geschäftsverkehrs gewährleistet werden.

 

PM Stadtverwaltung Göppingen

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